Hallo zusammen, hier mal eine Frage an die Experten im Bereich Straßenverkehrsrecht:

Situation:

Vor 4 Jahren habe ich einen Fehler gemacht und bin nach einem geselligen Abend unter Alkoholeinfluss ins Auto gestiegen. Ergebnis der späteren Blutprobe: 1,4 Promille. Die Folge: ein knappes Jahr Führerscheinentzug und ein Haufen Geldstrafe. MPU wurde nicht angeordnet, stattdessen wurde der Führerschein einfach neu erteilt.

Da ich mir seitdem aber nichts mehr zu Schulden habe kommen lassen und das auch nicht vorhabe, würde ich gerne "eine weiße Weste" haben wollen.

Deshalb die Frage(n):

Wann werden solche ->Straftaten<- OHNE MPU in der Führerscheinakte gelöscht. Und: Für wen sind diese Daten bis sie gelöscht werden einsehbar? Für jeden Polizeibeamten bei einer Routinekontrolle?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! T.Anja