Gegenstände im Treppenhaus?

Hallo, vielleicht kennt sich ja einer aus oder hatte so ein ähnliches Problem selbst schon.

Ich bin vor kurzem in ein MFH gezogen, dass aus 8 Parteien besteht und die gesamte WEG wiederum aus 10 solcher Häuser. In meinem Haus sind alles Eigentumswohnungen und bis auf meine und noch eine andere selbst bewohnt. Nun stellte ich bei Regenwetter meine nassen Schuhe im Treppenhaus ab, in meinen Türrahmen damit der Fluchtweg frei bleibt. Alle haben es geduldet, so lange sie sauber da im eck stehen. Nun meldete sich eine Bewohnerin aus dem Nachbarhaus, die aber auch die Vollmacht für eine Wohnung in meinem Haus hat bei mir, dass ich gefälligst meine Schuhe hier nicht abstellen soll. Weil Fluchtweg, Brandschutz und es sieht nicht schön aus, bla bla. Zudem würde es müffeln, (ja nee ist klar), die Schuhe waren neu, hatte ich erst 2 mal an. Jetzt habe ich gesehen, dass sie selbst Dinge vor der Türe stehen hat und zwar dauerhaft und nicht vorübergehend wie ich. Zwei große Holzklötze (Brandschutz gilt wohl nicht für sie) zu dekorationszwecken.

Als ich sie darauf ansprach von wegen gleiches Recht für alle, hat sie versucht sich mit 'ich wohne ja schon 30 Jahre hier und bin Eigentümer, wohne im EG, was eine Verhinderung des Fluchtweges ausschließt und der Absatz ist auch breiter wie Ihrer (das ist er tatsächlich) und ich zahle Grundsteuer und Wohngebäudehaftpflicht im Gegensatz zu Ihnen'. Das ich das auch zahle, weil es umlegbare Kosten sind, hat sie souverän überhört und mir mit der WEG und dem Anwalt gedroht.

Jetzt um die Kernfrage, denn mir geht es ums Prinzip und Leute die so dermaßen mit zweierlei Maß messen, konnte ich eh noch nie leiden.

Wenn mir verboten wird irgendetwas ins Treppenhaus zu stellen, mit dem Hinweis das NICHTS abgestellt werden darf, auch nicht vorübergehend, kann ich doch auch verlangen, dass sie ihr 'Feuerholz' auch weg stellt oder wie sehe ich das? Oder kann ich mich gar mit dem Urteil aus 2001 das besagt, dass bei Schmuddelwetter Schuhe abgestellt werden dürfen, wehren? Muss man auf Grund dessen meine nassen Schuhe im Treppenhaus tolerieren?

In der Hausordnung steht folgendes: Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums einschließlich Treppenhäuser durch einzelne Hausbewohner kann grundsätzlich nicht gestattet werden. Treppen, Flure sowie Kellergänge sind keine Abstellräume. Sie dürfen nicht zum Ablegen oder aufbewahren von Gegenständen benutzt werden.

Denn im Grunde ist das Unrechtes, da es auch Kinderwagen und Rollatoren mit einschließt oder nicht?

Vielen Dank wer bis hierhin gelesen hat :D

Mieter, Brandschutz, Hausordnung, Weg, Treppenhaus, Fluchtweg
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