Hallo, liebe Community

Ich habe leider keine zufriedenstellende Antwort auf meine Frage gefunden, daher stelle ich sie hier nochmal ganz konkret.

Beispiel: Es wurde ein Vertrag für mobiles Internet auf 2 Jahre abgeschlossen (Internetstick). Am gleichen Tag des Abschluss des Vertrags ist die Kündigung persönlich in 2-facher Ausführung in dem Shop unterschrieben worden. Der Nutzer hat eine Ausfertigung erhalten und der Vertragspartner eine. Die Ausfertigung wurde nur vom Nutzer und nicht vom Vertragspartner (Shop) unterschrieben.

Angekommen es kommt jetzt hart auf hart: Ist die Kündigung auch ohne Kündigungsbestätigung rechtlich wirksam oder müsste der Nutzer damit rechnen, dass er aufgrund der Vertragskonditionen 2 weitere Jahre aufgebrummt bekommt und das wäre auch so richtig, weil es keine Kündigunsbestätigung gab und der Vertragspartner im Zweifelsfall sagen kann:" Nö, hab keine Kündigung erhalten und du bist in der Beweispflicht!"?

Cliffs: - Braucht man rechtlich eine Kündigungsbestätigung? - Wer ist in der Beweispflicht in diesem Fall?

Mit freundlichen Grüßen, mühle