Ebay Käufer zieht Geld zurück auf Paypal, Betrug?

Ich habe vor kurzem einen PC bei Ebay als "defekt" verkauft. Ich hatte keine Ahnung, was davon kaputt war und was nicht. Nachdem ich ihn verkauft habe, hat sich der Käufer beschwert, dass 3 Komponenten kaputt wären und dass der PC einen Lackkratzer hatte, obwohl ich hingeschrieben habe "sehr gut erhalten" (was auch stimmt, da alles bis auf einen Lackkratzer am hinteren Teil neuwertig aussieht).

Ca. 20 Tage später hat dann der Käufer einfach eine Beschwerde bei Paypal eingereicht, da mein Artikel anscheinend "äußerlich defekt ist". 1. Wie kann ein Gehäuse defekt sein ? 2. Ich hab den PC doch als defekt verkauft. Sollte ich ihn vielleicht direkt anzeigen?(handelt sich um fast 100 €). Außerdem hat er bei Paypal noch angegeben, dass er zufrieden ist, wenn er 80 % des Kaufpreises, wegen einem Kratzer zurückerhält + die Ware. Ist das denn nicht Wucher laut Paragraph 138 II BGB ?

Könnte mir bitte jemand sagen, ob dieser Betrüger jetzt eine Chance hat diesen Fall zu gewinnen ? Und wie sollte ich jetzt vorgehen, ich hab ja keine Bilder vor dem Abschicken gemacht, hab nur eins von der oberen Seite des PCs noch gemacht. Ich habe lediglich die Bilder von ebay, welche beweisen, dass der PC top aussieht, sind nur leider keine von der Seite mit dem Kratzer, weil der Kratzer ist mir nicht mal aufgefallen beim begutachten des PCs . Sollte ich ihn vielleicht direkt anzeigen ?

Sollte ich eventuell auch noch direkt den Käufer bei E-Bay melden. Hab ich dann irgendeinen Vorteil ?

Betrug, eBay, Gesetz, Anzeige, Jura, PayPal, Beweis
Diskriminierung beim Zoll: Rechtliche Möglichkeiten?

Hallo,

mir ist in den vergangenen Monaten etwas sehr negatives am Zoll aufgefallen. Diese Sache begleitet mich schon seit meinen letzten Reisen und hat mehrere Freunde und mich stark verärgert.

Seit Anfang des Jahres bin ich mit mehreren Freunden mehrmals verreist, es ging u.a. nach Russland, Thailand, Brasilien, USA und Marokko. In allen Fällen sind wir von München aus geflogen.

Ein enger Freund von mir, 24 Jahre alt, er ist dunkelhäutig, verfügt allerdings seit seiner Geburt über die deutsche Nationalität, ebenso wie seine Eltern (Vater stammt aus Äthiopien), hatte mich auf allen Reisen begleitet. Er besitzt Abitur, studiert an der Universität und spricht einwandfrei unsere Sprache - ein ganz normaler Deutscher. Wir waren eigentlich immer in einer Gruppe unterwegs (4-7 Mann) und während jeder einzelnen Rückreise wurde nur ausschließlich er vom Zollamt am Flughafen München kontrolliert. Uns ist das richtig negativ aufgefallen und wir sind stark davon überzeugt, dass die Beamten hier bewusst diskriminierend vorgehen. Immerhin waren es in den meisten Fällen stets die gleichen Zöllner, die ihn zu sich winkten.

Als wir sie vorhin nach der Rückkehr aus den USA darauf aufmerksam machten, wurden wir aus dem Wartebereich verwiesen und mein Freund erneut geröntgt. Die Beamten erinnerten sich natürlich auch nichtmetrisch an ihn, obwohl sie ihn in den vergangenen acht Monaten insgesamt sechsmal festhielten.

Wir wollten nun rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, da es für ihn wirklich sehr empörend ist und die Zollbeamten ausgesprochen frech waren. Sie haben ihn sogar in drei Fällen röntgen lassen (ohne jeden Grund), auf Verdacht von Drogenschmuggel. Dabei war er immer absolut im Reinen, hatte weder Drogen noch zollpflichtige Dinge bei sich.

Meine Frage: Ist es möglich hier rechtliche Schritte einzuleiten? Oder muss er sich auch weiterhin diese Form der Diskriminierung bieten lassen? Was gibt es für Möglichkeiten?

Vielen Dank und Grüße.

Reise, Flughafen, Recht, Zoll, Gesetz, Diskriminierung, Jura, Rassismus, Staat
Woher weiß ein (ausländischer) Staat, in dem man sich aufgehalten hat, dass bzw. wann man ihn wieder verlassen hat?

Über Neujahr war ich zum ersten Mal in meinem Leben in den USA. Bei der Einreise wurde mir ein Urlaubsvisum über 90 Tage ausgestellt, obgleich ich nur eine Aufenthaltsdauer von ca. einer Woche in den USA hatte. Mittlerweile bin ich wieder in Deutschland.

Als ich in die USA eingereist bin, hat mich der US-amerikanische Grenzbeamte ( United States Citizenship and Immigration Services / USCIS) explizit darauf hingewiesen, dass ich vor Ablauf der 90 Tage die USA wieder verlassen haben muss, sonst würde ich große Probleme bekommen und nie wieder in die USA einreisen können.

Deshalb frage ich mich nun, wie bzw. durch was die US-amerikanischen Behörden wissen, dass ich ihr Land wieder verlassen habe.

Zuerst habe ich beim Check-in in den USA vor dem Rückflug nach Deutschland eine Mitarbeiterin der Airline gefragt. Sie meinte, die Airline sei ein privates Unternehmen und hat mit dem Staat nichts zu tun. Sie wusste die Antwort nicht. Dann bin ich durch den Security check bei der TSA (Transport Security Administration) gegangen. Der Angestellte dort meinte, die TSA würde nur dafür sorgen, dass die Sicherheit im Flugzeug gewährleistet sei (keine Waffen, Bomben, etc. an Bord). Mit der Immigrationsbehörde hätten sie absolut nichts zu tun, sodass auch er mir nicht weiterhelfen konnte. Als ich in Deutschland gelandet bin, habe ich den deutschen Grenzbeamten gefragt. Dieser wusste es auch nicht, schließlich sei er ein deutscher Grenzbeamter und kein US-amerikanischer, so sagte er.

Durch wen oder was weiß ein Staat/ die entsprechende Behörde (in diesem Fall die USA), dass eine Person mit nur temporärer Aufenthaltsdauer (z.B. so wie ich als Tourist) den Staat wieder verlassen hat und sich dort nicht länger als die genehmigte Aufenthaltsdauer aufhält?

Reise, Flugzeug, Flughafen, USA, Deutschland, Recht, Immigration, Jura, Staat
Studium - Medizin oder Jura?

Hey Leute, ich habe keine Ahnung was ich studieren soll.

Interessieren tu ich mich für Medizin und Jura. Für Medizin sogar noch ein bisschen mehr... Das Problem ist nur, dass ich wegen meines NC auf Medizin 7 Jahre warten müsste, während ich Jura sofort studieren könnte.

Ich glaube irgendwie schon, dass Jura sich für mich lohnen würde, weil ich gern Sachen analysiere, darüber nachdenke und dann versuche, für einen Standpunkt zu argumentieren. Darüber hinaus liegt mir der Umgang mit Sprache einfach total und (ohne angeben zu wollen) behaupte ich mal, dass ich was Rhetorik angeht echt gut bin. Auch stelle ich es mir total spannend vor, Mandanten zu vertreten, für deren Rechte einzustehen oder auf der anderen Seite als Richter über Recht und Unrecht zu urteilen. Ich würde also sofort mit dem Jurastudium beginnen...

...wenn ich mich nicht mindestens genauso sehr für die Medizin interessieren würde.

Rational gesehen sollte ich natürlich Jura studieren, weil ich sieben Jahre früher zu arbeiten beginnen kann, als wenn ich Medizin studieren würde. Aber mir geht es nicht um eine tadellose Karriere oder um viel Geld. Mir geht es darum, auch noch in 20 Jahren sagen zu können, dass der Beruf, den ich gewählt habe, noch immer der richtige ist und mich erfüllt und mir Spaß bereitet.

Meine größte Angst ist, dass ich mir durch das Jurastudium irgendetwas tolles und erfüllendes verbaue, das ich hätte haben können, wenn ich gewartet und Medizin studiert hätte und eines Tages Arzt wäre.

Medizin ist für mich super interessant, und im Moment komme ich, da ich als Rettungssanitäter RTW fahre, sehr intensiv damit in Berührung. Und je mehr ich mich damit beschäftige, desto größer wird der Wunsch, selber einmal Arzt zu sein. Auf der anderen Seite steht eben die Tatsache, dass ich (glaube ich) mit Jura erfolgreich sein kann, ich aber Angst habe, dass mir dadurch etwas tolles entgeht, und bei Medizin hab ich Angst zu versagen und wertvolle Zeit (14 Wartesemester!) verloren zu haben.

Vor Medizin habe ich wegen einiger Freunde Angst, die nur noch am Lernen sind und teilweise 3 Bücher mit je 1000 Seiten vor sich liegen haben, vor Jura wegen Horrorgeschichten, die man im Netz findet, wobei ich glaube, dass ich Jura doch irgendwie hinbekommen könnte, da mir das Problematisieren, Argumentieren und analytische Denken einfach liegt.

Und dennoch möchte ich, wenn ich ehrlich und aus tiefster Seele spreche, eigentlich doch Medizin studieren. Jura wäre lediglich die traurige Alternative. Auch wenn das Medizinstudium eine lange Wartezeit bedeutet und keine Sicherheit besteht, das Studium auch zu schaffen. Ich hätte bloß Angst, es dann nicht zu schaffen und 7 Jahre umsonst gewartet zu haben.

Ich weiß nun nicht was ich machen soll... Zumal mittlerweile auch psychische Probleme hinzukommen, da ich mir wie ein Versager vorkomme, weil ich so planlos bin und keine Ahnung habe, wie meine Zukunft aussehen soll.

Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Medizin, Studium, Abitur, Jura, Universität
In wiefern hafte ich als Schüler für einen Abiball, der nicht die kosten gedeckt hat?

Guten Tag,

Ich habe vor ca. halben Jahr mein Abi gemacht und wie es so üblich ist, wurde ein Abiball veranstaltet, der von unserer Stufenleitung (2 Personen aus unserer Stufe) geplant und organisiert wurde.

Jetzt wurde uns mitgeteilt, dass die Stufenleitung es total verkalkuliert hat und auch beim Restaurant keinen Festpreis vereinbart hatten, sodass die auch nochmal 4.000€ draufgeschlagen haben. Die Forderung lautet jetzt, dass jeder Schüler nochmal 40€ überweisen soll. Ich bin mal ganz ehrlich, unserer Stufenleitung hat nur ihre Ziele verfolgt, sie haben auf den ABifeten immer Werbung für Ihre "kleinen Geschäfte" gemacht und haben alles selber bestimmt. Auch das Restaurant, wo die Abifete stattfand, wurde über unseren Köpfen hinaus entschieden, wobei es vornerein klar war, dass dieses deutlich teurer wird. Wir bekamen nie Einblicke, wie es um unsere Finanzen während des Abitur liefs, also wie viel Einnahmen wir von Abifeten etc. haben.

Es geht mir nämlich darum, hätten wir als Stufe zusammen das verplant, dann wäre es die Schuld eines jeden und die 40€ klar gerechtfertigt. Aber da die Planung und alles andere die 2 Personen sozusagen anarchistisch geregelt haben und uns trotz mehrmaligen Aufforderungen keinen Einblick gewährt haben, sehe ich das nicht ein 40€ zu zahlen.

Deshalb meine Frage, bin ich gesetzlich dazu verpflichtet diese Summe zu zahlen? Ich habe nichts unterschrieben oder mit irgendetwas einverstanden erklärt. Sie wollen denn nämlich Anzeige erstatten, wenn man nicht zahlt.

Falls es von Relevanz ist unsere Schule ist in Sachsen.

Bitte keine Ja/Nein Antworten, am besten mit Quelle, das ich das auch nachvollziehen kann. danke :)

Geld, Recht, Anwalt, Gesetz, Abitur, BWL, Jura, Justiz
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift?

Hallo,

also zum problem n freund meinte das wenn man eine schriftliche verwarnung (zb. bußgeldstelle) erhällt die nicht unterzeichnet ist das diese dan unwirksam ist wenn nur ein "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift" steht ich hab mich mal n bissl mit beschäfftigt und folgendes gefunden

Zitat:

Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5.

April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtskraft oder Gültigkeit ein! Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für gerichtliche Dokumente (Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungstitel etc.)

Zitat Ende http://www.pdf-archive.com/2011/09/28/justiz-nutzt-die-unkenntnis-der-b-rger/

So wie ist das jetzt zuverstehn ??

Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Jura

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