Unsere Tochter würde in acht Wochen auf Klassenfahrt gehen, wenn sie nicht die Schule gewechselt hätte. Die Zahlung der Fahrtkosten erfolgte bereits vor ein paar Monaten, als der Schulwechsel noch nicht abzusehen war. Die Klassenleitung teilt uns nun mit, dass wir uns mit unserer Unterschrift verpflichtet hätten, die Kosten auch dann zu übernehmen, wenn unsere Tochter nicht mitfährt. Das verstehen und akzeptieren wir auch im Grundsatz. Wir können aber nicht nachvollziehen, warum die vollen Kosten anfallen. Acht Wochen vorher muss es doch möglich sein, so einen 'Vertrag' zu kündigen, zumal ja ein wichtiger Grund vorliegt.

Wie gehen wir nun am besten vor?