Guten Tag.

Wir sind vor 2 Jahren mit unserem Kater in unsere Wohnung eingezogen. Damals haben wir eine Kaution in Höhe von 2 Kaltmieten hinterlegt. Nun wollten wir uns eine zweite Katze besorgen, also habe ich dies meiner Wohnungsverwaltung, wie im Mietvertrag festgelegt, mitgeteilt. Diese haben mir nun ein Schreiben zukommen lassen indem wir die Bestätigung bekamen uns eine zweite Katze besorgen zu dürfen, allerdings unter der Vorraussetzung, das wir die Kaution von 2 auf 3 Kaltmieten erhöhen, aufgrund des zu erwartenden Mehrschadens bei 2 Katzen. Ich weiß das eine Kaution maximal das dreifache der Kaltmiete betragen kann, dies wäre also im rechtlichen Rahmen. Meine Frage ist jetzt nur ob der Vermieter eine dritte Kaltmiete als Kautionserhöhung einfordern kann, wenn man sich beim Einzug auf 2 Kaltmieten geeinigt hatte, oder ob man nachträglich nicht die Kaution erhöhen darf. Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen.


Vielen Dank