Nehmen wir an eine Überwachungskamera eines Privaten Objektes auf Straßenseite X filmt den öffentlichen Gehweg(Fußgänger laufen, Frau mit Kinderwagen usw.)
der Straßenseite Y. Zwischen den beiden Straßen ist ein Straße/Fahrbahn für Autos(=Es ist davon auszugehen das es ein öffentlicher Bereich ist)
Auf den Aufnahmen ist z.B.: zusehen wie eine kleine Straftat begangen wird. Darf die Überwachungskamera als Beweismittel genutzt werden ? Und wenn nein hat man dann somit keine Beweismittel und man darf nicht verklagt werden obwohl man ein Video hat?