Ich habe in einem batchelorstudiengang eine BGB 1 Prüfung einmal nicht bestanden und den Zweitversuch durch Krankheit nicht bestehen können.

Kann ich durch eine endgültig nicht bestandene Leistung im Bachelor Anspruch auf die Zwischenprüfung in Rechtswissenschaften verlieren ?

Der zweite Studiengang ist anders aufgebaut da alleine in BGB bis zur Zwischenprüfung 4 Prüfungen geschrieben werden