Ist Jura etwas für mich?

Sehr geehrte Community/ Sehr geehrte Gutefrage-User,

Ich ziehe den Studiengang Jura in Betracht und möchte deshalb einmal ein paar Einschätzungen bzw. habe ich offene Fragen.

Zunächst zu meiner Person: Ich bin 18 Jahre alt und besuche derzeit die 12. Klasse eines allgemein bildenden Gymnasiums in BW. Meine Leistungsfächer sind deshalb Deutsch (13NP), Mathe(10NP), Englisch(11NP), Physik(09NP) und Wirtschaft(11NP). Ich würde mich als politisch und wirtschaftlich interessiert beschreiben und verfolge auch täglich Nachrichten. Auch diskutiere ich gern auf einer sachlichen Basis.

Deutsch macht mir in der Schule schon relativ viel Spaß, wobei ich als angehender Abiturient natürlich wenig Aussagen machen kann, inwieweit mir das für ein Jura Studium helfen würde. Ich habe mich intensiv mit dem Studiengang auseinander gesetzt, ebenfalls mit Wiwi( Wobei mich der LK Wirtschaft davon abgehalten hat, es zu studieren). Man findet auf Websites öfter Foren, in denen es heißt, dass die Noten in Jura so schlecht nachvollziehbar sind. Ich weiß, dass die Benotung definitiv nicht mit Bachelor-Noten vergleichbar sind, weiß aber auch, dass wenn es einem liegt ein Prädikat machbar ist.

Die Fragen, die ich mir jetzt stelle sind folgende:

  • Ist es mit dem entsprechenden Einsatz möglich, ein Prädikat zu schaffen, auch wenn einem das Talent nicht gerade in die Wiege gelegt wurde?

  • Wie viel Einsatz muss der gute Jura-Student denn mitbringen für gute Noten?

  • Kann ich an irgendwelchen Dingen festmachen, wie viel Erfolg ich haben werde? (Ich weiß diese Frage ist sehr schwer zu beantworten)

  • Sind die Berufsaussichten tatsächlich so schlecht, wie es teilweise suggeriert wird?

  • Wie ist der NC in Heidelberg? Im Internet liest man zwischen 1,7 und 1,9.

  • Was ist eurer Meinung nach die beste Jura Uni?

Ich freue mich auf die Antworten und danke schon mal im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

PaSchu7

Studium, Schule, Rechtsanwalt, Baden-Württemberg, Jura, studieren
Exmatrikulation wegen verspätet gezahltem Semesterbeitrag? Und dann?

Hallo,

ich studiere seit 4 Semestern an der Uni Bremen und habe wegen Dummheit & unglücklicher Umstände den Rückmeldetermin (15.08.) verpeilt. Am Donnerstag (29.09.) kam ich vom einwöchigen Großelternbesuch zurück und fand im Briefkasten eine Mahnung mit nachfolgender Nachzahlungsfrist (bis 01.10.). Da ist es mir schlagartig bewusst geworden. Ich bin am Freitag (30.09.) also gleich zur Bank gelaufen und habe am Online-Terminal die Überweisung in Auftrag gegen, die dann noch am gleichen Tag rausgegangen ist. (Annahmefrist für ausgehende Überweisungsaufträge per Selbstbedienungsterminal/ Onlinebanking ist 16:00 Uhr und 20.15 Uhr @meine Bank)

So, nun ist der 01.10. (der Stichtag!) ein Samstag und somit kein Bankarbeitstag gewesen, der 02.10 ein Sonntag und der 03.10 ein Montag = Feiertag, d.h. ich gehe davon aus, dass das Geld bei denen (Bremer Landesbank) erst am 04.10. aufs Konto aufgebucht wird!? Im Studi-Sekretariat erreicht man am Freitag und verlängerten Wochenende keinen.

Sollte kommende Woche die Exmatrikulation verschickt werden, kann ich mich dann an meiner Uni wieder einschreiben und das Studium fortführen? Meine größte Angst ist, dass ich wie bei einer endgültig nicht bestandenen Prüfung exmatrikuliert werde und dann meine Studienrichtung nicht mehr studieren könnte. Muss ich mich schon mal darauf einstellen, dass ich einen Kniefall oder sowas machen muss?

Ich habe gerade wirklich wirklich PANIK & SCHISS.

Ich werde Dienstag um 8 Uhr vor dem Studierendensekretariat stehen und alles denkbar mögliche versuchen die drohende Exmatrikulation zu verhindern, möchte aber schon mal Alternativen ausloten. Ich hab auch schon überlegt heute fix den Überweisungsbeleg einzuscannen und per eMail ans Studi-Sekretariat zu schicken, inkl. Entschuldigung und Mitteilung, dass das Geld auf dem Weg ist. Persönlich hinfahren und auf der Matte stehen werde ich sowieso! Oder Mail weglassen und einfach morgen früh direkt hin?

Ein Mitkommilitone meinte, dass ich normalerweise unter Auflage einer Strafgebühr ganz normal im Wintersemester weiterstudieren darf, aber verlassen möchte ich mich darauf nicht. Die Leute schnacken auch gerne rum. Der Semesterbeitrag ist ja bereits überwiesen bzw. auf dem Weg.

Jetzt kann ich es bis morgen nicht aushalten und wollt von euch eine Meinung dazu hören. Ich danke für eure Hilfe. Danke für jede hilfreiche Antwort.

Viele Grüße, Waxxk

(Ich bitte von hämischen Beiträgen a la "Selber Schuld","Geschieht dir Recht" usw. abzusehen. Das hilft mir nicht)

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Fahrrad geklaut, Dieb behauptet das Frauenrad ist sein. Polizei will Beweis von mir und ich muss wahrscheinlich das Schloss des Diebes bezahlen?

Sorry... wegen der langen Einleitungsfrage, weiß nicht... wie man es kurz formuliert.

Am Freitag wurde mir das Fahrrad geklaut, welches an einem Fahrradständer auf dem Schulhof befestigt war.

Gestern (Montag) habe ich auf dem Heimweg, vielleicht 100 Meter von der Schule entfernt... an einer Sammelunterkunft mein Fahrrad stehen sehen, dort war es an einem anderem Rad befestigt. Wir haben geschaut und das Fahrrad ging nicht ab. Weil wir nicht weit von der Schule entfernt waren, gingen meine Freundin und ich zurück, dort haben wir unseren Chemielehrer davon erzählt und der ging mit uns zum Hausmeister, der Hausmeister ist dann mit einer "Zange" (so eine Drahtzange, kA wie man die nennt) mit uns zu den Fahrrädern gegangen und hat man Fahrrad befreit, daraufhin kam eine Gruppe von Leuten, die sich lautstark darüber beschwert haben. Kurze Zeit später kam ein Betreuer dieser Unterkunft dazu, der die Polizei gerufen hat.

Lange Geschichte... kurz. Der Dieb hat vor der Polizei behauptet, dass mein Frauenrad seines sei und er hätte es vor zwei Woche gekauft hätte. Die Polizei hat unsere Personalien jetzt aufgenommen und will von mir einen Beweis, dass es sich um mein Fahrrad handelt, obwohl es meine Freundin bezeugen kann, meine Eltern und ich haben gestern keine Fahrradrechnung mehr gefunden, doch wir haben Bilder von mir mit dem Fahrrad, reicht das als Beweis für die Polizei?

Und müssen wir jetzt das Schloss von dem Dieb bezahlen? Da der Kerl gesagt hat "two week ago", bin ich mir hundertprozentig sicher, dass er mein Rad gestohlen hat, sonst hätte er ja nicht gelogen.

Kann ich jetzt einfach zu der Polizei gehen... mit den Bildern von mir und dem Fahrrad... oder muss ich vermutlich noch für das Schloss bezahlen, welches der Hausmeister "geknackt" hat. Außerdem meinte der Betreuer noch richtig **schlos, dass sich unser Hausmeister einer Sachbeschädigung hätte strafbar gemacht. :/

Wie komme ich da jetzt am besten aus der Sache raus und vor allem... wie unser Hausmeister, der ja nur geholfen hat. :(

Mich regt schon die Unterstellung der Polizei auf, dass es ja auch sein Fahrrad sein könnte und ich könnte ja auch viel behaupten. Ein Frauenrad... dieser Typ hatte so sichtbar gelogen. :/

Anne-Kathrin

Fahrrad, Polizei, Diebstahl, Jura, Sachbeschädigung
Modernisierung des Bades! Ist das so rechtens?

Hallo,

wir wohnen seit mehr als 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

Das Bad in unserer Wohnung ist knappe 50 Jahre alt (die Badausstattung ist ähnlich alt und versprüht den Charme der 60iger Jahre, also alte Badewanne, altes Klo, alter Spülkasten, 60iger Jahre Fliesen usw.) und unser Vermieter möchte gerne das ganze Bad sanieren / modernisieren. Es soll laut unserem Vermieter eine gründliche allumfassende Sanierung werden, also sämtliche alten Sanitärobjekte raus, anstelle von Badewanne nur noch eine Dusche, der Spülkasten fürs WC soll in der Wand verschwinden, sämtliche Fliesen sollen ersetzt werden, natürlich auch Einbau neuer Armaturen... wie gesagt: alles!

Vor ca. 6 Wochen (zweite Julihälfte) war der Vermieter mit fünf verschiedenen Handwerksfirmen bei uns in der Wohnung zur Visite, Ausmessung und Angebotseinholung.

Von Seiten des Vermieters hieß es dann, er würde sich melden, falls es mit den Handwerksfirmen (Angebote, Preise) klappt und er sich mit einer von denen einig wird. Außerdem erwähnte er beiläufig, dass die Modernisierung dann zeitlich wohl in den September oder Oktober fallen würde. Alles mündliche Aussagen im Hausflur.

Danach war wieder 6 Wochen Funkstille…

Jetzt heute der Anruf, mit der Ankündigung der Modernisierung, die in knapp 3 Wochen starten soll und ca. 2 Wochen dauern soll.

Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat (zumindest bei solchen großen Modernisierungsangelegenheiten)!? Wir fühlen uns etwas überrumpelt, weil eine Ankündigung des Modernisierungstermins drei Wochen im Voraus arg kurzfristig ist. Wir haben ja auch unsere eigenen terminlichen Verpflichtungen & Pläne (Job, Schule, Urlaub etc.). Eigentlich wollten wir in einer der betroffenen Wochen unsere Familie in Österreich für ein paar Tage besuchen. Und arbeiten und zur Schule müssen wir ja auch. Wie soll denn das funktionieren? Früher gemachte mündliche Aussagen a la „wahrscheinlich im September oder Oktober“ sind mir nicht spezifisch genug. Wir können uns ja nicht die gesamten zwei Monate freihalten. Wir brauchen doch auch Planungssicherheit.

Und wie ist das während der Sanierung? Wir müssen ja auch auf Klo und uns duschen. Wir können ja nicht vom Balkon defäkieren / urinieren und uns im nächsten See / Fluss waschen. Haben wir rein rechtlich ein wenig Mitspracherecht bei der terminlichen Gestaltung? Ist eine Wohnung ohne sanitäre Anlagen überhaupt bewohnbar? Wo gehen wir die Zeit über Duschen? Was ist zumutbar? Was sagt die Erfahrung? Was sagt das Recht?

Bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar. Vielen Dank, ThomasGerl

Wobei mir nicht ganz klar ist, warum der Vermieter jetzt mit Gewalt das Bad renovieren will, vor allem da wir in etwa einem Jahr ausziehen. Wäre es für den Vermieter nicht sinnvoller das Bad zeitlich zwischen unserem Auszug und dem Einzug nachfolgender Mieter zu modernisieren?

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Darf beim Auto das Warnblinklicht beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden?

Darf beim Auto das Warnblinklicht/die Warnblinkanlage beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden, etwa, wenn man korrekt parkt/hält (bis zu drei Minuten), aber man zusätzlich auf das stehende Fahrzeug aufmerksam machen möchte, etwa wenn man kurzfristig an einer befahrenen Straße am Ende einer Parkreihe für kurze Zeit zum Be- oder Entladen hält und einen Auffahrunfall durch andere schnell fahrende Fahrzeuge und unaufmerksame Autofahrer zum Selbstschutz einschalten möchte (etwa wenn der Bereich bei überhöhter Geschwindigkeit anderer Autofahrer schwer einsehbar ist, also als Präventionsmaßnahme)?

Außerdem darf man beim kurzzeitigen Halten am Straßenrand auch den Seitenblinker zur Parkrichtung einschalten (ist doch richtig?!), der anzeigt, dass man am Fahrbahnrand steht. Sobald der Motor ausgeschaltet wird, funktioniert der Blinker allerdings nicht. Ist dann der Warnblinker als Ersatz zulässig, da dieser auf funktioniert, wenn das Auto bzw. bei Verbrennermotoren die Zündung ausgeschaltet ist.

Dieser Fall wird mir aus der Straßenverkehrsordnung nicht eindeutig ersichtlich:

§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

(2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die für den Straßenverkehr nach Landesrecht zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde) für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/16.html

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Gegen angebliche "fahrlässige Körperverletzung" bei harmlosen Auffahrunfall vorgehen?

Ich bin zurzeit 18 Jahre alt und meine Probezeit endet ende September. Nun zum Vorfall: Auf dem Heimweg von einem guten Freund bei Trockenheit und anschließender plötzlichen nässe habe ich einen Auffahrunfall verursacht, es war in einer 30er Zone und ich war gefühlt auch nicht wirklich schneller. Es war leichter Stop-Go Verkehr und plötzlich näherten wir uns unerwartet einer größeren Kolonne, die ich nicht gesehen habe, der Vordermann, in den ich letztendlich aufgefahren bin, bremste Stark (Skoda Octavia, Firmenfahrzeug mit Anhängerkupplung). Ich hatte zu der Zeit meine Augen kurz auf der Mittelkonsole und dachte, dass der Verkehr längst weiter gezogen ist.

Ich bin auf seine Anhängerkupplung aufgefahren, von außen KEIN Schaden an beiden Fahrzeugen erkennbar, bloß ein kleiner Riss nahe Kennzeichenhalterung. Der "anstregende" Herr bestand darauf, die Polizei zu rufen und diese dokumentierten alles und machten Fotos, sagten selber, dass kein Schaden zu erkennen ist und ich glücklicherweise nur die Anhängerkupplung getroffen hätte.

Plötzlich klagte der Herr über Rückenschmerzen, ich und meiner Empfindung nach der Polizist vermuten, dass dies nicht von dem Auffahrunfall stammen kann, sonst wäre da um einiges mehr zu sehen, bei dem vielen Plastikteilen.

Daraufhin klärte er mich über "fahrlässige Körperverletzung" etc. auf und dass im Falle von gut befreundeten Ärzten mit falschen Gutachten, die Möglichkeit besteht, dagegen vorzugehen. Der Polizist selbst meinte, dass er denkt, dass es möglich sein könnte, dass ich was von der Fahrerlaubnisbehörde höre, er selbst tut es eher nicht. Die 35€ Bußgeld sind mir bewusst und unumgänglich.

Nun bekam ich Post von der Polizei und darin steht:" Verkehrsunfall in Verbindung mit ...fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB)" und der übliche Bogen, um selbst Stellung zu nehmen.

Ich hab das Gefühl, dass die Polizisten auf meiner Seite standen, ich weiß nicht wieso.

Nun zu meinen Fragen

Sollte ich im Formular schreiben, dass ich damit nicht einverstanden bin und an der Tatsache stark zweifle?

Es war um 15:35 Uhr und auf dem Fahrzeug war ein Bauunternehmen vermerkt, ich vermute, dass er von der Arbeit kommt und bloß Schmerzensgeld kassieren will und mein Leben zerstören möchte.

Was und wie genau soll ich dies am besten formulieren?

Kann mir bei einer fahrlässigen Körperverletzung eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar drohen?

Ich hab gelesen, dass es als A- oder auch B- Verstoß gelten kann, beim letzteren bräuchte ich jedoch zwei Verstöße.

Wird sowas in meiner Akte vermerkt?

Was soll ich am besten tun? Mir einen Anwalt sicher besorgen?

Ich hoffe, es ließt sich jemand mein Anliegen durch.

Mit freundlichen Grüßen Patrick

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Anzeige wegen Betrug, wegen Payback Punkten?

Hallo! Diese Frage richtet sich an die Anwälte bzw die Leidenschaftliche Jura Leute!

Ich hatte letzten Monat bei Burger King gearbeitet. Und ab diesem Monat in einem anderen Betrieb bzw Ministerium als Beamter.

Ich bin ein sehr ehrlicher Mensch und was den Führungszeugnis betrifft zu 100 Prozent blank.

Jetzt hat mich Burger King angezeigt, weil ich da Payback Punkte auf der Kasse beim Verkauf auf meine payback karte gebucht hatte. Er meinte, das wäre "Betrug" und der will es jetzt durchziehen.

Der Hacken an der ganzen Sache ist nämlich, dass dieser Sachverhalt NIRGENDS im Arbeitsvertrag geregelt ist bzw nirgends steht, dass es zu unterlassen ist oder irgendwie verboten. Auch das Führungspersonal hatte mich vorher nicht belehrt oder eingewiesen und NICHTS gesagt, dass es verboten ist.

In payback AGBs (welche ich mir vor der Bestellung der Karte gelesen habe) steht explizit zu diesem Sachverhalt auch nichts.

Was ich noch ergänzen möchte ist, dass NICHT bei JEDEM Kauf des Gastes die Payback Punkte gebucht hatte, sonder immer brav gefragt, ob sie eine payback karte vorliegen haben oder nicht. ERST bei NEGATIVEN Antwort buchte ich die Punkte.

Ich habe jetzt schiss, dass der neuer Arbeitgeber es erfährt und mich rausschmeißt! Ich hatte mich echt darum bemüht dort zu landen, wo ich jetzt bin und wegen so etwas lächerlichem wieder zu fliegen.

FRAGE: Was kann man da machen? Es liegt definitiv ein Tatbestand vor, bei dem der Arbeitgeber ja eigentlich selbst schuld ist, seinen Personal nicht einzuweisen, Und dazu den Personal zu beschuldigen. Habe ich hierbei "fahrlässig" gehandelt, wenn ich nicht wusste, welche Konsequenzen auf mich zu kommen und die ansatzweise nicht wusste, dass es... Ja, illegal war, was ich gemacht hatte?

Ich wäre für eure schlauen Antworten echt dankbar!

Betrug, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Gericht, Anzeige, Jura, Strafe

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