Kann ich bei einer möblierten Wohnung eine Mietminderung erziehlen, wegen fehlender Möbel?

Hallo,

ich habe meine möblierte Wohnung ab dem 01.05.13 zum 31.07.13 rechtsgemäß gekündigt. Und ich habe meiner Vermieterin gesagt, dass ich zum 01.05.13 komplett aus der Wohnung raus bin, jedoch hat sich das jetzt geändert, da meine bestellten Möbel doch später geliefert werden und ich somit noch länger hier wohnen bleibe. Meine Vermieterin wollte so um den 17.05.13 rum in meiner jetztigen Wohnung (da sie dachte, dass ich ja komplett ausziehe) schon ein paar Möbel aus der Wohnung holen (wie z.B. Sofa (3+2-Sitzer), Couchtisch, etc.). Dann sagte ich zu ihr, dass Sie die Möbel ja holen kann, doch ich bezahle nicht die komplette Miete von 800 warm (600 kalt) (für 45qm / 2 Zimmer). Ich habe die Wohnung noch bis zum 31.07.13 und zwar komplett möbliert! Und ich sagte zu ihr, dass wenn sie die Möbel holen möchte, dass ich dann nicht die ganze Miete von 800 zahlen werde, sondern weniger, da ich 800 für eine komplette möblierte Wohnung zahle und wenn sie das Sofa und andere Sache rausholt, dann ist die Wohnung nicht komplett möbliert und somit nicht wie in unserem Vertrag vereinbarrt! Im Vertrag steht genau: KOMPLETT MÖBLIERTE WOHNUNG. Sie sagte, dass ich mich da informieren sollte wie viel weniger Miete ich denn dann noch zahlen müsste und ihr das dann mitteilen sollte.

Meine Frage lautet: Wie viel Miete muss ich denn jetzt noch zahlen, wenn die Wohnung nicht mehr komplett möbliert ist oder wie viel Mietminderung kann ich erziehlen? Darf ich denn darauf bestehen, dass ich weniger Miete zahlen will, wenn sie Möbel aus der Wohnung holt? Es ist doch egal, ob ich in der Wohnung wohne oder nicht, da ich doch noch bis zum 31.07.13 Miete zahlen muss und zwar für eine komplett möblierte Wohnung, oder?

Kann mir da jemand helfen? Eine Rechtsgrundlage wäre sehr hilfreich!

Mietminderung, möblierte Wohnung
Schimmel - Vermieter gibt uns die Schuld

Hallo liebe Freunde,

dies ist meine erste Frage an Euch, bzw. brauche ich viel eher einen Rat.

Ich bin am 27.Dezember 2012 zusammen mit meinem jetzt 7 Monate kleinen Sohn und meinem Mann in eine Erdgeschosswohnung im Norden Deutschlands umgezogen.

Wir waren bisher sehr zufrieden, sowohl mit der Wohnung, als auch mit dem Vermieter, da er sehr freundlich erschien. Uns war die Wohnung zunächst zu teuer, woraufhin der Vermieter von sich sagte, wenn wahres Interesse an der Wohnung bestünde, so würde er uns gerne entgegenkommen und die Miete um 100 Euro günstiger anbieten. Und andere Interessenten, die ihm angeblich sogar mehr Geld boten, habe er abgelehnt, da es ihm nicht auf das Geld ankommt, sondern er einer jungen Familie eher etwas Gutes tun wollte. Klingt alles zu schön um wahr zu sein. IST ES AUCH.

Nach nur 1 Woche stellten wir fest, dass alle Fenster in der 79m² großen 3-Zimmer-Wohnung ständig beschlagen waren und sich übermäßig viel Kondenswasser bildete, was regelrecht bis auf den Boden lief und eine Pfütze entstand. Wir waren von Beginn an sehr irritiert und wendeten uns selbstverständlich an den Vermieter, der uns beruhigte und zusicherte, dass es an den frisch gestrichenen Wänden legen würde und bis 8 Wochen andauere.

So gutgläubig und von seiner Nettigkeit geblendet vertrauten wir ihm tatsächlich und ich wischte jeden Morgen kleine schwarze Punkte an den Fensterrahmen weg, lüftete drei Mal am Tag, indem ich ALLE Fenster für mindestens 5 Minuten komplett öffnete (nicht gekippt) und die Heizung dabei runterdrehte und anschließend natürlich wieder hoch.

Das Problem der Feuchtigkeit an den Fenstern verschwand allerdings nicht, sondern hielt an, so sehr sogar dass im Wohnzimmer am Fenster ein Eiszapfen bildete...

Wir haben nun seit einem Monat versucht unserem Vermieter den Ernst der Situation zu verdeutlichen, da im Schlafzimmer bereits nach wenigen Wochen Schimmel entstand. In diesem Monat ist er plötzlich nicht mehr an sein Handy gegangen, antwortete nicht auf Nachrichten auf seiner Mailbox und kam mit Ausreden von langen Auslandsaufenthalten und einem Leistenbruch. Wie auch immer...

Gestern haben wir es endlich geschafft ihn zur Rede zu stellen, als er spontan mit seiner Lebensgefährtin uns besuchte.

Er gab uns die Schuld für den Schimmel, da es bei den Vormietern angeblich noch nie Probleme gab. Sein Vorschlag ist einen unabhängigen Gutachter heranzuziehen, den er großzügigerweise bezahlt, aber wenn sich herausstellt, dass wir den Schimmel verursacht haben, will er eine Entschädigung. Jetzt wird es Frühling und das Kondenswasser verschwindet...

Wir haben mit seiner Tochter (die Vormieterin) im Vorhinein gesprochen und sie bestätigte die hohe Feuchtigkeit uns empfahl uns mit ihrem Vater (Vermieter) darüber zu sprechen, er müsse das reparieren. Auch die Nachbarn im Haus bestätigten uns, dass es ihnen genauso geht wie uns.

Was können wir nun tun? Mieterschutzverein/bund? Versicherung abschließen? Anwalt?

Schimmel, Versicherung, Anwalt, Mietminderung, Vermieter, Gutachter
Schimmel in der Wohnung - Kommt immer wieder

Hallo,

ich habe im Internet schon so viel über Schimmel gelesen, dass ich gar nicht mehr weiß was stimmt oder nicht.

Also wir wohnen in einer 2,5 Raum Wohnung. In allen Räumen schimmelt es.

Wenn wir wieder eine Stelle finden rufen wir den Vermieter an. Dieser schickt jemanden, der mit Chlor den Schimmel von den Wänden wischt und mit einer Farbe aus der Dose drauf sprüht. Diese "Spezialfarbe" hält dann ca. 2 Tage und blättert danach wieder von den Wänden und nach ca. einer Woche ist der Schimmel wieder sichtbar.

Den ganzen Spaß haben wir schon ca. 6 Mal machen lassen. Die Maler haben uns sogar die Farbe schon da gelassen mit den Worten: "Wir können das ja eigentlich auch selbst machen!"

Als das letzte Mal der Maler da war meinte der nur, der Schimmel wird immer wieder kommen da das Haus nicht gut isoliert ist. Jedoch eine Isolierung dem Vermieter zu viel kosten würde. Auch bei uns im Keller steht das Wasser. Die Dame, die unter uns gewohnt hat, hat auch nur 3 Monate dort gewohnt und war auf einmal wieder ausgezogen. Auf der Treppe hat sie mich nur mal gefragt, ob es bei uns auch so schimmelt. Also sind wir ja nicht die Einzigen.

Ich muss dazu sagen wir haben den Schimmel nur im Winter. Aber es nervt wirklich. Ursprünglich hatten wir mal bunt gestrichene Wände, aber auf Grund der "Spezialfarbe" die immer weiß ist haben wir jetzt überall weiße Ecken.

Am liebsten würde ich ausziehen, aber wir haben 3 Monate Kündigungsfrist und eh wir ausziehen können ist Sommer und der Schimmel wahrscheinlich wieder weg. Außerdem werden wir beruflich Ende diesen Jahres die Stadt verlassen, somit wäre ein erneuter Umzug eigentlich nicht von Vorteil.

Hat jemand auch schon mal so einen Fall gehabt? Oder kann mir einen Tipp geben? Eine Mietminderung kann ich ja nicht vornehmen, da der Vermieter ja immer wieder jemanden vorbei schickt oder!? Aber eigentlich könnte ja alle 2 Tage wieder jemand kommen. Mittlerweile fangen wir ja wirklich selbst an uns hinzustellen und den Schimmel zu beseitigen.

Über jeden Hinweis oder jede ähnliche Erfahrung würde ich mich sehr freuen.

Schimmel, Mietminderung, Kündigungsfrist
Außenwand Schimmel jeden Winter

Hallo zusammen,

ich habe seit ich in meine Wohnung eingezogen bin Probleme mit Schimmel an der Außenwand, die im Winter immer extrem kalt ist und wo sich jedes bisschen Feuchtigkeit absetzt.

Das Problem tritt nur im Winter jedes Jahr wieder auf, ich habe bereits alles nur erdenkliche getan um das Problem in den Griff zu bekommen.

Alle Zimmerpflanzen verbannt, Trockner angeschaft um Wäsche zu minimieren die Feuchtigkeit abgibt. Ich habe Luftentfeuchter in Form von Salzboxen an die Außenwand gestellt.

Ansonsten achte ich sehr darauf 2-3 täglich stoß zu lüften 5-10min.

Mir fällt nichts mehr ein, was ich noch tun soll.

Ich will die Wohnung eigentlich behalten und will kein Streit mit der Hausverwaltung, aber diese hat vor zwei Jahren nach Mietminderungandrohung nur oberflächlich neue Tapete und Antischimmelfarbe anbringen lassen.... Problem nicht behoben.

Von zwei Nachbarn habe ich erfahren, dass sie die gleichen Probleme mit der Außenwand haben.

Die Hausverwaltung und der Hausmeister verkaufen uns halt für blöde und wollen uns erklären, dass es am Lüften liegt, wobei die Hausverwaltung sich bei Androhungen von Mietminderungen bisher immer sofort gebeugt hat und nicht problembehende Maßnahmen ergriffen hat, wie Tapete ab und neue Antischimmelfarbe rauf.

Habe sogar ein Luftfeutigkeitsmesser und die Werte sind sogar fast unterdurchnschnittlich bei 35-40%.

Nur wenn die Außenwand so extrem kalt ist, setzt sich halt jedes bisschen Feuchtigkeit sofort daran ab.

Ich wüsste auch nicht, was die Hausverwaltung machen sollte, außer AUßenwand neu isolieren und co. oftmals liegt die Feuchtigkeit und der Schimmel ja schon im Mauerwerk.

Was mich auch aufregt ist, dass die Hausverwaltung die Mieter täuscht, indem sie bei einer Nachbarwohnung( wo ich die Vormieter kannte und die auch Schimmelprobleme hatten), einfach weiter vermietet wurden 1-2 Monate später.

Wahrscheinlich hatten die Vormieter in meiner Wohnung die gleichen Probleme.

Naja, überlege ein Gutachten erstellen zu lassen, vielleicht sogar mit Nachbarparteien zusammen.

Wenn jetzt bauliche Mängel als Ursache bestätigt werden, was gibt es denn dann für Optionen?

Jedes Jahr neue Tapete und neuer Antischimmelbelag kanns ja wohl nicht sein.

Also wäre die option jeden Winter Mietminderung, aber darf der Vermieter einem sowas zumuten?

Ich danke schonmal im Voraus für Rat, ich will meine Wohnungen eigentlich nicht so einfach aufgeben. :/

Wohnung, Schimmel, Mietminderung, Hausverwaltung, Luftfeuchtigkeit, Außenwand
Fehlende Adresse des Vermieters- wie kündigen oder Miete mindern

Hallo,

ich habe folgendes Problem, mein Vermieter wohnt nicht mehr an der Adresse, die im Mietvertrag angegeben wurde. Nebenabrechnungen sind bisher seit Jahren nicht erfolgt, aus der eine neue Adresse ersichtlich wäre. Jetzt haben alle Mietparteien ein Schreiben bezüglich offener Forderung für die Heizungsbetriebsanlage erhalten. Diese wird bald abgestellt und dann werden wir keine Heizung im Winter mehr benutzen können.

Jetzt möchte ich den Vermieter schriftlich oder telefonisch informieren. Leider haben wir das Problem, das keine Adresse vorhanden ist. Bei der Bank die Adresse zu erfragen, bleibt auch erfolglos, der der Kontoinhaber, der die Miete erhält, jemand anderes ist. Den Vermieter hat bisher auch noch keine Mietpartei zu gesicht bekommen. Die Wohnungsbesichtigung sowie Vertragsunterzeichnung wurde von seinem Vater durchgeführt, der dem vom Sohn unterschriebenen Vertrag dabei hatte. Der Vater mag uns jedoch auch nicht die Adresse mitteilen.

Jetzt meine Frage, wie komme ich an die Adresse dran? Einwohnermeldeamt gibt mir leider aus Datenschutzgründen keine Auskunft. Oder kann ich einfach ein Einschreiben an die mir bisher vorhandene Adresse senden und bei Antwort durch die Post, das Empfänger unbekannt verzogen ist, die Miete mindern und die offene Forderung begleichen? Halte ich auch bei einer Kündigung dann alle Fristen ein, wenn der Vermieter keine Kündigung erhalten kann?

Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Mahnung nach Mietminderung

Folgender Fall:

Ich bewohne nun seit Juni eine Wohnung, im Laufe der Zeit stellten sich div. heraus: - Fenster schließt nicht richtig oder nur schwer -> Luft strömt durch -> Heizkosten enorm, Wohnung trotzdem ständig kalt - Steckdose in der Küche defekt, Folge: Elektrogeräte wie Herd, usw. können nicht angeschlossen werden - Boden (Laminat) wahrsch. nicht isoliert, an der Wand entlang wachsen aus dem Boden grüne Äste/Pflanzen (IN der Wohnung!) - Wassertemperatur der Dusche wechselt ständig von brühend heiß zu eiskalt, unabhängig von der Einstellung der Temperatur am Regler des Wasserhahns - die Heizung bei Betrieb knackt im Sekundentakt (trotz Entlüftung) - ständig laute Musik aus anderen Wohnungen des Hauses auch nach 22 Uhr (trotz mehrmaliger persönlicher Beschwerde beim Mieter und später folgender Abmahnung durch den Vermieter)

Ich habe den Vermieter bereits mehrmals persönlich auf die Mängel hingewiesen und gefordert, dass diese behoben werden. Nachdem ewig keine Reaktion kam, habe ich ein Schreiben an den Vermieter aufgesetzt, alle Mängel aufgelistet usw. Meine Miete wird direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen, jedoch muss ich bzw. mein Freund zusätzlich "aus eigener Tasche" ca. 60 Euro an den Vermieter zahlen, da ich meinen Freund später in meine Wohnung aufgenommen habe (Nebenkostenaufschlag).

Da bis heute kein einziger Mangel behoben ist, und der Vemieter mir auch nicht mitgeteilt hat, wie er betrefflich der Behebung vorgehen will (Zeitpunkt usw.), habe ich die 60 Euro NK-Aufschlag für den aktuellen Monat einbehalten, als Mietminderung, über die eigentliche Miete habe ich ja so keine Verfügung, da direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen wird. (Ein Termin beim Amt ist der nächste Schritt) Ich habe den Vermieter mündlich und schriftlich darüber in Kenntniss gesetzt, dass ich die 60 Euro nicht gezahlt habe, da bis heute kein einziger Mangel behoben ist und das Geld auch solange monatlich einbehalten werde, bis etwas geschieht. (Mietminderung)

Der Vermieter droht mir nun mit Inkassounternehmen und einem Verbot des Aufenthaltes meines Freundes bei mir (da entsprechender NK-Aufschlag nicht gezahlt wird). Ich soll also schnellstmöglich diese 60 Euro zahlen, sonst darf ich mich mit Inkassounternehmen auseinandersetzen.

Meine Frage: Darf er mir einfach so ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen? Durfte ich Miete mindern? WAS kann ich jetzt als nächsten Schritt gegen den Vermieter tun??

Danke für eure Antworten

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mangel
Zugang zum Heizungskeller verboten aber anderen Mietparteien erlaubt

Hallo,

ich habe ein Problem, das ich jetzt mal kurz schildere:

Meine Familie wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien. Mit dem Vermieter haben wir ein sehr schlechtes Verhältnis. Unter anderem wollte er uns verbieten nachts zu duschen, weil sich eine Mietpartei wegen des Lärms beschwert hat. Das haben wir aber nicht eingesehen, weil wir wissen, dass wir das Recht aufs duschen haben.

Seit einigen Tagen wird uns nachts das warme Wasser abgestellt und wir sind uns sicher, dass das die Mieterin, die sich wegen des Duschens beschwert hat, extra abstellt (man kann bei der Heizung von jeder Mietpartei die Heizung einzelnd abstellen - dies ist sogar unterteilt in Warm- und Kaltwasser).

Einen Schlüssel zum Heizungskeller hat die Mieterin, weil sich genau in diesem Raum ihr Keller befindet und sie dort ihre Sachen lagert und die Wäsche aufhängt. Ist das eigentlich erlaubt (Brandschutzgefahr)? Eine weitere Mietpartei (dreiköpfige Familie - Vater ist der Sohn der oben erwähnten Mieterin) hat ebenfalls den Schlüssel. --> Beide Mietparteien haben ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter, da sie schon ca. 25 Jahre in diesem Haus wohnen. Die dreiköpfige Familie hängt da zum Beispiel im Winter ebenfalls die nasse Wäsche auf und nutzt den Keller ebenfalls zum Abstellen mit - obwohl sie einen eigenen haben.

Nun haben wir beim Vermieter auch einen Schlüssel zum Heizungskeller angefordert, damit die eine Mieterin uns das warme Wasser nachts nicht einfach abstellen kann, bzw. damit wir es wieder andrehen können. Außerdem würden wir gerne auch unseren Zähler regelmäßig prüfen wollen.

Mein Frage ist: Darf der Vermieter entscheiden, wem er Schlüssel zum Heizungskeller gibt oder nicht? Oder müssen entweder alle oder keiner einen Schlüssel bekommen? Wir finden das sehr ungerecht und vorallem unerhört, dass die Mieterin sich einfach das Recht nimmt, uns das warme Wasser abzustellen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Danke vorab!!!

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Heizung
Baufällige Außentreppe, einziger Zugang zum Haus und Garten - Vermieter tut nichts!

Hallihallo, ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wie ich mit meinem Vermieter möglichst unstrittig klarkommen soll:

Vor ziemlich genau 5 Jahren (Dez. 2007) haben wir ein kleines Häuschen mit Garten angemietet. Auch damals schon waren dem Vermieter diverse Mängel und Reparaturen bekannt. Unter anderem auch die Außentreppe, die damals schon "nicht schön" war. Doch in den letzten Jahren wurde diese Treppe immer maroder und seit 2009 "will" der Vermieter diese Treppe reparieren. Doch er vertröstet nur mit vagen Ausreden. Mal hilft ihm sein Bruder, dann wieder kommt ein ihm bekannter Maurer, dann ist wieder sein Auto kaputt, um das er sich kümmern muß, dann wieder ist er in Urlaub ... usw .....

Mittlerweile ist die Treppe mehr als baufällig. Sie ist der einzige Zugang zum Haus. Die Klingel ist "oben" neben der Gartentüre und der Briefkasten ist auch über diese Treppe zu benutzen.

Meine Frage ist: Kann ich die Miete kürzen, wenn ja um wieviel (geschätzte) %? Kann ich selbst einen Maurer mit der Treppensanierung auf Vermieterkosten beauftragen? Wer haftet, wenn die Treppe abstürzt und sich jemand verletzt?

Schriftliches ging noch nicht hin und her, nur mündliches und telefonisches, allerdings vor Zeugen.

Vielleicht hat jemand Antworten auf meine Fragen und einen guten Tipp, wie ich meinen Vermieter, möglichst streitlos, in die Gänge bekommen kann?

Vielen Dank!

PS: Es ist noch mehr im argen, aber die baufällige Treppe ist nun zwecks der Witterung schon mehr als eilig.

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Wohnung, Recht, Mietminderung, Vermieter, Reparatur, Haftung
Ruhestörung durch piependen Rauchmelder in leerer Wohnung - Vermieter untätig. Mietminderung?

Moin ihrs! Wenn es nicht zum Heulen wäre, man müsste lachen.

Realsatire vom feinsten: Erst kann ich 3 Monate lang mein Wohnzimmer nicht nutzen, weil der Vermieter es nicht gebacken kriegt, einen Handwerker zu organisieren; kaum dass ich nun selbst für die Bewohnbarkeit des Wohnzimmers gesorgt habe (alles abgesegnet durch den DMB, auch eine Mietminderung) und mich nun endlich einrichten kann, mein großes Bett im zuvor mit Kartons vollgestopften Schlafzimmer aufbauen kann, die erste Nacht ... PIEP! 20 Sekunden... PIEP! ...

  • Ein Rauchmelder, der nach neuen Batterien schreit. Aber nicht in meiner Wohnung. Nein, besser: In der leerstehenden Wohnunh nebenan, die direkt an mein Schlafzimmer grenzt. Mit Hall-Effekt!

Die Nacht war damit für mich um 5:34 vorbei. Kaffee. Gegen 10 Uhr informierte ich den Hausmeister. Man würde sich kümmern. Wochenende. Umzug ins gerade eingerichtete Wohnzimmer aufs noch ausdünstende Sofa. Schlafzimmer unbenutzbar. Großartig!

Drei Tage später piept es noch immer, unverändert alle 20 Sekunden. Anruf beim Hausmeister ergibt, zuständig ist der Vermieter, welcher auch als einziger einen Schlüssel zur leeren Wohnung neben mir hat.

Dessen Reaktionszeit ist mir ja nun schon bekannt. So ist natürlich auch anderthalb Wochen nach der Meldung noch niemand hier gewesen, um dem Fluch ein Ende zu bereiten.

Meine Frage nun: Kann ich den Vermieter wegen Ruhestörung auf den Pott setzen? Wie stelle ich das am besten an? Ist eine Mietminderung bei weiterer Untätigkeit meines Vermieters angebracht? Was steht mir als Mieter, der sein Schlafzimmer nicht zum Schlafen nutzen kann, rechtlich zu?

Bitte keine Halbwissen-Antworten. Die kann ich mir selber geben. Danke vorab für eure Mühe!!

Mietminderung, Vermieter, Rauchmelder, Ruhestörung
Kakerlaken bei Einzug- Täuschung und Mietrecht?

Wir haben zum 15.07 einen Mietvertrag für eine Marklerwohnung mit hoher Provision unterschrieben. Wir hatten die Wohnung nur einmal kurz gesehen und sofort genommen, da unsere Wohnungssuche von weit weg war und schnell gehen sollte. Es handelte sich um eine Hochhauswohnung in Köln. Am 23.07 betrat mein Mitbewohner zum ersten Mal die Wohnung um die erste Fuhre eigener Dinge abzuliefern. Die Wohnung war sicher noch nicht einzugsfertig, denn das Bad musste noch fertig gemacht werden, es war eine Arbeitsplatte mitten in der Wohnung, der PVC- Boden babbte vom abgerissenem Teppich UND totes Ungeziefer war überall in der Wohnung auf dem Boden verteilt. Mein Mitbewohner schloss seine Wertsachen in ein Zimmer und beauftragte die Hausverwaltung diese Umstände zu beseitigen. Dabei wurde nur kurz das Bad fertig gemacht und das Ungeziefer beseitigt. Vorher jedoch hatte er alles abfotografiert und die Marklerin, welche in dem Haus arbeitet, gefragt ob es sich bei dem Ungeziefer bei Kakerlaken handelte- die Marklerin bestritt dies. Er hatte seinen guten Freund als Zeugen dabei. Zum 30.08 erfolgte erst die offizielle Schlüsselübergabe, wobei die Umstände dieser Wohnung und der babbige Boden in den Mietvertrag aufgenommen wurden. An 2 Wochenenden brachten wir unsere persönlichen Sachen in die Wohnung und zogen erst am 21.08 in die Wohnung ein. In den folgenden 3 Tagen hörten wir von einigen Mietern, dass es Probleme mit Kakerlaken in der Wohnung gäbe und wir ahnten, dass es sich bei dem damaligen Ungeziefer auch um Kakerlaken gehandelt haben musste. 9 Tage später- am 30.08 haben wir unsere erste Kakerlake in der Wohnung. Folgend bin ich heute zur Marklerin und sprach sie auf die Täuschung an- sie bestritt, dass sie von dem Problem wusste. Ich habe mich bei meinem Mitbewohner und seinem Kollegen schlau gemacht und herausgefunden, dass es diese Frau war, mit der sie damals gesprochen hatten (Beschreibung: "lange blonde Haare und übelst sexy"- kaum zu verwechseln die Frau). Dann habe ich sie darauf angesprochen, dass das Problem bekannt sein musste in dem Haus und dass sie ja schon damals wohl jemanden zum Ungeziefervernichten geschickt haben mussten (was die ganzen toten Tiere erklärte)- und dass sie deswegen diese Sache nicht hätte bestreiten dürfen. Sie sagte nur, dass sie in Hochhäusern immer Prophylaktisch Sprühen. Auf die Frage, ob sie denn nicht von anderen Mietern wüsste, dass diese die gleichen Probleme hätten, antwortete sie nur schnippisch, dass es nur wenige wären und dass sie deswegen ja immer wieder diese Prophylaktischen Sprühungen machen. Die Marklerin will noch heute Fallen aufstellen lassen und nächste Woche bei uns und bei den Mietern rund um sprühen- falls diese ihre Einverständniserklärung geben. Ich weiß, dass unsere Nachbarin NICHT sprühen lassen will, da sie 2 Katzen besitzt, welche sich vergiften würden. Dieses Problem ist der Marklerin auch bekannt, da sie diese Wohnung selbst vermietet hatte (wie sie mir erklärte).

Mietrecht, Mietminderung, Kakerlaken, Ungeziefer, Einzug, Täuschung
Mietrecht - Flöhe in Wohnung durch anderen Mieter

Guten Morgen,

wie schon der Titel fast alles beschreibt.

Was kann ich dagegen tun? Ich habe bei der Hausverwaltung sofort angerufen wurde mir gesagt das sie sich darum kümmert ... Bis jetzt leider noch nicht. Die Flöhe in meiner eigenen Wohnung werden langsam auch immer mehr jetzt gleich nach Aufstehen schon wieder zwei gefangen.

Es handelt sich um Katzenflöhe. Ich habe auch keine Katze.

Nun habe ich http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/katzenfloehe.htm gelesen .... Aber es kann doch nicht sein das ich im Prinzip nichts machen kann oder? Weil es ist ja Fakt das die Flöhe nicht durch mich kamen ... Seit Mittwoch abends sind diese im Haus ... Da war Polizei und Tierrettung hier. Es ist so ein Alkoholiker welchen die Katze gehört und ich kann mir nicht vorstellen das dieser in der Lage wäre einen Kammerjäger zu bestellen .. Auch kann ich mir (obwohl ich hier noch nicht lange wohne) momentan nicht vorstellen das etwas passieren wird. Den scheint dieses Haus "egal" zu sein das wichtigste das die Miete "reinkommt" ... Aber ich sehe es auch nicht ein jetzt hier in der Flohplage unterzugehen und zuzusehen wie es von Tag zu Tag schlimmer wird. Ich habe selber ein paar Kleintiere möchte nicht das diese es abbekommen...Ich habe eine schwangere Freundin hier. Flöhe können Krankheiten übertragen ...

Kann ich so einen Kammerjäger selbst bestellen und dann von der Miete abziehen? Ich weiß nicht wie teuer wäre und ob Ratenzahlung geht ... Aber sprich das ich keine Miete mehr zahle nur meine Nebenkosten und dafür den Kammerjäger seine Arbeit zahle???

Selbst jetzt wieder nach 1,5 Monaten umziehen .. Erstens das schon -.- Und selbst wenn ich umziehen würde wenn bis dahin hier nichts passiert nehm ich ja dann die Flöhe wieder in die neue Wohnung mit.

Hoffe hat jemand einen Rat für mich.

Danke.

Lg Schaeferly

Wohnung, Mietrecht, Mietminderung, Flöhe, Kammerjäger
Lärm um 6 Uhr morgens! Ruhestörung? Mietminderung?

Hallo leider lebe ich in einem Haus das über einem Geschäft für Fenster und Rolläden etc. welches unserem Vermieter gehört Die werkstatt befindet sich in unserem Innenhof und das eigentliche Geschäft direkt im Erdgeschoss unseres Hauses.

Unser Schlafzimmer Balkon geht zum Innenhof. Nun ist es so, dass die Arbeiter der Firma mehrere Tage der Woche Fensterteile- Scheiben und Holz in einen Container werfen- und das um 6 Uhr morgens!! Es wird nicht einmal versucht das ganze ruhiger von statten gehen zu lassen, geschweige denn auf eine, andere Tageszeit zu verlegen. Es werden dicke Fensterscheiben mit voller wucht in den Container geworfen.

Das geht seit Jahren so und nun bin ich mit meiner Geduld am ende. Der Sommer steht vor der Tür, ich kann nicht die Fenster und Balkontür ständig verschließen. Auch wenn ich das täte, den Lärm hört man so unerträglich laut, das es nicht auszuhalten ist und an Schlaf ist nicht zu denken!! Als ich um 6:15 die Balkontür aufriss um den Arbeiter zu konfrontieren, sagte er mir ich solle mich beim Vermieter beschweren...... was soll ich tun? wie sieht die Rechtslage aus?

Es ist wirklich unerträglich laut. Stellt euch vor ihr werft gläser in eine Tonne und die landen aufeinander- das ist schon ein höllischer krach. Fensterscheiben und andere Bauteile sind um einiges schlimmer.

Ich bitte um konstruktive Ratschläge. Den Vermieter werde ich gleich wenn er im Büro ist einen Besuch abstatten und möchte wissen was ich sagen 'kann' bzw 'sollte'. Vielen dank im voraus

Mietrecht, Mietminderung, Lärm, Ruhestörung
Kann so eine Außentreppe am Balkon richtig sein?

Hallo zusammen,

ich wohne seit Anfang des Jahres mit meinem Freund zusammen in unserer neuen Wohnung. Am Anfang war alles super aber dann kamen die ersten schönen Tage dieses Jahres. Die Vermieter wohnen mit im Haus mit ihren vier kleinen Kindern und unserer Balkon ist, weil wir im erhöhten Erdgeschoss wohnen direkt am Garten. Bei Einzug sagte uns der Vermieter es wäre ein sehr ruhiges Haus auch sie wären mit ihren Kindern nicht viel im Garten und am Wochenende und in den Ferien immer viel unterwegs. Jetzt hat unsere Nachbarin, die seit zwölf Jahren hier lebt uns aufgeklärt, dass im Sommer das Familienleben komplett im Garten stattfindet. Die Nachbarskinder sind auch alle da und es wir dnoch ein riesen Plantschbecken aufgestellt, was noch mal zusätzlich Spaß für die Kinder Bringt und für uns keine Ruhe auf dem Balkon. Diese Info war zwar ein Schock aber ich dachte ok, man kann seinen Balkon schön bepflanzen, Sichtblende anbringen um einfach ein wenig Privatsphäre auf dem Balkon zu schaffen. Jetzt ist letzte Woche aber eine Außentreppe an den Balkonen angebracht worden, damit die Vermieter und co. einen direkten Zugang zum Garten von ihrem Balkon haben(die wohnen unterm Dach im dritten Stock). Die Wendeltreppe verläuft so, dass die ihren ersten Bogen über unseren Balkon schlägt und nun ein direkte Einblick in unser Wohnzimmer geschaffen wurde und unser Balkon auch mit der tollsten Bepflanzung keine Privatsphäre mehr hergibt. Im Wohnzimmer fühlen wir uns jetzt auch nicht mehr wohl, weil man direkt rein schauen kann. Dazu kommt dass die Vermieter alle Mieterbalkone(4Stück) mit angeschlossen haben und damit ein direkter Zugang auf unseren Balkon von der Treppe aus geschaffen wurde. Die Vermieter dachten sicherlich dass sei eine gute Idee damit alle Mieter auch Zugang zum Garten haben. Aber es lässt mich nur noch unwohler fühlen. Außerdem ist eine Gartennutzung vertraglich nicht vorgesehen und die sind ja im Sommer eh immer da und wer legt sich schon in den Garten, wenn die Vermieter mit ihren Kindern und Freunden draußen sind? Mein Freund hat den Vermieter dann darauf angesprochen dass unsere Privatsphäre im Wohnzimmer und Balkon schon sehr eingeschränkt sei und was für eine Sichtblende er sich denn vorgestellt habe. Er wollte ein in Geländerhöhe anbringen. Mein Freund meinte dass wäre zu klein. Er solle bitte eine in höhere anbringen. Das war für den Vermieter schon zu viel. Der hat nichts mehr dazu gesagt und ist abgezogen. Es ist schon klar, dass der Vermieter und alle die, die Treppe benutzen nicht in unser Wohnzimmer gucken wollen. Interessiert ja niemanden aber die eigene Privatshäre im Wohnzimmer ist erheblich eingeschränkt. Die Privatsphäre im Wohnzimmer ist einfach weg. Bei Vertragsschluss im November wussten wir nichts von der geplanten Treppe. Kann der das einfach so machen? Was kann man als Mieter tun?

Mietrecht, Mietminderung, Kündigungsfrist
Wie viel Mietminderung bei Ruß+Qualm wegen falsch angeschlossenem Kamin? Kaum erträglicher Zustand!

Ich wohne seit Oktober in einer Mietwohnung und es gibt seither nur Ärger, aber nun ist die Wohnung kaum bewohnbar, ich bitte um Rat!
Im November war immer wieder an manchen Tagen, vor allem nachdem ich für 2-3 Tage nicht im Haus war, also die Heizung nicht sonderlich hoch gestellt war und nciht gelüftet wurde, ein beißender Geruch nach verbranntem Holz und Plastik zu vernehmen.
Wie dann der Schornsteinfeger feststellte, wurde im Rahmen der Modernisierungsarbeiten vor meinem Einzug in dem Gebäude neue Gasheizungen angebracht, die ihm nicht gemeldet wurden und daher "einfach so" ohne Fachkundige an einen Kamin angeschlossen wurden. Daraus entstanden dann für mich 2 Probleme:

  1. Die Gasheizung kann nicht genug Luft ziehen, wenn die Raumtüren und Fenster geschlossen sind. Daher darf ich die Raumtüren nicht mehr für längere Zeit schließen und musste extrem viel Lüften.
    (Was zu enormen Heizkosten führte, da die Wohnung durch das lang Lüften immer wieder leicht auskühlte und neu aufgeheizt werden musste und ich die Türen zum Flur und damit zur SEHR undichten Haustür durch die es stark hinein zieht, nicht mehr schließen sollte.)
  2. Viel schlimmer noch als das erste Problem ist, dass durch den falsch angeschlossenen Kamin immer wieder Qualm und Ruß von der untersten Wohnung, die immer noch einen Holzofen haben, in meine Wohnung zieht, da meine Heizung fälschlicherweise am selben Kamin angeschlossen wurde. (Dies ist, wie der Schornsteinfeger erklärte, gar nicht zulässig) In der Winterperiode war es mit Lüften noch halbwegs erträglich, aber jetzt, da ich kaum noch heize, wurde es unzumutbar.
    Der Kamin scheint nicht richtig zu Ziehen, denn statt nach oben hinaus, drückt sich bei schönem Wetter der gesamte Qualm in meine Wohnung, sodass man wirklich vor einer Nebelwand steht, wenn man mal 2 Tage nicht zuhause war. Dies ist eine enorme Geruchsbelästigung und auch im Hinsicht auf meine Gesundheit unzumutbar.

Meine gesamte Kleidung riecht, da ich sie in der Wohnung trockne, als ob ich sie über einem Lagerfeuer aufgehangen hätte.

Der Rauch beist und kratzt in der Lunge. Ich habe noch keinen Experten gefragt, aber auch ein Laie kann sich vorstellen, wie gesundheitsschädlich das wohl sein muss.

Durch Lüften wird es zwar akut besser, da dann zumindest der stehende Qualm abzieht, jedoch kommt dadurch noch mehr Qualm aus dem Schornstein in meine Wohnung, da der Zug [In meine Wohnung=> aus meinem Fenster] besser zu sein scheint als nach oben aus dem Schornstein hinaus.
Man kann dem Rauch richtig zusehen, wie er in dicken Wolken stoßweise aus dem Heizkasten bei mir in meinem Wohnung zieht.

Der Zustand ist eine unzumutbare Belastung!Die Hausverwaltung und der Hausmeister sind kaum zu erreichen und trotz Versprechen sind noch keine Taten gefolgt. Daher möchte ich nun schriftlich eine Beschwerde einreichen mit der Drohung einer Mietminderung, wenn nicht unverzüglich gehandelt wird. Doch um wie viel Prozent?

Ich hielte 30-50% für sinnvoll

Gesundheit, Miete, Schornstein, Rauchen, Mietrecht, Mietminderung
Teppiche über die Balkonbrüstung ausschütteln ist das ein Grund für eine Mietminderung?

Die Nachbarin über uns schüttelt ihre Wäsche, Teppiche, Decken usw. regelmässig über die Balkonbrüstung aus, ich habe Sie mehrmals freundlich gebeten dies zu unterlassen da meine frisch gewaschene Wäsche die ich zum trocknen auf dem Balkon aufgehangen habe beschmutzt wird und ich finde es auch nicht besonders lecker wenn wir im Sommer auf dem Balkon sitzen fremden Dreck in den Kaffee und ins Gesicht zu bekommen. Jedes mal sagt die Nachbarin sie weiß sonst nicht wo sie ihre Wäsche ausschütteln soll aber sie macht es nicht mehr 2 bis 3 Tage ist ruhe dann geht das Auschütteln munter weiter. Ich habe einen Brief an unseren Vermieter geschrieben (den ich aber noch nicht abgeschickt habe) in dem ich den Sachverhalt geschildert habe mich auf die Hausordnung berufe wo Ausklopffen von Teppichen, Decken und sonstigen Gegenständen ausdrücklich untersagt ist. Zum ende des Briefes habe ich geschrieben ** Wir sind nicht gewillt diesen Zustand weiter hinzunehmen und deshalb bitten wir Sie die Frau .... darauf hinzuweisen, das Ausklopfen über die Balkonbrüstung ab sofort zu unterlassen. Sollte sich trotz Ihres Schreibens an die Familie .... nichts ändern sehen wir uns gezwungen einen Rechtsanwalt mit der durchsetzung unserer Rechte zu beauftragen und ggf. eine Mietminderung aufgrund der Nichtnutzbarkeit unseres Balkons durchzusetzen.** Ich bin mir aber nicht sicher ob ich diesen Absatz so stehen lassen kann und ob die Möglichkeit überhaupt besteht in solchem Fall eine Mietminderung durchzusetzen. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Rat oder Tipps geben.

Mietrecht, Mietminderung, Teppich, Hausordnung
Waschbecken im Bad undicht. Wer muss dafür Aufkommen Miter oder Vermieter?

Hallo liebe Community,

ich bin im Dezember in eine neue Wohnung gezogen und habe erst einiges nach der Wohnungsübergabe (diese war 2 Wochen vorher) bemerkt, dass mein Waschbeacken im Bad undicht ist. Leider kann man nicht sehen, was kaputt ist da so ein Porzellanteil am Becken mit dran hängt um die Roghre zu verdecken.

Ich weiß nur dass es tropft und die Wand hinunterläuft, mal mehr mal weniger stark.

Habe den Vermieter im Kundencenter in regelmäßigen abständen darauf aufmerksam gemacht, es ist bsit jetzt nix passiert. Immer nur gesagt man gibt es an den Hausmeister weiter. Vor einigen Tagen habe ich eine Email an den Zuständigen Bearbeiter geschickt (der mit uns die Vertragsunterzeichnung gemacht habe Keinerlei Reaktion.

Ich muss jeden Tag mein Bad putzen und bekomme fast die Krise.

Nun meine Frage(n):

  1. Kann ich eine Frist setzen bis wann sich der Vermieter zumidnest meldet, also stellung nimmt dazu

  2. Wer muss für den Schaden aufkommen? (Wenn der Vermieter, kann ich eine Frist setzen und ggf. Miete kürzen oder ähnliches)

(Ihr könnt mir gerne auch die Gesetzestexte/Abschnitte schicken, damit ich diese gleich dem Vermiter zukommen lassen kann wenn er sich noch immer nicht meldet)

  1. Wenn der Vermieter dafür nicht aufkommt, was soll ich tun? Das ganze Waschbeacken abbauen um erstmal zu sehen was da los ist?

(Bei bedarf kann ich noch Fotos reinstellen vom Waschbecken)

Liebe Grüße und Danke schonmal für eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten

:)

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden, Frist, Mietmängel
Fenster nonstop offen!

Hallo!

Ich bin gerade echt fertig und würde gern ein paar meinungen einholen. Zum Verständnis der Situation: Wir wohnen in einem 2 Familienhaus. Wir sind nun seit seit ca. 1 Jahr in dieser Wohnung und haben jetzt erst Winter richtig mitbekommen.

Wir wohnen im EG und die anderen Parteien wohnen im OG und DG. es gibt zwei Fenster im Flur. Und eines unten im Keller im Wäscheraum.

Diese Fenster stehen non stop offen. Und seit es jetzt angefangen hat so dermaßen frostig kalt draußen zu werden merken wir das es im Flur richtig kalt wird. Aber nicht nur im Hausflur sondern auch bei uns im Wohnungsflur.

Ebenso wird unsere Wäsche nicht trocken da die Person von oben meint sie müsse immer wenn ich das Fenster schließe es wieder öffnen. Wir haben übergangsweise die Wäsche in unser Schlafzimmer gestellt aber das ist auf die Dauer auch keine Lösung, da man ja wie man weiß dadurch Schimmelbildung fördert.

Wir haben jetzt das einzige Kindergartengetue hier. Die Person ist alt genug um ein Elternteil von mir zu sein und streitet mit uns nun wehement darum das wir erwachsen werden sollen, es wäre ja schon seit sie dort wohnen immer offen gewesen. Ich weiß durch das, als wir ein besseres verhältnis hatten sie in der Dachwohnung schonmal einen Schimmelfall hatten. Dieses stelle ich mir so vor, dass sie eben immer wenns kalt im Waschraum war die Wäsche oben getrocknet haben.

Ich möchte keinen Schimmel haben und allgemein möchte ich keine Handschuhe und Schal anziehen um in den Hausflur oder in den Keller zu gehen.

Ich habe nun schon zweimal mit dem Vermieter gesprochen und er meinte er würde sich mit ihr in Verbindung setzen. Als wir heute eine ziemlich heftige Diskussion mit ihr hatten meinte sie nur das er sich noch nicht gemeldet hat.

Ich habe anfangs freundlich zu ihr gesagt, ich habe nichts gegen frische Luft und würde ein Stoßlüften von sogar einer halben Stunde morgens und abends begrüßen. Aber ich wolle halt eben nicht das es den ganzen Tag und die ganze Nacht aufsteht. Und vor allem net wenn unsere Wäsche trocknen soll. Ihre einzige Aussage war nur: Von eurer Wohnung kommt mief in den Flur und das wolle sie nicht. Einige die schon bei ihr zu besuch waren hätten das angeblich auch schon bemerkt (komisch das das nur ihr Besuch so sieht).

Man muss dazu sagen das bei denen die Schuhe in einem offenen Schuhschrank im Flur stehen. Unsere befinden sich in unserer Wohnung. Es befinden sich in beiden Haushalten Tiere, sowohl in deren als auch in unserer. Als wir heute abend heimgekommen sind hat mein partner ein kleines Schloss an das fenster im Waschraum angebracht da wir arbeitstätig sind und keine Lust haben auch noch unter der Woche die ganze Zeit runter zu rennen und das Fenster zu schließen.

Weiß jemand Rat??? Hat jemand von rechtsseite her was interessantes? Wie können wir uns wehren? Dem Vermieter wird es jetzt bestimmt nicht passen das wir ein Schloss angebracht haben aber wie gesagt.

BITTE HELFT UNS!!!!!!

Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietminderung
Untermiete Schimmel Kündigungsöglichkeiten

Hallo zusammen,

ich bin zur Untermiete in einem Zimmer einquartiert, das unter der Woche auch von der hauptmieterin genutzt wird, da ich nur an Wochenenden dort wohne. Sie hat in diesem Zimmer öfter ihre Wäsche zum Trocknen aufgestellt und den Raum nicht beheizt. Nun habe ich großflächigen Schimmelbefall vorgefunden an der Wand, ebenso in den Ecken des Zimmers. Wie sie mir jetzt mitteilte, gab es in diesem Zimmer vor meinem Einzug bereits schon einmal ein Schimmelproblem. Sie hat dem Vermieter das Problem gemeldet, aber er meint, wir sollten einfach aus dem Baumarkt ein Antischimmelspray besorgen.

Da es sich um ein wiederholtes Problem handelt, und der Schimmelbefall großflächig ist, bin ich nicht damit einverstanden und möchte, dass das sachgerecht renoviert wird. Andernfalls möchte ich aus der Wohnung ausziehen. Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung der Untermiete wegen Schimmelbefall (der ja offenbar durch ihr Fehlverhalten mitverursacht/begünstigt wurde)? Kann ich eine Mietminderung verlangen? Welche Kündigungsfrist gilt offiziell, wenn kein eigener Mietvertrag zwischen mir als Untermieterin und der Vermieterin abgeschlossen wurde? (wir hatten nur mündlich vereinbar, dass ich monatlich ausziehen kann).

Vielen Dank für Eure Antworten! Dominik

Schimmel, Mietminderung, fristlose Kündigung, Rechte und Pflichten, Untermiete, fristgerechte kündigung
Mietminderung bei zu langem Wasservorlauf

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. 2-3 Mal pro Jahr wird wegen Arbeiten am Wassersystem das Wasser kurzfristig abgedreht. Fast immer haben wir danach Probleme im Bad mit der Warmwasserversorgung. Die Wasservorlaufmenge schwankt zwischen 15-18 Litern bis das Wasser eine nur Maximaltemperatur von 47 Grad erreicht. Seit 2008 machen wir den Vermieter bzw die Hausverwaltung (an die wir unsere Grundmiete von 1025€ ohne NK) überweisen auf diesen Mangel aufmerksam. Es war deshalb auch schon mehrmals der für die Wasserleitungen des Hauses zuständige Fachmann in unserer Wohnung, hat den Mangel bestätigt, konnte aber keine Abhilfe schaffen. Bisher war immer nach 1-2 Monaten dann plötzlich die Warmwasserversorgung wieder tadellos. Auf Rückfrage was denn repariert wurde bekam ich stets zur Antwort: nichts ! Das Problem hatte sich von alleine gelöst. Seit Anfang Oktober jetzt wieder das gleiche Problem. Der Vermieter und die Hausverwaltung wurde informiert. Der Fachmann hat einen weiteren Sachverständigen hinzugezogen und in unserem Bad den Mangel bestätigt. Auf meine Briefe hat sich bisher weder der Vermieter noch die Hausverwaltung mündlich oder schriftlich gemeldet. Mit einer Mietminderung habe ich schon seit 2008 immer gedroht, aber nie umgesetzt. Aber jetzt bin ich wütend über diese Ignoranz. Kann ich Mietminderung geltend machen ? Welcher Betrag ist gerechtfertigt? Auch rückwirkend? Ab wann? Vielen Dank.

Mietminderung, Warmwasser
Schimmel im Schlafzimmer hinter dem Bett

Hallo!

Ich wohne seit Oktober mit meinem Freund in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Gestern haben wir bemerkt, dass es im Schlafzimmer hinter dem Bett und in der Ecke neben dem Fenster schimmelt. Ich füge euch zwei Bilder hinzu, dass ihr euch ein Bild davon machen könnt.

Wir wurden schon von Besuchern darauf angesprochen, dass die Luftfeuchtigkeit bei uns ziemlich hoch sei. Daraufhin haben wir uns ein Gerät geholt, dass die Luftfeuchtigkeit anzeigt. Im Wohnzimmer war sie immer zwischen 50 und 60%. Wir haben gelesen, dass das noch im Rahmen ist und haben uns keine weiteren Gedanken darüber gemacht. Bis uns gestern der Schimmel im Schlafzimmer aufgefallen ist. Als wir dann das Gerät neben das Bett gestellt haben, haben wir bemerkt, dass hier die Luftfeuchtigkeit immer zwischen 60 und 70% liegt, und auch nach dem Lüften nur ganz kurz auf höchstens 50% sinkt.

Wir lüften täglich und unserer Meinung nach auch richtig (Stoßlüften). Die Wohnung haben wir seit dem ersten September, sind aber erst am ersten Oktober eingezogen. Das heißt, im ersten Monat haben wir nicht oft gelüftet, weil wir nur zweimal hier waren. Aber das kann ja nicht wirklich das Problem sein, oder?

Außerdem ist in der kompletten Wohnung durchgehend neuer Laminatboden verlegt. Vor ein paar Wochen haben wir bemerkt, dass der Laminat sich nach oben wölbt. Die Tür zum Schlafzimmer streift beim Öffnen auf dem Boden und im Flur hat man zeitweise richtig gemerkt, dass man absinkt wenn man auf eine bestimmte Stelle getreten ist. Im Flur hat sich das mittlerweile wieder einigermaßen gelegt aber die Schlafzimmertür streift noch immer. Das haben wir dem Vermieter auch schon mitgeteilt, der die Tür nun abschleifen möchte, dass sie nicht mehr streift, was aber eigentlich das Problem ja nicht behebt.

Außerdem sind unsere Fenster die meiste Zeit von innen nass. Vor allem morgens, da läuft richtig das Wasser runter.

Heute haben wir das mit dem Schimmel dem Vermieter mitgeteilt und warten nun darauf, dass er vorbei kommt und es sich anschaut. Er hat am Telefon noch gemeint, dass der Vormieter nie ein solches Problem hatte. Das können wir uns fast nicht vorstellen, weil der Schimmel ja in so kurzer Zeit gekommen ist, wir wohnen hier ja gerade erst seit drei Monaten. Da muss doch schon vorher irgendwas gewesen sein? Beim Einzug war die Wohnung top renoviert.

Wir wollten nun mal euren Rat einholen und wissen woher die hohe Luftfeuchtigkeit und der Schimmel kommen können, und was wir nun am besten machen? Es kann aber nicht vom falschen Lüften kommen, oder?

Außerdem hatten wir vor über Weihnachten drei Wochen wegzufahren, in der Zeit werden wir auch nicht täglich lüften können, was mir jetzt schon große Sorgen bereitet.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Liebe Grüße, Amira

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Gesundheit, Miete, Schimmel, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Baumängel, Lüften, Luftfeuchtigkeit, Schlafzimmer
Mietminderung auf Grund eines defekten Parkettboden

Hallo, habe in meiner Wohnung nun seit 2 Monaten einen sich vom Boden lösende Parkettboden. Habe dies auch direkt der Hausverwaltung gemeldet. Dann tat sich erstmal nichts. Nach einer Woche meldete sich ein Handwerker, der aber zwei Termine sausen ließ. Ich meldete mich umgehend bei der Hausverwaltung mit der Ansage, dass es Zeit wird. Es waren zwei Wochen vorbei. Es passiete nun erstmal nichts. Ich muss dazu sagen, dass in der Wohnung meine Freundin mit mir zusammen wohnt, ich aber oft arbeitstechnisch nicht da bin. Ich rief nun regelmäßig die Hausverwaltung an und sie vertrösteten mich immer, dass alles in die Wege geleitet ist und der Handwerker sich melden sollte. Es geschah weiterhin nichts. Vor zwei Wochen bin ich dann persönlich bei der Hausverwaltung erschienen. Diese riefen umgehen noch im Büro den Handwerker an und wir machten einen Termin für den selben Abend aus. Er kam auch abends und sagte, dass der komplette Parkett neu gemacht werden muss, da die alte Arbeit laienhaft ausgeführt wurde. Er würde sofort ein Angebot erstellen und es der HV zukommen lassen. Am nächsten Tag rief ich die HV an und die bestätigte mir, dass der HW sich gemeldet und die Probleme geschildert hatte. Er wolle nun ein Angebot erstellen. Bisher nichts. Erneuter Anruf brachte nur das Ergebnis, dass sie weiter warten und sich kümmern.

Jetzt zum Schaden und den Umständen. Es ist eine ein Zimmerwohnung. Großes Wohn/Schlafzimmer. Gesamtgröße 50m². Der Parkett liegt im Wohnbereich. Und genau im Durchgang hat sich dieser nun komplett vom Esstrich gelöst. Zunächst kamen nur einzelnen Platten hoch(wo wir den Schaden umgehend meldeten). Nun ist wirklich schon viel hinüber. 2m² sind komplett "rausgebrochen" und liegen nun so provisorisch oben drauf weil wir den Esstrich nicht sehen wollen. Da ich gerade zu Hause bin, werde ich morgen wieder die HV persönlich nerven.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie setzt ich eine Mietminderung durch und in welchen Maßen kann ich die Miete mindern. Und wie weit rückwirkend kann ich dies tun?

Mietrecht, Mietminderung, Parkett
lärm durch toilette / abflußrohr.

Hej.

Ich bin nicht pingelig was den Lärm von Anderen, in meinem Falle die Bewohner der Wohnungen über mir, angeht. Jedoch sind die Wohnungen über mir Ferienwohnungen. Also ständig wechselnde Bewohner. Ok... nun zu meinem Problem + Frage:

In der Wand zwischen Flur und Schlafzimmer geht das Abflussrohr, der über mir liegenden Wohnung lang. Anscheinend gleicht meine Wohnung nicht den Obigen, da über meinem Schlafzimmer das Bad ist ( was ich bei Einzug nicht wusste ).

Mit Wassergeplätscher könnte ich leben, aber ich höre die Leute bei kleinen und großen Geschäften. ( nur bei der Wohnung direkt über mir ) Die Toilettenspühlung höre ich von allen Wohnungen und den Stuhl/Kot wenn er das Abflussrohr runtergespült wird. ( natürlich nur dann wenn der Jenige keinen Durchfall hat ) Am Tag stört es mich nicht, jedoch ist es nachts belastend. Ich wache davon sogar schon auf, weil es wirklich extrem laut ist, ich habe mein Bett schon auf die andere Seite des Zimmers platziert, aber es ist nicht wirklich besser.

Es ist nur nichts zuhören, wenn die Wohnungen nicht von Urlaubern bewohnt werden. Aber leider ist dies zu 80% des Jahres der Fall.

Ich hab schon irgendwo gelesen, das es bei sowas wohl keine Mietminderung gibt. Ist das richtig? - Oder kann man Mietminderung beantragen?

Vielen Dank schonmal für Antworten. ( und sorry falls es schonmal so eine Frage gab)

elli.

Abfluss, Mietminderung, Toilette, Abflussrohr
Nachbar ist ein Messi!

Hallo. wir zum 1.6.11 in unsere jetzige Wohnung mit unserer mittlerweile einjährigen Tochter eingezogen. Direkt neben uns befindet sich seit 7 Jahren ein Messi, ein echter RTL2-Fall, Müll bis unter die Decke. Da das Gesundheitsamt nicht zuständig ist, haben wir Polizei und Feuerwehr eingeschaltet und somit beschleunigt, dass die Vermietergesellschaft SAGA eine Räumung im August ermöglicht wurde. Eine Kündigung des Nachbarn ist anscheinend nicht möglich, da er geistig nicht 100% da ist und deswegen wohl besonderen Kündigungsschutz hat, laut SAGA. Wir haben uns massivst beschwert, auch schriftlich und mit Unterschriftenaktion im Juli, da wir es eine absolute Frechheit finden, dass wir nicht über den Umstand informiert wurden, obwohl wir mehrmals nachgefragt haben. Gerade mit Baby. Unser Problem: bestialischer Gestank an warmen Tagen, Kellerasseln, unglaublich viele Fliegen (Stubenfliegen, Fruchtfliegen,..), Käfer jeglicher Art, Silberfische, schon die 10. Heuschrecke. Da unsere Wohnung im 7. Stock liegt ist dies sehr ungewöhnlich. Wir haben unglaublich viele Tauben und keinen der sie füttert, Alle gehen davon aus, dass die mundartlichen "Dachratten" nur wegen ihm hier sind. Unser Balkon ist unbewohnbar, erstens wegen dem Gestank, zweitens wegen den Tauben. Die Tauben scheissen (entschuldigung) alle Fensterbänke und den Balkon voll. Lüften ist aufgrund des Gestanks nicht möglich. Die ersten zwei Monate habe ich nur mit Putzen verbracht um gegen Ungeziefer und Tauben anzukommen, die Kleine kann hier nicht gesund leben. Wir sind massivst unglücklich. Mit der Unterschriftenaktion haben wir gleichzeitig eine Mietminderung schriftlich gefordert, die uns von unserer Sachbearbeiterin mündlich abgesagt wurde, da er ja eh bald ausziehen wird. Das war im Juli. Er sammelt nach wie vor unseren Müll, hortet. Dürfen wir unsere Mietkosten eigenständig kürzen oder sogar einen Monat streichen? Was dürfen wir tun?

Kündigung, Müll, Mietminderung
Nachbar terrorisiert Nachbarin nach deren Beschwerde bei der gem. Hausverwaltung

Hallo,

ich habe einen Nachbarn unter mir der Morgens um 7:10 Uhr gegen die Heizungsrohre geklopft hatte nur weil meine Katze vom Schreibtisch gesprungen war -laut kann man das ja nicht bezeichnen. Ich hatte mich daraufhin bei der zuständigen Wohnbaugesellschaft darüber beschwert und diese Schrieb diesen Nachbarn daraufhin dann an das er dies zu unterlassen habe. Der Nachbar reagierte Prompt unzwar mit sehr lauter Musik, div. Beschimpfungen sowie Beleidigungen. Es gipfelte dahin aus das ein Polizeieinsatz nötig war da der Nachbar dauernd gegen Heizungen sowie Decke und Wände mit Besen oder ähnlichen Gegenständen dagegen schlug und dabei wie von Sinnen vulgäre Beleidigungen rumschrie die Zielgerichtet an mich Adressiert waren. Jetzt meine Frage, kann man eine Mietminderung anstreben? Wie hoch darf im Falle einer möglichen Mietminderung die Mietminderung sein? Der Nachbar macht schon länger Probleme, ich habe ihn lange ignoriert egal was wieder mal war, ich hab gedacht komm nicht beachten und weiterlaufen aber jetzt geht es einfach zu weit. Es geht schon soweit das ich als Mieter Angst vor ihm habe vorallem hat auch mein Kind darunter zu leiden da er äußerst Aggressiv ist und mit Beleidigungen nur so um sich wirft. Gewalt anzuwenden würde ich ihm durchaus zutrauen da er einen direkten Nachbar der auf meiner Etage wohnt schon in meiner Gegenwart mit Schlägen gedroht hat. Ebenso habe ich schon Drohbriefe erhalten-wohl von ihm- mit diesem war ich auch bei der Polizei. Zu einer Anzeige kams aber nicht da man nicht sicher sagen konnte das er dahinter steckt. Bitte helft mir - Danke euch im Voraus :)

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, aggressiv, Nachbarn, beleidigen
mietminderung bei noch nicht fertigem balkon?

wie die überschrift schon erahnen lässt bräuchte ich dringend einen tipp in sachen mietminderung.und zwar bin ich im oktober 2010 in eine wohnung in einem,zu diesem zeitpunkt noch nicht komplett renovierten haus eingezogen.die arbeiten sollten aber noch im letzten jahr fertig gestellt werden.einen balkon hatte ich zu diesem zeitpunkt schon,jedoch ohne geländer und bodenbelag.nach dem das haus im frühling diesen jahres dann doch endlich mal fertig wurde und auch sich auch alle anderen mieter ihres fertigen balkon erfreuen konnten,warte ich immer noch darauf das meiner fertig wird.anfangs lag es noch daran das die dämlichen gerüstbauer eine schwere bohle auf meinen balkon gelegt hatten,die sie als "weg" benutzten.nach dem das gerüst weg war,dauerte es noch einmal fast ein viertel jahr bis mein geländer angebracht wurde.das war im mai.jetzt warte ich also schon seit 4 monaten auf meinen bodenbelag,der auch schon als rolle in der ecke des balkons steht. im grunde ist der balkon ja nicht völlig unbenutzbar,doch man kann ja auch nicht mal einen tisch,stühle oder sonstiges stehen lasse,da man ja damit rechnen muss dass eventuell doch mal jemand kommt u den boden verlegen will. ach und der balkon ist im mietvertrag als wohnfläche angegeben,heißt ich bezahle dafür.

und hier jetzt endlich meine frage(n): kann ich in meinem fall eine mietminderung ankündigen,wenn ja wie viel prozent der kaltmiete?

Miete, Mietminderung

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