Mein Vermieter hat mich mehrmals angelogen - was für Möglichkeiten habe ich?

Hallo Mitglieder,

Ich bin vor einigen Monaten in eine Wohnung eingezogen, die frisch renoviert war. Abgesprochen mit dem Vermieter/Hausbesitzer war, dass im Garten noch einige Zeit ein Gerüst stehen wird, damit auf dem Dach Arbeiten verrichtet werden können. Die Dachdecker kommen teilweise wochenlang nicht, mein Garten sieht wegen des Gerüsts unmöglich aus. Plötzlich kommen jedoch auch noch Bauarbeiten am Haus dazu, die niemals kommuniziet wurden. Mein ganzer Eingangsbereich wurde aufgerissen und wird scheinbar erneuert, unangmeldet konnte ich montags um 7 nicht aus meinem Eingang treten und es gab tagelange Lärmbelästigung direkt an meiner Haustür, wie gesagt, alles ohne jegliche Absprache und Voranmeldung. Dazu erzählen die Nachbarn, dass der Vermietr eigentlich schon seit Jahen plant, den Garten vollkommen zuzupflastern und den Rasen zu tilgen. Das soll diesen Sommer passieren und auch das ist nicht mir mit abgesprochen. Ich habe die Wohnung explizit WEGEN des Gartens/Grüns mieten wollen. Und das Beste zum Schluss. Nach drei Monaten kam heute endlich ein Telekom Techniker um Internet und Telefon zu schalten. Er sagte, dass die Leitung in der Wand gerissen sei, das sei schon den vorherigen Mietern und dem Vermieter genaustens bekannt. Um Internet/Fon zu nutzen müsste die ganze Wand wieder aufgerissen werden. Mein Vermieter sagte mir (untr Zeugen) wortwörtlich, alle Leitungen seien intakt. Nun weiß ich, dass Internet/Fon in meiner (teuren) Wohnung nahezu unmöglich sind.

Ich fasse die Vorkommnisse noch einmal zusammen - Mir wurde versprochen, dass ich mich selbst um den Garten kümmern darf. Nun soll er zugepflastert werden.- Mein Vermieter hat mir diverse laute und einschränkende Arbeiten verschwiegen und einfach unangemeldet durchgeführt. - Mein Vermieter hat mich unter der Lüge einziehen lassen, dass Telefon/Internetleitungen intakt seien.

Liebe Community, wie gehe ich nun vor? Ich lebe mit einem Hund und finde aufgrunddessen nicht so schnell eine neue Bleibe. Abgesehen von den Problemen mit dem Vermieter bin ich auch sehr zufrieden, könnte auch ohne Internet daheim leben, aber möchte nicht diese horrende Summe monatlich zahlen, dafür dass ich weder meinen Garten nutzen kann noch jemals Internet und Haustelefon. Auch der Handyempfang ist so schlecht, dass man mich zuhause oft gar nicht erreichen kann.

Wie stelle ich einen Antrag auf Mietminderung? Was für Rechte habe ich eigentlich? Muss ich Angst haben, dass er mich rausschmeißt? Brauche ich einen Anwalt?

Danke für eure Meinungen

EDIT: Es handelt sich nicht um einen Gemeinschaftsgarten, sondern um einen laut Vertrag nur zur Whg gehörenden Garten, es gibt auch keinen Eingang dazu außer meinen.

wohnen, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Jura
Keine Zimmerabnahme und jetzt werde ich beschuldigt?

Sorry für den Titel, etwas blöd formuliert,

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin vor 2 Monaten aus meinem WG Zimmer ausgezogen und in ein neues umgezogen. Beide Zimmer gehören einer Wohngenossenschaft, ist ähnlich wie ein Studentenwohnheim.

Nach dem Auszug sollte eigentlich eine Zimmerabnahme gemacht werde, damit ich meine Kaution vollständig zurück erhalte. Leider war der zuständige Angestellt nicht sehr kooperativ. Er hat mir einen Termin vorgeschlagen, sehr kurzfristig, der mir zeitlich nicht passte. Ich habe gefragt, ob der darauffolgenden Tag passen würde? Es kam keine Antwort mehr. Auch auf Anrufe hat er nicht reagiert.

Ich bin nun schon umgezogen und habe das der Wohngenossenschaft gemeldet. Das es keine Zimmer Abnahme gab und ich den Zuständigen nicht erreiche bzw keine Rückmeldung bekomme. In der Zeit ist schon jemand neues in das Zimmer eingezogen.

Ich bekam als Antwort: trotz neuer Bewohnerin muss die Zimmerabnahme gemacht werden, der zuständige Herr kommt AUF SIE ZU!

Es kam aber wieder keine Meldung. Meine Uni hat wieder angefangen und nun ja, ich hab mich nicht mehr darum gekümmert, weil es mir langsam zu blöd war, mit diesem Herrn. Er war auch während meiner Wohnzeit bei Fragen und Problemen nie erreichbar.

Jetzt 10 Wochen später erhielt ich immer noch keine Kaution. Auf Nachfrage bekam ich die Antwort: "Das Abnahmeprotokoll wurde uns erst diese Woche überreicht. Aber im laufe dieser Woche bekommen sie die Kaution."

Jaja schön wärs. Paar Tage später bekam ich per Mail eine Abrechnung, das 200 Fr. abgezogne wurden. Ich habe nun da Angerufen und nachgefragt. Antwort: "Die Frau die dafür zuständig ist, ist leider bis nächste Woche nicht da, aber soweit ich gehe, war es wegen der fehlenden Reinigung. Ich kann es aber nicht garantieren."

Mein Frage jetzt, wie kann man mir ohne Zimmerabnahme denn unterstellen, ich habe das Zimmer nicht gereinigt und dann 200 Fr. abziehen? Allein weil ja das Abnahmeprotokoll auch erst jetzt eingereicht wurde? Und es lebt ja schon lange jemand neues in dem Zimmer?

Kann mir jemand Auskunft geben, wie die rechtliche Lage ist. Kann man mir im Nachhinein noch Sachen unterstellen und in Rechnung stellen, wenn es keine Zimmerabnahme gab, die das beweist? Und ist es meine Schuld, wenn ihr Angestellter nicht in der Lage ist sich bei mir zu melden?

Ich bin super verärgert und 200 Fr. sind leider recht viel. Ich seh es kommen, dass das nächste Woche eine elend lange Diskussion geben wird.

Miete, Recht, Kaution, Jura, Rechtliche Lage
Frage zu Ebay-Kleinanzeige. Wann ist Kauf rechtskräftig?

Hallo an alle,

ich verkaufe gerade eine Küche bei Ebay-Kleinanzeigen und ein Nutzer macht mir zu schaffen.

Folgendes Szenario mit Originalnachrichten:

a: Hi, würden Sie die Küche auch für 500 Euro abgeben?

b: Guten Morgen, Für 600 würde ich sie abgeben. Aktuell gibt es zwei Angebote für deutlich mehr als 600. Wäre also ein Entgegenkommen meinerseits.

(JETZT DER KERN DES PUDELS)

a: Hallo, (19:35) habe gerade erst Ihre Nachricht gelesen. Vielen Dank für das Angebot. Könnten Sie mir bis Morgen Zeit lassen, bzw. mir die Küche reservieren. Ich muss nachfragen... ist nicht für mich. Vielen Dank im voraus. Mario

b: Guten Abend, (19:37) Natürlich können Sie sich Zeit lassen. Es ist jedoch so, dass Mittwoch eine Dame kommt, die die Küche haben möchte. Sollte die sie nicht wollen, könnte ich Sie kontaktieren, falls dann noch Interesse besteht. Sie können sich also bis Mittwoch mit einer Entscheidung Zeit lassen.

Jetzt das Problem: Der nette Herr droht mit Anwalt etc., weil ich ihm sage, dass er die Küche nicht haben kann - zumind. solange, bis ich nicht weiß, ob die Käuferin die Küche haben möchte. Er gebe mir 5 Tage Zeit ihm die Küche auszuhändigen.

Meinem Rechtsverständnis nach ist seine Drohung völlig untragbar. Jedoch bin ich keine Experte. Wie auf einem Flohmarkt etc. ist kein Kaufvertrag zu stande gekommen. Natürlich ist das mit den 600€ schwammig formuliert, aber bevor er es angenommen hat, habe ich klar der anderen Käuferin den Vorrang gegeben. Wie ist die rechtliche Meinung dazu?

Danke schon einmal und einen schönen Restsonntag!

Recht, Anwalt, Internetrecht, eBay, kaufen, Kleinanzeigen, Jura, Rechtsprechung
Was soll ich studieren? Jura oder Architektur?

Hallo!

Ich brauche eure Meinung.. (es wird lang.. wäre trotzdem dankbar, wenn ihr mir helfen könntet :) )

Ich habe dieses Jahr mein Abitur absolviert und bin am überlegen was ich studieren soll und die Zeit wird langsam knapp. Ich muss mich bis zum 15.Juli bewerben. (Ich habe schon sehr lange darüber den Kopf zerbrochen und kam nicht zu einer Entscheidung, weshalb ich mich an euch wende). Ich weiß, dass die beiden Studienfächer nicht unterschiedlicher sein können, aber ich bin sowohl in Kunst als auch in Jura interessiert. Ich habe auch ein künstlerisches Talent und war sehr gut in Mathe. Auf der anderen Seite bin ich redegewandt und komme sehr gut mit Menschen klar! Ich liebe es zu lesen und könnte mich selbst auch im Jurastudium vorstellen! Ich habe mich mit den beiden Fächern sehr gut auseinander gesetzt und weiß was mich in den beiden Fächern erwartet.

Das Architekturstudium hat zum Einen wenige Klausuren, viele Projekte, welche (nach Erfahrungen von Studenten) zeitraubend und zugleich sehr kostspielig sind! Anscheinend stehen für Architektinnen die Chancen schlecht in der Berufswelt Fuß zu fassen.

Nun zum Jurastudium. Klar, es gibt sehr viele Leute die Jura studieren und man muss schon etwas besonderes sein, um aus der Masse hervorzustechen, aber das ist überall so. Ich weiß auch, was mich im Jurastudium erwartet/ von mir verlangt wird und die größte Herausforderung sind die beiden Staatsexamen und die Noten natürlich!

Wenn das Studium abgeschlossen ist, stehen, nach meiner Meinung nach, für Juraabsolventen eine weitere Tür offen als des einen Architekturabsolventen. Ihr müsst wissen, dass ich aus keiner wohlhabenden Familie komme. Ich werde wahrscheinlich den Höchstbetrag vom BaföG erhalten, damit ihr versteht wie die finanzielle Lage bei mir ausschaut. Ich erzähle euch das, weil das Architekturstudium sehr sehr teuer ist. Nach Architekturstudenten zufolge, geben sie pro Projekt bis zu 500 Euro aus. Wenn auch mehr. Hinzu kommen noch Bücher, Wohnung etc. Natürlich sind andere Studienfächer auch kostspielig und die Bücher im Jurastudium sind auch nicht gerade billig.

Nun, ich habe mir gedacht, dass ich für das WS Architektur studiere und wenn es mir wirklich gar nicht gefällt, wollte ich im SS zu Jura wechseln. (Da das Architekturstudium nur für WS geht, ist das halt schlecht und kann das nicht andersherum machen).

Denkt ihr, dass die Idee schlecht ist oder was haltet ihr vom Ganzen?

Ich entschuldige mich für den langen Text, aber hoffe, dass sich das jmd durchliest und mir weiterhelfen kann. Danke!

Studium, Architektur, Jura, Ausbildung und Studium
Verein Vorsitzender kündigt offiziell an nicht mehr zu kandidieren/ tut es dennoch?

Sehr geehrte User, in einem Sportverein steht die jährliche MV an. In der fristgerechten Einladung zur MV, heißt es wörtlich. "Sowohl der Kassenwart (Herr X) als auch der Vorsitzende (Herr B) stehen für eine neue Amtszeit aus privaten Gründen nicht mehr zur Verfügung. Es werden dementsprechend zwei neue Mitglieder für den Vorstand benötigt."

Dem nach kann man als Miteglied, das ein Problem mit diesem Vorstand hat, davon ausgehen, dass sich die Sache von selbst erledigt. Man sich also nicht mehr darum kümmern muss und "Frieden" einkehrt.

Nun dringt durch den Buschfunk heraus, dass der Vorsitzende Herr B "es sich vllt. doch noch einmal übelegt".

Ich pers. sehe darin mindestens Nebelkerzen, wenn nicht sogar Täuschung.

"Es gibt zwei Voraussetzungen, wenn in der Mitgliederversammlung gültige Beschlüsse gefasst werden sollen:

Den Mitgliedern müssen die Tagesordnungspunkte (TOP) mitgeteilt worden sein. Die Tagesordnung muss bereits mit der Einberufung der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. Über nachgereichte TOP können also nach der gesetzlichen Regelung keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es jedem Mitglied vorab möglich ist, zu entscheiden, ob die anstehenden Beschlüsse seine Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung erfordern."

in diesem Fall muss man also davon ausgehen, dass Mitgleider, die den Vorsitzenden gerne entfernen möchten, die Mv nicht wahrnehmen, in der Annahme, dass dieser ja ohnehin freiwillig geht. Ein demokratisch korrektes Aufbegehren gegen den Vorgesetzten wird somit also unterbunden.

Habe ich dort eine richtige Einschätzung? Der Vorsitzendende hat offiziell seinen Weggang angekündigt. Er kann sich nicht einfach "doch noch" wählen lassen. Natürlich wird die Position mittels Wahl entschieden, jedoch fehlen somit schlicht die Anwesenden, die ggf, gegen ihn stimmen, da diese über dieses Szenario nicht informiert wurden.

Zweite Frage, wie sollten sich Mitgleider verhalten, falls der Vorsitzenden dreist versucht sich wirklich anders zu verhalten, als in der Einladung angekündigt? Sollte dies gegen Vereinsrecht und Satzung verstoßen, wie kann ein Mitglied dies durchsetzen?

Besten Dank

Sport, Rechtsanwalt, Verein, Rechte, Jura, Wahlen
Wie sollen Eltern richtig reagieren, wenn die Tochter wiederholt behauptet, dass der Nachbar sich ihr nackt zeigt?

Eine Familie ist wegen der Tochter und deren Beziehungsverlauf zum ca. 40-jährigen Nachbarn besorgt, zu dem sie seit Jahren ein sonst tadelloses, höflich-freundliches Verhältnis pflegt.

Die Tochter spielt schon lange gerne und immer wieder mit den beiden Hündchen des Nachbarn - mal in seinem, mal im eigenen Garten.

Vor kurzem erwähnte sie ihren Eltern ganz nebenbei und kichernd, dass sie ihn nackt neben der Gartendusche beim Abtrocknen gesehen habe; dabei soll er auf sein Geschlechtsteil gezeigt und gefragt haben, ob sie "sowas schon kennt" und gesagt haben, dass "er so groß wird, weil er dich mag".

Wenn die Eltern sich zurückerinnern, dann fällt ihnen ein, dass ihre Tochter bereits letztes Jahr erwähnt hat, dass der Nachbar ihr "nackt zugewunken" haben soll. Doch damals hielten sie das für eine der vielen Albernheiten des Mädchens.

Hinzu kommt, dass die 11-jährige in der letzten Zeit hin und wieder hinter dem Haus des Nachbarn mit einem Bikini gekleidet (so läuft sie aber öfter bei warmem Wetter im Garten herum) sitzt und Torte mit Cola isst, was vorher nie der Fall war.

Was sollen die Eltern machen? Mit dem Nachbarn Tacheles reden? Was sollen sie ihm sagen? Fragen, ob die Behauptungen ihrer Tochter wahr sind? (Und er wird natürlich sagen: "ja, ja, auf jeden Fall"). Ihrer Tochter den Kontakt mit ihm ab sofort verbieten? Was sollen sie dem Nachbar sagen, wenn dieser sich wundern wird, dass die Familie nach Jahren plötzlich den Kontakt abbricht? Anzeige gegen den Nachbar, mit dem nach Außen hin alles bestens läuft, erstatten? Weswegen? Es gibt keine Beweise? Oder sind die o.g. Behauptungen rechtlich gesehen Beweis genug? Oder sollen sie nichts tun und abwarten, bis (schlimmere) Beweise da sein werden? Was alles soll noch geschehen? Oder spinnt die Tochter? Aber kann eine 11j-ährige sich so etwas ausdenken? Danke für die Antworten.

Kinder, Familie, Erziehung, Menschen, Recht, Jura
Schulden, Schufa Vermögen wegen der Mutter weg, was tun?

Hallo, ich habe damals mit 18 Jahren eine menge geld geerbt eben so wie mir zum ersten mal ein Girokonto angelegt da ich hier meine ausbildug begann das geld welches ich hier verdiente wollte ich komplett ansparren. Damit ich von dem Geld aber nichts ausgebe und die sachen alles gtu aufbewahrt sind (bin ein sehr unordentlicher Mensch) bot mir meine Mutter an sie für mich aufzubewahren. Da ich natürlich meiner Mutter vertraute und ein gutes verhältniss zu ihr auch hatte, stimmte ich natürlich zu. Als ich dann 3 Jahre später doch mal was abheben wollte, kam eine Ausrade nach der anderen. Lange hieß es die Karte sei kaputt und die Bank würde solange brauchen mir eine neue zu schicken.. das zog sich über Monate.. dann wäre anscheinend der Pin verloren gegagen und der neu beantrage Pin wollte auch mal wieder nicht kommen. Auch das zog sich über Monate. Das ganze fand ich sehr merkwürdig und ich beschloß ein Termin bei der Bank zu machen. Ich informierte meine Mama über den Termin und bat sie mich dort hin zu fahren. Dann erzählte mir meine Mutter die Bank hätte angerufen, den Termin abgesagt und ein neuen erst in 3 Monaten vereinbaren können. Auch dieser wurde wieder agesagt und auch das zog sich ewig. Irgendwann beschlaß ich heimlich ein Termin zu machen. Dann bei der Ban der große Schock, das komplettre Geld von mir war weg. Seit ich 18 bin mehrere Einträge bei der Schufa! Keiner davon je abgezahlt! Als ich nach Hause kam, durchsuchte ich das Zimmer meiner Mutter. Dort fand ich unzählige offene Rechnungen, sowie Briefe von der Schufa. Als ich meine Mutter damit konfrontierte meinte sie das sie von der Schufa nichts wüsste, aber das wenn sie zahlt der Eintrag weggeht und sie das tun wurde, das der eintrag aer trotzdem bleibt wollte sie mir nicht glauben. Sie sagte das Geld welches sie genommen hatte will sie mir zurück zahlen. (es geht um 100.000 euro) die offenen rechnungen die ich gefunden habe wären angeblich alle mittlerweile bezahlt. Jetzt ist meine frage was kann ich tun? Wie find ich heraus wie viele offene rechnungen noch da sind welche eventuell noch nicht in der Schufa sind? was mach ich mit der Schufa? Ich will meine Mama eig nicht anzeigen, da ich mir sicher bin das sie dann ins gefängniss kommt (Sie hatte schon öfters probleme mit der Polizei) Da ich mein Vater und Bruder über ein Unfall verloren habe, ist sie noch alles was ich habe. Ich bin so verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll :(.

Rechtsanwalt, Schulden, Bank, Recht, Jura, Schufa
Räumungsklage Klage auf Räumung und Herausgabe und Zahlungsklage - was ist mit weiteren kombilnierten Klagen - ist das gestattet?

ich weiß nicht ob diese Frage hier erlaubt ist, ich frage trotzdem und hoffe auf brauchbare Antworten und gleich vorab - ja ich war schon beim Vermieterverein, der nur Interesse am rekrutieren neuer Mandanten für seine Kanzlei hatte und beim Haus- und Grundbesitzerverein, der auf meine Bitte an Ostern einen Anwortbrief auf den Brief des Mietervereins zu schreiben sagte: Wir haben leider keine Zeit!" Somit wendi ich mich immer wieder an Euch, denn hier habe ich die besten Tipps bekommen. Also, ich habe heute zu meinem den fleissigen Lesern/innen bekannten Fall die Räumungs- und Zahlungsklage ausgearbeitet, mit Begründung und Rechtlicher Würdigung nun meine Frage: ich würe gern noch die anderen Punkte, Falsche Selbstauskunft, mit Beweis und andere Vertragsverletzungen z.B. sich wiederholende unerlaubte Gebrauchsüberlassung unter Vorlage der Abmahnungen hinzufügen; kann mir emand sagen, wie ich dies juristisch einwandfrei in die Klage einfügen kann, oder könnte es passieren, dass deswegen die Klage abgewiesen wird? Danke. Und a, ich mache das ohne Anwalt, denn ich habe nur zwei Wohnungen vermietet und kann nicht ständig die teuren Anwälte zahlen, in zweiter Instanz muss ich dann einen Anwalt nehmen, was dann ggf. auch erfolgt.

Kündigung, Rechtsanwalt, Mietrecht, Untervermietung, Jura, Jurist, Räumungsklage, Vermietrecht, Zahlungsverzug
Reicht folgende Aussage um angeblichen Tankbetrug aufzulösen?

Guten Tag Leute,

ich habe am 25.05. getankt und anschließend vergessen zu bezahlen. Nun will die Polizei mich vernehmen und erwartet zumindest eine schriftliche Äußerung zum Tatbestand.

Die Situation war jedoch wie folgt. Ich war ziemlich unter Zeitdruck, da ich mit meiner Freundin verabredet war. Ich fuhr zur Kaufland Tankstelle, um dort den laut HandyApp günstigen sowie nah in der Umgebung liegenden Diesel kurz zu tanken. Ich bemerkte aber sofort dass die Tankstelle zu hatte (ich weiß wann ich hier war, da ich meiner Freundin sogar geschrieben hatte dass ich mich verspäte)...somit musste ich einen Umweg fahren aber in die nächst günstige Tankstelle. Hier hatte ich anscheinend vollgetankt (ca. 43 Euro) und bin daraufhin einfach weggefahren...nach 2 Tagen kam dann ein Brief hereingeflatter, von der Polizei...habe direkt an diesem Tag den Beitrag bezahlt, es war eine ziemlich beschämende Situation, hab mich auch entschuldigt und die Versicherung abgeholt, dass die Tankstelle Ihrerseits alles mit der Polizei abklärt...aber natürlich ist damit der Fall nicht gegessen

1.) Reicht eine grobe Aussage zum Vorfall, Vorlegen der Kopie der Bezahlung sowie evtl ein Kontostand zu der Zeit, da ich ja zahlunfsfähig war 2.) Was wären weitere Vorschläge 3.) Was kann mich erwarten

Ich bedanke mich im Voraus!!

Verkehr, Polizei, Recht, Anwalt, Führerschein, Fahrzeug, Benzin, Jura, Tankstelle
§577a BGB bei Mietkündigung für Eigenbedarf?

Hallo :) ich würde mir gerne einen juristischen Rat holen. Und wollte mal vielleicht aus Erfahrung fragen ob es sich lohnt in meinem Fall eine Rechtsberatung bzw. einen Prozess durchzuführen. Mein Mann, mein Sohn und ich wohnen seit fast 20 Jahren in einer gemieteten Wohnung. Vor einem Jahr wurden diese Wohnungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Nun hat unser Nachbar, der jedoch selbst in Miete wohnt, unsere Wohnung erworben. Nur mein Mann steht im Mietvertrag, obwohl wir seit einigen Jahren getrennt leben und er nicht mehr hier wohnt. Sich jedoch noch sehr oft bei uns aufhält, da das Verhältnis sehr gut und familiär ist. Dies ist unserem Vermieter beim Kauf bekannt gewesen. Zunächst versprach er uns, keinen Eigenbedarf an der Wohnung in Anspruch nehmen zu wollen und erklärte sich damit einverstanden uns die nächsten paar Jahre als Mieter zu behalten, zumindest bis mein Sohn in 3-4 Jahren ausgezogen ist. Nun aber nach einem Jahr finden wir ein Kündigungsschreiben im Briefkasten, der unser Mietverhältnis nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aufgrund von Eigenbedarf kündigt. Als Grund ist angegeben, dass sich unser Vermieter die Wohnung altersgerecht und barrierefrei einrichten möchte. Dazu ist zu sagen, dass unser Vermieter noch nicht sehr alt (um die 60) ist und objektiv nicht krank erscheint und noch jeden Tag im Garten arbeitet. Dies sei aber dahin zu stellen. Nun ist meine Frage, ob mir trotz seinem Recht auf Eigenbedarf nicht eine Kündigungssperrfrist von mindestens 3 Jahren nach §577a Abs. 1 BGB zusteht, da er uns als Mieter übernommen hat und die Wohnungen umgewandelt wurden. Außerdem wohnen wir in einer größeren Stadt, in der wir sogar eine Kündigungssperrfrist von 5 Jahren hätten. Kann der Vermieter mit Begründung einer Krankheit die Sperrfrist umgehen und lohnt es sich überhaupt was zu unternehmen. Problematisch ist außerdem, dass mein Mann keine Rechtsschutzversicherung hat. Über jeden Rat bin ich dankbar. LG

Kündigung, Recht, Mietrecht, Eigenbedarf, BGB, Jura, Mieterschutz, Rechtsberatung
Rottweiler in Eigentümergemeinschaft?

Hallo. Ich und meine Mutter leben in einer Wohnung (gehört uns). Unsere Nachbarn sind Miteigentümer des gesamten Hauses. Einmal im Jahr findet eine Eigentümerversammlung statt, wo Dinge besprochen, umbauten beschlossen, etc. Unser Garten ist eigentlich ein gemeinschaftsgarten, aber wir haben untereinander abgesprochen, dass wir die Gärten trennen durch kleine planzen, die lediglich zur Kennzeichnung der untereinander ausgemachten Grenze dienen. Meine Mutter und ich haben die sorge, da der Nachbar extrem geschockt war, als wir einen Rottweiler bekommen haben und dazu kommt, dass sie einen kleinen Jungen haben (5), welcher öfter mal bei uns drüben im Garten war (seit dem Rottweiler nicht mehr) und er schon zu uns gesagt hat, dass seine Mutter zu ihm gesagt hat, dass der Hund später mal böse wird, dass die Nachbarn in der Eigentümerversammlung gegen den Hund klagen werden, wenn dieser mal größer ist. Hunde sind eigentlich erlaubt in unserer Wohnung. Meine Frage: Haben sie die rechtlichen Mittel, wenn alle Eigentümer gegen den Hund sind, dass wir ihn abgeben müssen? Ich gehe mit ihm regelmäßig zur Hundeschule und werde viel Fleiß in die Erziehung stecken. Wenn wir immer aufpassen werden und den Hund im Garten nie aus den Augen lassen und immer an der Leine haben, können sie trotzdem dafür sorgen, dass wir den Hund abgeben müssen?

Danke für eure Antworten!

Wohnung, Recht, Gesetz, eigentuemerversammlung, Eigentum, Jura, Rottweiler

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