Dualismus von Landesherren und Landständen im deutschen Mittelalter?
Hallo,
ich lerne für eine Rechtsgeschichteklausur und habe Probleme eine Thematik zu erfassen. Kann mir jemand erklären wie sich der Dualismus geäußert hat und wie dieser überwunden wurde?
Ich wäre sehr dankbar für einen kleinen Rat oder Tipp.
Liebe Grüße
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PeVau/1545993967937_nmmslarge__30_33_688_688_11514af4694728b0f152918cd045eda5.jpg?v=1545993968000)
Im Wiki-Artikel zu den Landständen heißt es:
In den Ständeordnungen konnte der Landesfürst im Gegensatz zu absolutistischen Herrschaftssystemen außerhalb seines eigenen Herrschaftsgebietes (Kammergüter) ohne die Einwilligung der Landstände keine neuen Steuern erheben und neue Gesetze verabschieden.
Wenn es sich um die Vorbereitung zu einer Klausur in Rechtsgeschichte handelt, dann geht es bei diesem Dualismus wohl um die teilweise auch widerstrebenden Interessen zwischen Landesherrn und Landständen bei Rechtsprechung und Rechtsetzung. Es geht um Rechte und Privilegien, wer darf was und wer setzt sich wie durch.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PeVau/1545993967937_nmmslarge__30_33_688_688_11514af4694728b0f152918cd045eda5.jpg?v=1545993968000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
http://www.schoolwork.de/mittelalter/mittelalterwelt.php
Google: Dualismus im Mittelalter
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Speedwish/1453277949665_nmmslarge__50_439_731_731_5518d1a31b7ae406f5096dadf5adcc3c.jpg?v=1453277950000)
Danke 😊 das erklärt mir was mit dem Dualismus gemeint ist. Dachte wg meiner Unterlagen etwas anderes