Darf ein Verkäufer einem unter sieben jährigen etwas verkaufen?

18 Antworten

Bei unter 7-Jährigen ist das Rechtsgeschäft gem. §§ 104, 105 BGB nichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern später eine Zustimmung erteilen oder es sich bloß um Kaugummis handelt.

Wenn der Verkäufer einem Minderjährigen trotzdem etwas verkauft, dann geschieht dies mit dem Risiko, dass die Eltern das gezahlte Geld zurückfordern können und er gleichzeitig die verkaufte Sache nicht wieder sieht. Zumindest bei Lebensmitteln, Getränken etc. dürfte im Regelfall eine Rückforderung der Sachen gem. § 818 Abs. 3 BGB nicht möglich sein.

Der Verkauf an Minderjährige ist dagegen nicht verboten.

es ist das risiko des verkäufers. geht sie ware kaputt oder verloren und die eltern fordern das geld zurück muss er es zurückzahlen

Eigentlich darf der Verkäufer kein Geschäft mit einer Geschäftsunfähigen Person abschließen.


uni1234  20.01.2017, 13:39

Ein gesetzliches Verbot besteht nicht. Demnach darf der Verkäufer auch an Geschäftsunfähige verkaufen. Er kann es allerdings nicht... sprachlich und juristisch ein großer Unterschied.

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Es ist nicht verboten, Eltern können aber die Rückabwicklung verlangen, insofern Risiko des Verkäufers. Da es hier schon einige falsche Antworten gibt, der Taschengeldparagraph gilt erst ab dem vollendeten 7. Lebensjahr.

es ist nicht verboten, da sich sonst geschäftsunfähige kinder keine fahrkarte kaufen könnten.


uni1234  20.01.2017, 12:41

Exakt. Das können Kinder auch nicht.

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ixijoy  20.01.2017, 22:38
@uni1234

ja, du hast recht. kinder können ungestraft schwarz fahren.

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