Guten Tag Ich habe einige fragen bezüglich der Eingleiderungsvereinbarung beim Jobcenter.
1.Kann man den Vertrag bis 2020 vereinbaren ? Gibt es nicht eine 6 Monate Reglung ?
2.Ich habe die Eingliederungavereinabeung unterschrieben mit eine Maßnahme ab den 27.03.2017 am nächsten Tag habe ich einen Untermietvertrag unterschrieben der am 1.4 beginnt. Am gleichen Tag habe ich mit mein sachbaeratbeitet gesprochen das ich diesen Vertrag( EGV) kündigen möchte da etwas Neues passiert ist und ich es nicht schaffe den Umzug zu bewerkigen und gleichzeitig eine Maßnahme von 9/17 Uhr zu machen und ich großen Stress habe. Der sage nur nein wir können das nicht machen und das ich dahin gehen muss und das ich schon lange arbeitslos bin ich bin jetzt genau seit 2 Monate und 2 Wochen arbeitslos ein abgessloasene Ausbildung habe ich ebenfalls.
Meine Frage ist wie kündige ich diese EGV um somit nicht zur Maßnahme zu müssen ich fühle mich unter Druck gestellt.