Meine Katze wurde verkauft, krieg ich sie wieder?

8 Antworten

Die Frau hat wirksam die Katze zu Eigentum erworben. Sie darf sie behalten.

Deine Tochter hat Dir die Katze nicht gestohlen, denn Du hast das Tier freiwillig in die Obhut Deiner Tochter gegeben. Daher ist ihre Tat kein Diebstahl, sondern eine Unterschlagung.

Wenn die Erwerberin nicht wusste, dass die Katze nicht Deiner Tochter gehört, hat sie, wie die Juristen sagen, die Katze "gutgläubig erworben".

Die Katze gehört jetzt der fremden Frau.

Der Grund liegt in Rechtsvorstellungen, die noch auf die alten Germanen zurückgehen. Während vieles im heutigen Recht aus dem römischen Recht kommt (dort galt der Grundsatz: nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet - niemand kann mehr an Rechten übertragen als er selbst hat), greift die Rechtsordnung in diesem Fall auf alte germanische Prinzipien zurück. Diese besagen: Wer sein Hab und Gut freiwillig aus der Hand gibt, indem er es verleiht, woanders in Obhut gibt usw., der geht das Risiko ein, dass jemand, der darauf vertraut, dass derjenige, der den Gegenstand in Händen hält, auch der Eigentümer ist, das Eigentum erwirbt. Vereinfacht gesagt: Hättest Du halt die Katze nicht bei Deiner Tochter in Obhut gegeben! Wenn Du es nicht getan hättest und Deine Tochter hätte Dir die Katze gestohlen, dann könntest Du die Katze jetzt bei der fremden Frau wieder holen. Sie hätte an der Katze kein Eigentum erworben, weil die Katze Dir gestohlen wurde. Da Du sie aber freiwillig aus der Hand gabst, ist sie jetzt weg.

Da gilt das alte Sprichwort: Trau, schau wem.


oiuztrewq123 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 23:01

Also kann ich jetz nichts machen obwohl die Frau meine Katze jetz weiterverkauft und aus zickigkeit nur MIR nicht zurück gibt.. Hab ich jetz Pech gehabt ?

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ErnstPylobar  08.02.2017, 23:06
@oiuztrewq123

Du kannst zivilrechtlich Schadensersatz von Deiner Tochter verlangen in Höhe des Werts der Katze. Wenn es keine teure Rassekatze war, ist dieser Schadensersatz nicht hoch.

Du kannst strafrechtlich Deine Tochter anzeigen wegen Unterschlagung, § 246 StGB. Die Staatsanwaltschaft stellt solche Dinge aber in der Regel wegen Geringfügigkeit ein, es sei denn Deine Tochter wäre schon vorbestraft.

Es gibt nur eine Hoffnung, das ist aber eine rein theoretische. Wenn die Erwerberin wusste, dass die Katze nicht Deiner Tochter gehört. Das musst aber Du beweisen. Und wie sollte das gehen?

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Das ist erstmal keine Sache für die Polizei, weil es sich um eine zivilrechtliche Forderung handelt. Trotzdem kannst du die Katze zurückfordern, weil der Kaufvertrag juristisch nicht zustandegekommen ist. Gem. Paragraph 935 BGB ist ein gutgläubiger Erwerb von abhandengekommenen Sachen (dazu gehören auch gestohlene Sachen)  nicht möglich.

Die Katze gehört noch immer dir.


oiuztrewq123 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 22:56

ich habe gerade mitbekommen das diese Frau meine Katze jetz auch weiterverkaufen will, aber will sie MIR nicht wiedergeben.... was mach ich jetz ? Morgen dann die 110 rufen und zu ihrer adresse fahren oder wie ?

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ErnstPylobar  08.02.2017, 22:59
@oiuztrewq123

Das nützt Dir nichts. Du kannst die Unterschlagung der Katze anzeigen (§ 246 StGB). Die fremde Frau ist trotzdem Eigentümerin geworden.

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Dackodil  08.02.2017, 23:00
@oiuztrewq123

Biete ihr 100,- oder auch 2oo,- € mehr. In der Regel siegt die Gier.

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archibaldesel  08.02.2017, 23:03
@ErnstPylobar

Fordere die Herausgabe mit dem Hinweis, dass sie nicht Eigentümerin der Katze ist, und sie sich durch einen Verkauf strafbar macht. Am besten nimmst du einen Zeugen mit.

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Bananarama1986  09.02.2017, 12:06
@Dackodil

Da die Katze nicht abhandengekommen war, hat die fremde Frau sehr wohl gutgläubig Eigentum erworben.

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Sandkorn  09.02.2017, 16:00
@oiuztrewq123

@ oiuztrewq123

Hast Du keine Bekannte, Freundin, Kollegin o. ä. die Du zu der besagten Besitzerin hin schicken kannst um ebenfalls Kaufinteresse zu bekunden? Vielleicht wäre die "Verkäuferin" ja bereit, Deine Katze - gegen einen "angemessenen Aufpreis" - eher an Deine Mittelsperson abzugeben als an einen anderen Käufer. Einen Versuch wäre es jedenfalls wert. 

Ich wünsche Dir ganz viel Glück und hoffe, daß Du Deine Katze wieder wohlbehalten zurück bekommst.

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Mikkey  09.02.2017, 18:36

Du hast entweder die Frage oder die Gesetze nicht richtig gelesen.

Die Katze ist der FS nicht abhanden gekommen. Deshalb hat sie das Eigentum daran verloren.

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archibaldesel  09.02.2017, 18:58
@Mikkey

Lies das Gesetz. Abhandenkommen beschränkt sich nicht auf Verlorengehen. Auch gestohlene Sachen können nicht erworben werden. Das Verhalten der Tochter ist ein Diebstahl gem. Paragraph 242 StGB.

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Du kannst deine Tochter natürlich anzeigen. Ich würde auf jeden Fall zur Polizei gehen. Erstmal finde ich es ein Unding, ,,fremde" Katzen zu verkaufen, und dann generell dass man Lebewesen verkauft, aber das ist ne andere Sache.

LG

Solange du als Besitzerin der Katze nicht zugestimmt hast geht das nicht. Aber Hallo ?? Was ? Sie verkauft einfach die Katze ... ich kann das gerade echt nicht glauben


ErnstPylobar  08.02.2017, 22:59

Ja, das glaubst du. Die Rechtslage ist leider anders. Siehe meinen Beitrag.

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An alle Falschmelder: es ist NICHT Unterschlagung, sondern Untreue.

Strafrecht, also der Gang zur Polizei, nutzt dir herzlich wenig. Du kannst deine Tochter erfolgreich auf Schadensersatz verklagen. Die Herausgabe der Katze an dich wird jedoch schwierig. Bedenke auch, was das für die Katze nach so langer Zeit wieder für eine Umstellung wäre.


Bananarama1986  09.02.2017, 12:04

Da bin ich gespannt, wie sie das begründen, Mr. Oberfalschmelder.

§ 266 StGB schützt das individuelle Vermögen des Treugebers, nicht aber das individuelle Vertrauen in die Sicherheit der Güterzuordnung.

§ 246 StGB ist hingegen ein Eigentumsdelikt und daher hier einschlägig. Ggf. in der Qualifikation der veruntreuenden Unterschlagung des Abs. 2.

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