Kindergeld Nachzahnlung Rückwirkend anrechen auf Hartz 4

Hallo,

ich habe mal eine Frage, ich habe letztes Jahr von Mai 2013- Dezember 2013 hartz 4 erhalten und keinen Antrag auf Kindergeld, weil ich nicht wusste ob ich einen Anspruch habe. Ich bin Ausbildungssuchend (23J) und arbeite seit Januar 20h wöchentlich, wohne alleine nicht bei den Eltern. Da ich seit Januar nur teilzeit arbeite und ausbildungssuchend bin,.. (habe alles nachgewiesen) habe ich Anspruch auf Kindergeld wieder. Seit Januar bekomme ich auch kein Hartz 4 ist ja logisch.Nun hatte ich alle Angaben im Antrag für Kindergeld gemacht und den Antrag ab Januar 2014 für Kindergeld gestellt, da ich dachte, für Mai 2013-Dez 2013 bekomme ich kein KG, da ich ja Hartz 4 bekommen habe und man entweder oder bekommt, bzw. KG vin Hartz 4 angerechnet wird.

Jedenfalls kam jetzt ein Schreiben von der Familienkasse, dass ich jetzt Kindergeld von Mai bis jetzt nachgezahlt bekomme,.. also Main2013 bis jetzt. ICh bezieh aber seit Januar kein Harzt 4,.. nun meine Frage kann ich das Geld behalten oder muss ich das zurück zahlen an Jobcenter? Können sie das rückwirkend anrechnen? oder gilt das datum wo ich das Geld bekommen habe?

Ich meine ich habe im Januar auch Strom Wasser usw. Nachzahlung bekommen für den Zeitraum wo ich Harzt 4 war, aber als die Rechnungen kamen, musste ich das selbst zahlen, weil ich in den moment nicht mehr Harzt 4 empfänger war, da müsste ich jetzt auch die Gutschriften nicht zurück bezahlen oder?

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Hartz IV, Kindergeld
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