An Tankstelle nicht gezahlt... Missverständis und Schreiben vom Anwalt... Und jetzt?

Hallo liebe Community,

ich bin neulich in Lörach an einer JET Tankstelle gewesen und hab für knapp 90 EUR getankt. Bin dann in die Tanke rein, hab mir ein Red Bull geschnappt und an bin an die Kasse. Meinte "die 7 und das Red Bull bitte". Heute ist ein Schreiben vom Anwalt angekommen mit der Info, dass ich ohne zu Zahlen abgehauen sei. 5 EUR Tankstellen Gebühr, 10 EUR Ermittlungsgebühr, 80 EUR Anwaltsgebühr inkl. Märchensteuer.

Summa Sumarum knapp 200 EUR Rechnung. Können die sofort mit nem Anwalt kommen? Hätte die mich angeschrieben hät ich die 10+5 Gebühr problemlos gezahlt und fänds sogar noch witzig. Aber das ist doch nicht normal. Ich hab halt mit Karze gezahlt. Von der Summe hat man weder etwas gesehen noch (kein Kassendisplay) noch hat die Kassierer einen Betrag genannt. Klar hätte es vermieden werden können, wenn ich auf den Kassenbeleg geschaut hätte, aber ehrlich wer macht das jedes mal. Ich war da auch mit nem Kumpel. Zählt er als Zeuge und bringt das überhaupt was mit denen zu diskutieren?

Was soll/kann ich machen? Meine Idee wäre nur den Tankbetrag zu zahlen und die Red Bull Quittung bei zulegen. Zu fragen, wer bedient hat und ob diese Person eine gescheite Einweisunge bekommen hat. In der Shell oder bei Aral werd ich nach der Säule gefragt, nach was zum Knabber und nem Kaffee. Egal was ich sonst sag und hier war die Kassiererin entweder schwerhörig oder einfach nur ein eiskalter Anfänger.

Was wäre das nächste vom Anwalt? Geht er auf meine Fragen ein oder kommt der sofort mit Mahngebühren für Verzug? Was würdet ihr tun?

Gruß

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Erwachsenenadoption: Erfolgsaussichten, Unterlagen, Hindernisse, Dauer, Kosten

Ich habe einen älteren Bekannten, den ich seit ca. 8 Jahren unterstütze. Er hat viele schwerwiegende Krankheiten hinter sich, wurde von mir tw. täglich über Monate hinweg zum Arzt oder ins Krankenhaus gefahren. Er ist Bestandteil unserer Familie. Mein leiblicher Vater ist verstorben, meine Mutter lebt. Der Bekannte ist geschieden und hat ein erwachsenes leibliches Kind. Das Kind kennt nicht seinen gesundheitlichen Zustand, kam nur regelmäßig mit Unterhaltsforderungen, dem Wunsch nach einem neuen Auto usw., so dass der Kontakt schlussendlich vor vielen Jahren abbrach. Er möchte nun mich als Erbin einsetzen (ich habe bislang in keinster Weise Zuwendungen, größere Geschenke o. ä. erhalten). Das Kind wäre 100 % erbberechtigt, Pflichtteil wäre also immer noch 50 %. Aus großer Dankbarkeit mir gegenüber und um das Erbe freier verteilen zu können, möchte der Onkel mich daher adoptieren. Dann würden dem Kind nach wie vor 25 % als Pflichtteil bleiben, mir könnte er dann 50 % vererben (mit dem viel höheren Freibetrag) und die restlichen 25 % frei verteilen. Ich kenne die genauen Vermögensverhältnisse nicht, habe aber keinerlei Angst vor möglichen Unterhaltsansprüchen seinerseits. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit würden wir uns ja so oder so um ihn kümmern... Dazu habe ich vielerlei Fragen, die ich nicht alle im Internet beantwortet finde (ein geplanter Termin bei einem RA/Notar muss noch warten, bis er sich von einer kürzlichen OP besser erholt hat, so dass ich nun ggf. schon mit den Vorbereitungen beginnen würde). 1. Hat das Aussichten auf Erfolg? 2. Welche Dokumente auf beiden Seiten werden benötigt? 3. Kann ich die Dokumente für ihn mit einer Vollmacht besorgen, da er ja nicht so richtig belastbar ist? 4. Ist es korrekt, dass ein Gesundheitszeignis benötigt wird (wenn ja, ist es genau das, was man braucht, wenn man in einem Lebensmittel-Betrieb arbeitet???)? 5. Wie lange dauert der Prozess (seine Gesundheit unterliegt großen Schwankungen, so dass es leider sein könnte, dass wir nicht soo viel Zeit haben)? 6. Muss meine Mutter zustimmen oder nur mein Mann? 7. Wird sein Kind davon in Kenntnis gesetzt und hat es Einspruchsrecht? 8. Was kostet das in etwa bzw. wonach richten sich die Kosten? 9. Bleibt rechtlich gesehen mein Erbanspruch bei meiner Mutter bestehen? 10. Werden unsere Kinder dann im gleichen Zug seine Enkel (und erhalten entsprechende Freibeträge)? 11. Gibt es Fristen (wie etwa bei der Schenkung), so dass man nicht sofort erbberechtig wäre? 12. Wird dadurch mein Mädchenname rückwirkend zwangsläufig verändert (bin ja schon lange verheiratet und würde darauf keinen Wert legen)?

Ich hoffe, dass hier jemand die eine oder andere Frage beantworten kann. Vielen Dank!

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