Ich habe ein Problem, unzwar sind in meiner Wohnung 2 Türen defekt, beide Defekte sind nicht mutwillig entstanden, sodass meine Haftpflicht eintreten würde, ich war bei meinem Vermieter, habe ihm die Lage erläutert und dieser meinte, ich soll mir einen Tischler suchen und den Schaden beheben.

Alle Mietparteien werden aufgrund von Sanierungen innen und außen "rausgeworfen"

Ich habe mir also einen Tischler gesucht, dieser hat mir einen Kostenvoranschlag gemacht und ich wollte den bei dir Versicherung einreichen, jetzt sagt die Versicherung aber, das mein Vermieter mir einen schriftlichen Auftrag dazu erteilen muss, das der Schaden behoben werden soll.

Mein Vermieter sagt ein mündlicher Auftrag reicht vollkommen und wenn ich bis zum Auszug den Schaden nicht behoben habe, wird die Kaution damit verrechnet.

Die Versicherung sagt, gut denn warten wir ab bis ich ausziehe, da der Vermieter den Schaden ja dann in Rechnung stellen muss und wir dann den Schaden durch die haftpflicht begleichen können.

Meine Frage: Was soll ich nun machen? Warten bis ich ausziehe und hoffen dann eine Rechnung vorgelegt zu bekommen?

Der Kostenvoranschlag ergab knapp 700€ und wenn meine Versicherung die übernehmen würde, möchte ich ja nicht darauf sitzen bleiben