Als stellvertretender Filialleiter bewerben, sinnvoll?

Hallo,

zuerst ein paar Informationen zu mir: Ich habe Ende Januar (verkürzt auf 2,5 Jahre) meine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann erfolgreich beendet. Nun möchte ich mich gerne weiterbilden, was mir bereits schon während der Ausbildung in den Sinn gekommen ist. Ein Studium kommt für mich nicht in Frage, da ich nur die Mittlere Reife besitze und ich schon/erst 26 Jahre alt bin. Mein derzeitiger AG ziehe ich insbesondere nicht in Betracht, da ich im Intranet nicht mal Stellen für meine Ansprüche (Vollzeit + unbefristet) gefunden habe. Ich möchte auch Anfang August umziehen und zwar nach Köln und da wäre z.B. bei Lidl eine Stelle als stellvertretender Filialleiter frei. Nun aber eventuell die Frage, ob dies überhaupt Sinn macht, da ich erst seit zwei Monaten ausgelernt bin. In der Stellenausschreibung steht aber zumindest, dass keine vorherige Erfahrung in einer Führungsposition erforderlich ist und Lidl unter anderem auch einen Pate zur Seite stellt.

Ich werde mich so oder so dort bewerben, aber es würde mich vorweg interessieren, ob dies Sinn macht. Keinerlei Erfahrung in Führungsposition (außer Schichtleitungen). Erst zwei Monate ausgelernt. Kein Ausbilderschein (wird bei Lidl nachgefragt). Keine Ahnung von Gehaltsvorstellungen. Kann erst ab 01.08. die Arbeit antreten.

Macht das Ganze Sinn? Und vielleicht als zweite und kurze Frage: Was könnte ich hierbei an Gehalt "fordern"?

Gehalt, Ausbildung, Gehaltsvorstellung, Lidl, Führungsposition, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Kein elternunabhängiges BAföG beim Besuch der Fachoberschulklasse?

Hallo,

ich versuche es kurz zu halten:

Und zwar besucht meine Freundin die FOS in SH. Ihr wurde heute morgen gesagt, dass sie kein elternunabhängiges BAföG bekommt, da sie nach ihrer Ausbildung keine weiteren drei Jahre gearbeitet hat. Nun zu meinem Part: Folgendes habe ich im BAföG gefunden:

§ 7 As. 2 Satz 4a BAföG: (2) Für eine einzige weitere Ausbildung wird Ausbildungsförderung längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, [ ... ] 4. wenn der Auszubildende a) eine Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, eine Abendhauptschule, eine Berufsaufbauschule, eine Abendrealschule, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht oder [ ... ]

§ 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG: (2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler [ ... ] 2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 587 Euro. (Ja, sie wohnt nicht mehr Zuhause)

Ich habe auch eine FOS besucht, aber in BW und ich habe ohne murren und sehr zügig meine 397€ (oder wie viel das mal waren) erhalten. Wieso nicht hier in SH? Ist doch dasselbe, nur, dass meins nicht FOS hieß, sondern direkt BOS (weil man sich direkt für beides beworben hat; in SH muss man sich lediglich noch für das BOS bewerben).

Baden-Württemberg, BAföG, Fachoberschule, Schleswig-Holstein, Paragraph