Wer erhält die Mietkaution bei Eigentümerwechsel - und nicht beglichener Forderung?
Wer hat hierauf eine fundierte Antwort. Folgender Sachverhalt: Ein Mieter hat seine Nebenkosten nicht beglichen, die Aussicht darauf ist auch sehr gering. In der Zwischenzeit wurde das Haus aber verkauft. Nun möchte der "alte Besitzer" die Mietkaution einbehalten bis die Forderung beglichen ist. Der neue Eigentümer möchte aber auch die Mietkaution. (Ach ja, der Mieter ist zwischenzeitlich auch ausgezogen.) Wem steht nun die Mietkaution zu ... oder müsste diese dann zwischen altem und neuen Besitzern aufgeteilt werden.