Mietswohnung Partner zu Besuch; könnten Vermieter Mehrkosten verlangen und Weiteres (siehe Sachverhalt)?

Guten Morgen,

es geht um folgenden Sachverhalt.

Meine Partnerin wohnt seit Februar in einer Mietswohnung. Die Vermieter wohnen direkt gegenüber. Meine Partnerin und ich wohnen ca. 45 km auseinander. Sie hat einen Job im Schichtdienst, weshalb es ihr nicht so oft möglich ist, zu mir zu kommen. Daher halte ich mich ca. 4-5 Tage die Woche bei ihr auf. Mein Aufenthalt findet nicht an konkreten Tagen statt, sondern je nachdem, wie es eben so passt. Ansonsten bin ich auch mal einige Tage mehr bei mir oder wir sind beide bei mir. Anschließend halten wir uns wieder einige Tage bei ihr auf. Wie man das eben so macht als Paar.

Jetzt haben ihre Vermieter sie gestern darauf angesprochen, "wer denn dieser Besuch immer sei". Sie wollten dabei wissen wie ich heiße, wer ich bin und wo ich wohne. Außerdem behaupteten sie, ich würde bei meiner Partnerin fest wohnen und das würde sich auf die Betriebskosten auswirken. Meine Partnerin teilte ihnen mit, dass ich nicht dort wohne, was sie allerdings nicht glaubten. Es kam einem vor, als würden sie protokollieren, wann ich ein und aus gehe, da sie auch am Abend vor dem Gespräch penetrant anschellten, als ich alleine bei ihr zu Hause war (sie kam erst zwei Stunden später nach Hause). Ich habe die Tür allerdings nicht geöffnet, da ich wie gesagt allein war und es bereits 19 Uhr war.

Außerdem beschwerten die Vermieter sich, dass meine Freundin mir einen Wohnungsschlüssel übergeben hat, sodass ich mich teilweise auch alleine in ihrer Wohnung aufhalte, wenn sie z.B. Nachtdienst hat, oder nach dem Spätdienst erst Abends nach Hause kommt.

Auf die Frage meiner Freundin, was die Vermieter jetzt vorschlagen, antworteten diese, dass ich entweder bei ihr offiziell einziehen soll, oder die Besuche müssten ab jetzt ausbleiben.

Meine Fragen:

  • Was für Ansprüche können die Vermieter in so einem Fall geltend machen? Haben sie überhaupt Ansprüche?
  • Sind meine Besuche zeitlich in Ordnung (ich las von einer 6 Wochen Bestimmung ohne Unterbrechung)?
  • Ab wann gilt in unserem Fall der Besuch als angemessen unterbrochen?
  • Können die Vermieter irgendwelche Betriebskostenzuschläge verlangen? Sie zahlt eine Pauschale für die Nebenkosten und hat soweit ich weiß, eine Wasserzähluhr im Badezimmer.
  • Zählt meine Nutzung ihrer Wohnung bereits als "Gebrauchsüberlassung an Dritte" ?

Ich habe weder Möbel von mir in ihrer Wohnung noch sonst irgendwas. Immer wenn ich komme, bringe ich lediglich meine Studienunterlagen mit, um bei ihr zu lernen und eine Sporttasche mit Kleidung für die Tage, bei denen ich bei ihr bin.

  • Ist es relevant, wenn nach außen hin der Eindruck entsteht, ich würde bei ihr wohnen, wenn ich z.B. ab und zu, um ihr Arbeit abzunehmen, den Hausflur wische oder auch mal einkaufen gehe?

Ich hoffe auf eine schnelle Rückmeldung und bedanke mich im Voraus!

MfG

Allgemeinwissen, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Mietrecht, Vermieter, Jura
Macht sich ein Arbeitnehmer durch das Arbeiten ohne „Gesundheitszeugnis“ strafbar?

Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ihr so nett wärt, mir dabei zu helfen:

Ich arbeite seit August letzten Jahres als Aushilfskraft in einem Schnellrestaurant. Ende letzten Jahres habe ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, was aufgrund der Mindestlohnerhöhung notwendig war.

Anfang diesen Jahres wurden die Löhne der Arbeitnehmer aus dem Betrieb verzögert (mittlerweile gar nicht mehr) ausgezahlt, was damit begründet wird, dass die Unterlagen mehrerer Mitarbeiter nicht vollständig seien.

Zunächst hieß es, dass nur die Unterlagen der Festangestellten nicht vollständig seien. Dann hieß es, dass nun die Unterlagen aller Arbeitnehmer nicht vollständig vorliegen würden. Der Vorgesetzte würde sich an jeden Einzelnen wenden, um ihm mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen.

Am 1. März (also weit nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte) wandte sich mein Vorgesetzter an mich und teilte mir mit, dass nun wohl doch einige Unterlagen fehlen würden. Bei diesen handelt es sich um Belehrungen (welche nicht durchgeführt wurden). Darunter die Belehrung durch das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz.

Irrationalerweise wurde mir die Schuld für das Nichtauszahlen der Löhne zugewiesen (da angeblich meine Unterlagen als letztes fehlen würden, wobei anscheinend nicht bedacht wurde, dass ich erst letzte Woche aufgrund dieser Angelegenheit kontaktiert wurde; andere Mitarbeiter wurden noch gar nicht kontaktiert, obwohl es ja hieß, dass von niemandem vollständige Unterlagen vorliegen würden). Das ist einer von mehreren Gründen, weshalb ich mit dem Gedanken spiele, zu kündigen.

Ich habe nach einiger Recherche herausgefunden, dass sich ein Arbeitgeber dadurch strafbar macht, dass er Angestellte ohne die besagte Belehrung, arbeiten lässt.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mich durch das Arbeiten ohne Belehrung über das Infektionsschutzgesetz strafbar gemacht habe (obwohl ich schon länger in dem Betrieb arbeite, wurde ich nicht auf die Notwendigkeit einer Belehrung hingewiesen)?

Des Weiteren frage ich mich, ob die Nichtauszahlung der Löhne eine rechtlich legitime Sanktion für das Fehlen von Unterlagen ist.

Würde ich mich also dadurch strafbar machen, wenn ich zur Arbeit erscheine, obwohl mir eine Belehrung fehlt (mein nächster Arbeitstag wäre morgen; die Belehrung kann aufgrund von Blockseminaren, welche ich besuchen muss, erst frühestens übernächste Woche stattfinden)?

Ist es notwendig, einen Nachweis über die Belehrung nachzureichen, nachdem ich gekündigt habe (die Kosten für die Belehrung müssten von mir getragen werden) ?

Ist es demnach sinnvoll, gegen ein mögliches beharrendes Nichtauszahlen meines Lohnes (nach meiner baldigen Kündigung) rechtlich anzugehen?

Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Antworten und bin für jede Hilfe sehr dankbar!

Gesundheit, Job, Recht, Gastronomie, Jura, Justiz, Belehrung, Gesundheitsamt, Infektionsschutz
Was gilt als Täuschung/Täuschungsversuch?

Hier die Einzelheiten: Bin im Moment in der 13. Klasse eines internationalen Wirtschaftsgymnasiums in Baden-Württemberg. Habe ein paar Infos in mein Wörterbuch geschrieben, welches vor dem Anfang der Klausur direkt von allen eingesammelt wurde. Der Lehrer blätterte es durch und entdeckte unter anderem auch meinen Spickzettel. Während der Arbeit habe ich also nicht gespickt, da mir ja das Buch abgenommen wurde, somit habe ich keine Täuschung begangen und keinen Vorteil gehabt. Die Arbeit musste ich nicht abgeben (durfte weiterschreiben, ohne das der Lehrer was sagte). Am Ende wurden die Bücher mit Spickzetteln drin mitgenommen. Nehme mal an, dass sie jetzt den Fachlehrer/Klassenlehrer kontaktieren. Ich wurde auch nicht direkt beim Täuschen erwischt, der Lehrer entdeckte nur meinen vorgefertigten Zettel, den ich nicht benutzen konnte/nicht benutzt habe. Gilt dies nur unter 'Täuschungsvorbereitung' , da ich den Zettel ja bereits vor der Klausur abgenommen bekommen habe und somit überhaupt nicht benutzen konnte/keinen Vorteil gehabt habe? Oder ist das direkt Täuschung oder Täuschungsversuch, obwohl ich weder beim direkten Spicken erwischt wurde, noch die Möglichkeit hatte, den Zettel zu benutzten. Unter anderem leide ich unter Prüfungsangst. Ich schreibe mir meine Zettel nur, damit ich weiß, das ich immer mal nachgucken KÖNNTE (kann man das erwähnen?). Darf der Lehrer die Arbeit mit 0 Punkten bewerten? Oder Punkte abziehen? Hab mich mal ein bisschen erkundigt aber nichts genaueres gefunden.

Kennt sich da jemand aus? Wie sieht die Rechtslage aus? (Paragraphen wären gut!)

Danke.

Schule, Law, Jura, schulgesetz, Schulrecht, Spickzettel, Täuschung, Paragraph, Täuschungsversuch
Vermieterverein hilft nicht und will mich nur in Prozeß treiben?

Nun habe ich aufgrund der zahlreichen Probleme mit meiner Mieterin einen Vermieterschutzverein Deutschland und dann einen Vermieterverein München gefunden und in Anspruch genommen. Der 1. hat die Methode höchst umstich Telefontermine zu vereinbaren, die dann wiederrum nicht eingehalten oder mehrfach aufgeschoben wurden, dadurch war ich wieder gezwungen alles alleine zu machen, ich habe dann noch all meine Unterlagen nach Düsseldorf geschickt und nochmals höflich um Hilfe und Rückruf gebeten, Erfolg - Null. Nun habe ich diesen fristlos gekündigt und möchte meinen Beitrag zurück. Schadenersatz habe ich mir vorbehalten, da durch die Zeitverzögerung unnötige zusätzliche Probleme mit der Mieterin entstanden sind. Der zweite Verein in München hat nun eine Beitrittserklärung online gefordert, diese umfasst eine zweiährige! Mitgliedschaft, einen mündlichen-perönlichen Termin erhielt ich sofort, diesen ich auch umgehend wahrgenommen habe. Meinen Mietvertrag plus Anhang scannte ich ein und schickte ihn auf Verlangen. Beim Termin nun ließ man mich 20 Minuten warten, dann begegnete ich einem sehr lauten Anwalt, der mir in einem Redeschwall klar machte, dass die Kündigungsgründe momentan nicht ausreichen, er mir jedoch eine Rechtschutzversicherung empfiehlt um dann in drei Monaten einen Räumungsprozeß führen zu können. Ich machte ihm klar, dass die Versicherungen immer fragen, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, ist dieser bereits ursächlich vor der Wartefrist (und dem ist so) eingetreten, wird eine Übernahme der Kosten abgelehnt. Ich hätte ergo lediglicht weitere Kosten für die Versicherungsprämien. Er riet mir fernerhin einen Untermieter (dies wollte ich eben nicht), der mir vorgestellt wurde für die Mietpartei zu akzeptieren, diesem einzureden, er solle nur 1/3 der Miete an die Mieterin bezahlen (um diese wegen Zahlungsverzugs dran zu kriegen) und ihm in Aussicht stellen, dass er dann, wenn wir sie los haben, die Wohnung ganz bekäme. Ist dies nicht Anstiftung zur Straftat? Ich möchte die Mitgliedschaft widerrufen und ich lasse mich nicht auf solche Vorschläge ein, diese sind kriminell. Geholfen hat mir dieser sehr laute Anwalt dann schließlich auch nicht. Was sagt ihr dazu, ausser - hättest dir halt gleich einen Anwalt genommen - ja das hätte ich getan, hätte ich gewusst, dass es schon wieder nur geldgierige Schlawiner sind. Ich habe auch weder SaTZUNG NOCH mITGLIEDERVERZEICHNIS noch sonst etwas bekommen. Schriftverkehr wird von dem Verein auch nicht geführt, ergo hab ich die A- Karte. Danke fürs Lesen bis hierhin und eine freundliche Antwort - Sarkasmus bitte stecken lassen.

Rechtsanwalt, Vermieter, Amtsgericht, Jura
Lizenzrecht - Faktastisch, Mademyday und co?

Mir ist bewusst, dass Bilder, Videos und Ton immer einen Urheber haben und man für die Weiterbenutzung immer eine Bestätigung des Urhebers braucht oder eben dieses Medium komplett lizenzfrei sein muss. Da ich nicht davon ausgehe, dass Faktastisch/MadeMyDay und co. dauerhaft Bilder/Videos kaufen, müssen sie irgendwie einen anderen Weg gefunden haben - besonders als sie mit ihren Social Media Seiten noch kein Geld verdient haben.

Bei ihren Quellenangaben lese ich stets das heraus:

Quellenangaben: -iStock -Folgende Bilder und Videos unterliegen der Creative Commons Attribution 3.0: ,der Creative Commons Attribution 2.0 oder der Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.5: (Links von mir herauskopiert, wegen Spambenachrichtigung von Gutefrage.net)

Da frage ich mich, ob jeder diese Creative Commons bekommen kann bzw. wie es sein kann, dass sie Videoausschnitte von Seiten, wie Focus Online, Galileo etc. verwenden? Oder kann es sein, dass Videos, die z.B auf YouTube hochgeladen werden, dort sowieso das Recht besteht, diese weiter zu verwenden, weil sie eben "frei" hochgeladen worden sind von dem Ersteller des Videos? - Wenn ihr versteht, was ich meine?

Wie läuft das Ganze nun ab mit den Creative Commons? Könnte ich theoretisch auch die Erlaubnis bekommen, unter den Creative Commons, Bild- und Videomaterial herauszusuchen und diese dann öffentlich zu uploaden?

Danke für die Antworten! :)

Achja, bevor jetzt jemand schreibt: "Google doch mal!" - Das habe ich getan und wurde nicht komplett fündig bzw. es ist immer noch unschlüssig, deswegen freue ich mich über eine kurze Stellungsnahme eines Wissenden! :)

Recht, Anwalt, Urheberrecht, Jura, juristisch, Lizenz, Lizenzrecht, Urheber, Creative Commons
Vermieter will plötzlich doch keine Nachmieter?

Hi, ich habe meinen Vermieter nach absenden meiner fristgemäßen Kündigung angerufen und ihn gefragt ob ich einen Nachmieter suchen kann. Seine Antwort darauf war ja, ich solle nur rechtzeitig bescheid sagen ca. 2 Wochen oder mehr.

Die Wohnung wurde zum 31.03.2017 gekündigt und mitte Januar habe ich bereits eine neue Wohnung gefunden. Daraufhin habe ich einen neuen Mietvertrag ab Februar abgeschlossen und suchte nach Nachmietern. Als ich ein paar Anwerber auf die Wohnung hatte, rief ich den Vermieter erneut an um ihn darüber zu informieren und gegebenenfalls einen Termin mit ihm zu vereinbaren. Er meinte nun sinngemäß "ich habe es mir anders überlegt. Ich will keine neuen Mieter, sondern eher alle die noch im Haus sind los rausbekommen und das Haus verkaufen". Nun ist die Frage folgende:

Bin ich nun dazu verpflichtet noch den März Miete zu zahlen? Ich habe die Wohnung zum Februar nur aufgrund seiner Aussage bezüglich der Nachmieter in betracht gezogen. Und falls es tatsächlich dazu gekommen wäre hätte ich auch ein mal doppelt Miete gezahlt (für Februar). Aber jetzt auch noch den März zu zahlen, nur weil er es sich plötzlich anders überlegt finde ich ziemlich beschissen! Klar weiß ich, dass ich mit einer schriftlichen Vereinbarung besser dran gewesen wäre... Allerdings kann man ja gewisse Verträge und Willenserklärungen mündlich abschließen/abgeben. Jetzt bin ich ratlos.

Dem verpeilten Jungen der ein Haus geerbt hat und mit der Verantwortung offensichtlich nicht umgehen kann noch Geld in den Rachen werfen? hmm...

Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Jura, mieten
Auto wurde gestohlen und Unfall damit gebaut.Werde ich zu unrecht angeklagt?

Hallo,

ich bin gerade etwas ratlos und auch sauer auf die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

kurz vor Weihnachten (2015) wurde mein Auto gestohlen und damit wohl ein Unfall gebaut. Ich habe dies erst bemerkt, als die Polizei vor meiner Tür stand und mich fragte , ob ich wüsste, wo mein Auto sei. Als ich Ihnen zeigen wollte, das es hinten auf den Parkplatz steht, kam der Schock...Auto war nicht mehr da.

Ich hab also direkt Anzeige wegen Diebstahl erstattet, was auch so erst einmal aufgenommen wurde. Ich habe seitdem nichts mehr gehört.

Nun wird ständig mein Bruder geladen (Vorladung bei der Polizei), er möchte doch bitte eine Aussage machen. Kurz zur Info, mein Bruder wohnte zu dem Zeitpunkt ca. 100 KM entfernt und hatte gar nichts mit der Stadt mehr zu tun, wo ich wohnte. ich bin dann paar Monate später, in seine Stadt gezogen (neue Arbeitsstelle, Familie etc)

Er hat halt seine Aussage gemacht, dass ich ihm halt auch nur erzählt hätte, dass mein Auto geklaut wurde und damit wohl ein unfall gemacht worden ist.

Heute rufen Sie Ihn an und sagten Ihn, er würde jetzt eine letzte Chance bekommen , um seine Aussage nochmals zu machen, ansonsten wird wohl ein Ermittlungsverfahren gegen Ihn eröffnet, wegen Falschaussage, da er bei seiner Aussage gelogen hätte und gegen mich (den Bruder) ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, weil wohl ich angeblich mit dem Auto den Unfall verursacht hätte.

Ich habe weder einen Brief bekommen, das ich jetzt Hauptverdächtiger bin, noch, dass meine gestellte Anzeige eingestellt ist etc.

Meine Frage nun: Will mir die Polizei jetzt was anhängen, weil ich im jungen Erwachsenen-Alter viel Mist gebaut habe und somit eh vorbestraft bin? Ich kann das nicht begreifen!!! Warum wird er ewig von der Polizei angerufen und vorgeladen, er möge sich zu dem Sachverhalt äußern, obwohl er rein gar nichts damit zu tun hat. Ich hab ihn halt Weihnachten 2015 erzählt, dass mein Auto geklaut worden ist.

Will man mir hier was anhängen, was ich gar nicht getan habe? bin ich wegen meiner Vorstrafen (Körperverletzung unter Alkoholeinfluss) nicht mehr glaubhaft? Ich bin echt am verzweifeln, weil man mit den Jahren ja reifer wird und sich eben halt nichts mehr zu Schulden kommen lässt.

Was meint Ihr? Was kann mir jetzt passieren? Ich hab noch keinen Brief bekommen, dass ich jetzt der Beschuldigte bin.

Unfall, Gericht, Kfz-Versicherung, Jura, Strafgesetzbuch, Straftat
Gewährleistung und iPhone Akku?

Ich hab mein iPhone 6 Plus vor 1 Jahr und 11 Monaten bei einem großen Elektronikhändler gekauft und bis auf kleinere Probleme hat es auch super funktioniert. Nur der Akku wurde immer schlechter und war schon nach etwas mehr als einem Jahr schlechter als er sein sollte. Bin dann zum Händler, wurde zu Apple geschickt, von Apple dann wieder zum Händler geschickt und dieser meinte dann ich muss es selbst zahlen, falls er ausgetauscht werden soll, da geht nichts. Lag vielleicht auch daran, dass sie mich mit meinen 16 Jahren zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich ernst genommen haben. Hab es jetzt monatelang vor mich hingeschoben und jetzt kurz bevor die Gewährleistung abläuft möchte ich es doch nochmal versuchen. Hab mich mit sowohl im Internet als auch bei Bekannten, die sich mit Recht auskennen unterhalten und wurde dann doch  zuversichltlich das im Recht war. Bin heute nun mit meiner Vater nochmal hin, da sie ihn vielleicht ernster nehmen. Der Herr vom Kundendienst hatte aber mehrere Ausreden wie z.B, Akku ist ein Verschleißteil, oder den Fehler hätte ich in den ersten 6 Monaten melden müssen etc. was meiner Meinung nach und auch laut diversen Intetnetquellen nicht stimmt, da der Akku deutlich schlechter ist als ein akzeptierbarer Verschleiß nach 2 Jahren (Er hält bei Benutzung knapp 4-5 Stunden). Die Diskussion hat dann auch nichts mehr gebracht und wir sollten am Montag nochmal kommen wenn der Abteilungsleiter wieder da ist. Da dieser vermutlich nicht mehr Einsicht zeigt, ist meine Frage: Wie könnte ich noch argumentieren? Am besten mit Fachbegriffen oder mit Hilfe des BGB? Was könnte ich sonst machen um das am besten durchzubringen? Sorry für den langen Text, aber ich wollte meine Lage möglichst genau schildern. Falls ihr dennoch fragen habt, beantworte ich gerne alles um Hilfe zu bekommen.

Apple, iPhone, Akku, Smartphone, Recht, Reparatur, Gewährleistung, Jura
Vorliebe meiner Freundin macht mir Angst?

Also es ist nicht meine Freundin sondern wir haben was am laufen. Ich wusste nur nicht wie ich es nennen sollte. Aber ich glaube ich muss es abbrechen..
Gestern haben wir über miteinander raufen geschrieben und es ist jetzt zu kompliziert zu erklären aber sie hat mir dann irgendwann wirklich deutlich von ihrer Vorliebe erzählt. Und dies hat mich sehr verstört. Denn sie hat mir einfach gesagt, dass sie darauf steht Typen in die Eier zu treten oder ihnen irgendwie dort Schmerzen zuzufügen! Aber sie meinte sie macht das total an wenn der Typ wegen seinen Eiern so leidet!! Und sie meinte sie hat davon noch nie jemanden was erzählt aber mir vertraut sie so extrem.  
Ich war so extrem geschockt und hab natürlich gefragt warum sie es dann bei mir noch nie gemacht hat und sie meinte eben weil es ihr peinlich war und sie nicht wollte, dass ich es beende.
Ich war einfach geschockt und weiß nicht ob ich mich mit ihr normal treffen kann weil ich nun wirklich Angst habe.
Und ich würde einfach noch nie in die Eier getreten oder habe dort etwas hinbekommen deshalb weiß ich nicht mal wie oder ob das überhaupt weh tut. Ich will es aber auch nicht beenden weil ich sie schon sehr mag und sie nicht verletzten möchte wenn Sie mir sowas anvertraut !!

So nun meine Frage an die Frauen:
Habt ihr schon mal wem in die Eier getreten und wie hat er reagiert?
Könnt ihr irgendwie nachvollziehen das man als Frau da Lust oder Spaß empfindet ?
Wie sollte ich am besten jetzt handeln ? Soll ich drauf eingehen ?

Schmerzen, Männer, Kinder, Studium, Schule, Familie, Mädchen, Frauen, Sex, Anwalt, Junge, Biologie, Psychologie, Anatomie, Freundin, Jura, Sohn, Tochter

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