Privathaftpflicht bei Schaden an einem Boot?

Hallo Leute,

zu meiner Frage: Ich weiß aus meiner Tätigkeit als Versicherungskaufmann, dass es spezielle Bootsversicherungen gibt und diese gemäß der lex specialis Regel Vorrang haben sollten. Jedoch hatte ich noch nie einen Schaden an einem Boot zu regulieren. Ein Bekannter von mir hat eine Schiffsschraube samt Stellmotor beschädigt als er an einem auf einen Anhänger gestellten Boot vorbeigehen wollte. Das Boot gehört einem Mitmieter seiner privaten Halle. Er räumt seine Halle, weil er in eine andere eingemietet hat.

Es handelt sich wie gesagt um eine privat genutzt Lager- und Bastelhalle, nichts gewerbliches.

Nun ist ihm beim Räumen folgendes passiert. Er hat einen Karton mit Werkzeug zum Anhänger getragen. Er ging direkt am Boot vorbei und der schwere Karton fiel auf die Schraube des Schiffsmotors, der darauf gekippt ist, sich in den Boden gerammt hat und folglich Schaden erlitten hat. Sicherungen waren gegeben, sind aber durch den Aufprall verrutscht.

Der Besitzer hat es durch einen Bootsbauer checken lassen, der den Schaden auf 450 EUR wg. kaputter Schraube und Stellmotor beziffert.

Wenn ich es betrachte wie bei einer Regulierung eines Haftpflichtschadens an einem Auto z.B. bei Kaufen auf dem Supermarktplatz und mein Einkaufswagen rollt gegen, ist es unproblematisch.

Mein Problem ist nun, dass ich mit Schäden an Booten keinerlei Erfahrung habe und verunsichert bin bzgl. der Schadenmeldung, die man dem Versicherer erteilen soll.

Hat hier jemand einen guten Rat?

Boot, Haftpflichtversicherung, Schaden
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