Hi,
ich würde gerne wissen, ob es eine gesetzlich festgelegte Pflicht für Parkpatzmieter (oder -eigentümer etc.) gibt, diesen als Eigentum eindeutig zu kennzeichnen?
Ich habe letztens vor dem Haus meiner Nachbarn (bin gerade erst hingezogen, keine Ahnung ob es ein Ein- oder Mehrfamilienhaus ist) geparkt und die wollten mir erzählen, der Parkplatz sei Eigentum. Eigentlich ist es aber garkein Parkplatz, sondern einfach der Straßenrand, also nichts mit Privatgrundstück oder so. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man einen "Parkplatz" am Straßenrand besitzen kann. Es ist keine Privatstraße, also kann da jeder stehen, der da stehen will, oder nicht? Selbst, WENN der Parkplatz Privateigentum ist, MUSS dieser doch eindeutig als Solches gekennzeichnet sein, oder nicht?
In welchem Gesetzbuch und bei welchen Paragraphen kann ich dazu die entsprechenden Angaben finden?
Danke schonmal, h34d5h0t