Hallöchen liebe Community, ich habe vor kurzem einen Wagen angemeldet gekauft. Vertraglich wurde festgehalten, das ich diesen gleich am nächsten Werktag abmelde, was ich auch gemacht habe. Allerdings ist mir direkt nach dem Kauf ein leichter Auffahrunfall passiert. Ich bin schuld gewesen.
Die Haftpflichtversicherung möchte jetzt den Schaden des Unfallgegners begleichen und dann mir in Rechnung stellen.
Die Versicherung des Unfallgegners und die des Vorbesitzers, ist die eine und die gleiche.
Diese meinen, das der Vorbesitzer nicht hochgestuft wird und ich jetzt den kompletten Schaden begleichen muss.
Mich können die nicht hochstufen, da ich den Wagen abgemeldet habe und nie wieder zugelassen habe.
Dürfen die das? Ich meine, wozu gibts eine Versicherung?
Vielen lieben Dank!