Rückforderung Kaution

Jemand hat vor gericht einen Räumungsvergleich zum 31.8.2017 getroffen. Am 27.7.2017 wurde aber vom Vermieter ein gemässigter Zwangsräumungsantrag gestellt, deren Kosten er noch vor Ablauf des Vergleichstermines mit der Kaution des Mieters verrechnet hat. Der Vermieter hatte Angst, der Mieter ziehe zum vereinbarten Termin nicht aus, da Ihm der Mieter sechs Wochen vor Auszugstermin die Info gegeben habe, dass er noch keine Wohnung habe. Die Kaution zahle er nicht mehr zurück, da seine Anwaltskosten und GVZ kosten für den Antrag am 27.7.2017 mit der Kaution verrechnet und damit aufgebraucht seien. Feststellungs-oder Zahlungsklage? Zum Ende des Auszugstermines bestanden auch keine Mietrückstände. Wie kommt der mieter an die Kaution? Ist die Aktion des Vermieters rechtswidrig? RA Kosten dürfen doch nicht mit der Kaution verrechnet werden