invitatio ad offerendum was genau ist das?

3 Antworten

Nicht der Verkäufer, sondern der Käufer muss ein Angebot abgeben!
Steht in einem Schaufenster ein bestimmter Mantel, so könnte dieser logischerweise von mehreren Leuten gekauft werden wollen. Hätte der Verkäufer juristisch gesehen den Mantel nun als Angebot im Schaufenster stehen, so bedürfe es nur noch einer Annahme eines Käufers. Stell dir vor, es kommen nun gleichzeitig 5 Leute in den Laden und wollen den Mantel kaufen bzw. geben ihre Annahme ab: Es liegt ein Mehrbindungswille vor.
Der Kaufvertrag wäre dementsprechend zwischen ihm und 5 Leuten über diesen Mantel entstanden. Das soll so nicht sein!
Daher gibt es die "invitatio ad offenredum".
Bei Schaufensterkäufen (auch im Supermarkt zB.) soll der Käufer ein Angebot machen, sodass der Verkäufer nur noch mit einer Annahme zustimmen muss und dadurch ein über eine bestimmte Sache mit mehreren Personen entstandener Vertrag verhindert wird.

Invitatio ad offerendum ist lateinisch und bedeutet "Einladung zur Abgabe eines Angebotes". 

In der Juristerei spielt dieser Wortlaut häufig eine Rolle. Zu wissen gilt es, dass der Jurist zwischen Angebot und Annahme unterscheidet. Um ein kurzes Beispiel zu nennen. Ein Kaufvertrag ist beispielsweise nur wirksam, wenn eine Angebot und eine Annahme besteht. Außerdem spielen noch andere Faktoren eine Rolle, aber dies rückt an dieser Stelle erst einmal in den Hintergrund. 

Die Aussage Invitation ad offerendum bezieht sich also auf den Part der Abgabe. Der Unterschied zum reinen Angebot besteht darin, dass die Invitation ad offerendum nicht verbindlich wirksam ist, sondern eben eine unverbindliche Aufforderung. 

In der Praxis spielt dies seltener zwischen zwei Privatpersonen eine Rolle, sondern eher in der Werbung. 

Zum besseren Verständnis, hier ein Beispiel:

Wir gehen von einem Schaufenster aus, in welchem ein Pullover für den Preis von 45Euro angeboten wird. Dann ist dies kein verbindliches Angebot, sondern eben ein Invitatio ad offerendum. Wichtig ist dies z.b. bei einer großen Nachfrage des Pullovers, so kommt er Verkäufer in keine rechtliche Verpflichtung, wenn die hohe Nachfrage, größer ist als sein eigentlicher Lagerbestand an Pullover. Der Spieß wird nun umgedreht. Um einen wirksamen Kaufvertrag über den Pullover zustande kommen zu lassen, wirst du nun eingeladen ein Angebot abzugeben, dies würdest du durch deinen Kaufwillen zum Ausdruck bringen. Die Annahme liegt dann beim Verkäufer. 

Das Wettbewerbsrecht schafft hier noch einige knifflige Besonderheiten. Dies lasse ich aber hier bei Seite.

Ich hoffe ich konnte dir helfen. Falls du noch Fragen hast, gerne melden! LG

dass ein ausgezeichneter preis kein verbindliches angebot des verkäufers an den kunden ist, sondern eben nur ein iao

dass das angebot im einzelhandel vom kunden ausgeht und der aufgedruckte preis dem kunden lediglich einen anhaltspunkt gibt

also du machst das angebot an der kasse, den käse für 99 cent zu kaufen

und die kassiererin nimmt das an