Es geht darum dass sich jemand strafbar gemacht hat. Es ist zu einer Verurteilung gekommen, das Urteil lautete 30TS a 30 Euro.
Außer dem Einkommen von ca. 900 Euro netto hat der jenige kein Einkommen oder Vermögen.
Deshalb hat er bei der Staatsanwaltschaft Stundung bzw. Ratenzahlung beantragt.
Der Staatsanwalt bittet nun um realistische Ratenvorschläge.
Es bleiben aber von den 900 netto nach abzug von Miete etc. (Festkosten) noch etwa 400 Euro monatlich zum Lebensunterhalt (auch Fahrkosten, Kleidung etc...) übrig.
Was für ein Betrag ist realistisch als Rate für den Staatsanwalt?