Mietkaution und ALG 2 Bezug?

4 Antworten

Da du die Kaution aus deiner Tasche finanziert hast und nicht durch /vom JC, wird dir die Rückzahlung nicht als Einkommen angerechnet.

Die gleistete Mietkaution gehört zum Vermögen - es stellt eine Forderung gegenüber dem Vermieter dar.

Diese hättest Du bei der Beantragung eigentlich auch als Vermögen (Forderung) angeben müssen (da denkt man aber auch nicht dran); i. d. R. wird aber das Schonvermögen nicht überschritten, sodaß das dann keine große Rolle spielt; die Forderung selbst hätte ja auch nicht während des Mietverhältnisses realisiert werden können.

Wenn die Kaution nun ausgezahlt wird, ist das lediglich eine Vermögensumschichtung (von Forderung zu Geld) - das ist solange keine anrechenbare Einnahme, wie das Schonvermögen dadurch nicht überschritten wird.

Das mit der "Barzahlung" ist natürlich völliger Unsinn - man kann den Zahlungseingang auf dem Kontoauszug ja erklären - dann hat sich das...


Ced889023888 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 21:26

Ich hätte dazu mal eine genaue Frage da ich das ja nicht als Vermögen angeben habe bei der Beantragung (ich wußte es wirklich nicht ) kann das folgen haben wenn mir das dann wieder ausgezahlt wird ?

Ced889023888 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 21:35
@DerSchopenhauer

Ich habe bei der Recherche bei Google über schonvermögen einen Beitrag gelesen über priavte Altersversorge. Nun wurde da etwas von Depots erzählt und da ist mir ein weiteres Problem aufgefallen. als ich meine Ausbildung angefangen habe wurde mir angeboten das ich bei der Bank ein depot eröffnen kann auf das Geld vom Arbeitgeber gezahlt wird und von mir also teils teils, eine Auszahlung auf dieses Depot fand nur einmal statt in der Höhe von 52€ nun ist es aber so das ich das depot nicht geschlossen habe und sich das Geld dort vermehrt hat in den 2 Jahren um circa 10€ ich besitze dort nun 60,89€ auf die ich laut Sparkasse die nächsten ca 5 Jahre nicht zugreifen kann. Im Internet stand ein solches depot ist anzugeben. kann das nun folgen haben, oder kann ich melden das ich kein Zugriff auf das Geld habe wofür das depot gedacht ist und das ich es nicht wußte das ich das Angeben muss ? Liebe Grüße

Ced889023888 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 21:38
@Ced889023888

voraussichtlich wird sich das Geld ja auch noch etwas vermehren da es ein Aktiendepot ist

Ced889023888 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 21:42
@Ced889023888

oder soll ich das depot einfach schließen und die sache hat sich erledigt? ich habe angst das ich mich strafbar gemacht habe

Ced889023888 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 22:20
@DerSchopenhauer

Das beruhigt mich sehr, sie haben wir wirklich sehr weitergeholfen vielen vielen Dank ich bin nun beruhigt und was wie ich es in der Zukunft machen muss. Eine wirklich tolle Erfahrung danke!!!

Ced889023888 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 22:27
@DerSchopenhauer

Eine allerletzte Frage wenn ich dem jobcenter nachweise über die Kautionsauszahlung zusende, soll ich mich dann direkt entschuldigen das ich die Kaution bei Antragstellung nicht angegeben habe, oder soll ich es einfach nur nachweisen? Und was soll ich zu den nachweisen über die Vermögensumschichtung angeben.

Beispiel: Sehr geehrte Damen und Herren nach der Übergabe meiner nun nichtmehr aktuellen Wohnung in der bla bla Straße in bla bla Stadt, wurde mir von meinem ehemaligen Vermieter meine Mietkaution auf mein Bankkonto überwiesen, da es sich dabei um ein Schonvermögen handelt muss das Geld nicht an das jobcenter zurück gezahlt werden und ist laut meines Wissens anrechnungsfrei. bitte bestätigen Sie mir das ich das Geld nicht zurück zahlen muss an das jobcenter und das ich keine Abzüge bekomme wegen der Auszahlung meiner Kaution. Mit freundlichen Grüßen bla bla. soll ich dann sowas schreiben ?

DerSchopenhauer  16.07.2021, 22:39
@Ced889023888

Nur nachweisen reicht aus.

Kein großes Anschreiben:

"Ich infomiere Sie, daß mein ehemaliger Vermieter x die hinterlegte Kaution erstattet hat (siehe Anlage Kontoauszug) - diese Erstattung ist keine anrechenbare Einnahme im Sinne des § 11 SGB II."

Als ich beim Jobcenter anrief meinte die Frau am Apparat das ich es in der Regel behalten dürfte, ich es mir aber am besten Bar auszahlen lassen sollte da es sonst auf meinem Konto als Geldeingang vermerkt ist und jegliche geldeingänge könnten zurück gefordert werden. Sie klang aber etwas unsicher.

Vielen Dank für die Bestätigung dafür, daß man so etwas keinesfalls telefonisch klären sollte :D

Abgesehen davon, daß die Frau angesichts ihres scheinbaren Wissens den Tipp mit der Barauszahlung nicht hätte geben dürfen, hat sie überdies dem Anschein nach keine Ahnung.

Darf ich die Mietkaution dann nun behalten

Warum solltest Du etwas nicht behalten dürfen, was Dir gehört? Wer soll es Dir wegnehmen? Abgesehen von vielleicht Straßenräubern ...

Die Kaution ist Teil Deines (Schon)Vermögens. Sofern Du sie bei Antragstellung nicht angegeben hast, kann es theoretisch Ärger geben. Glaube ich aber eher nicht.


Ced889023888 
Beitragsersteller
 18.07.2021, 13:29

Die Kaution ist im damals eingereichten Mietvertrag aufgeführt allerdings nicht explizit als Vermögen angegeben. 7st Das nun schlimm ? Schließlich weiß das Amt ja eigentlich über die Kaution Bescheid

Da du das geld aus deinem Vermögen von damals bezahlt hast steht es dir auch zu ! Genau wie du es mit dem strom gesagt hast den darf man behalten weil der aus dem monatlichen Regelsatz bezahlt worden ist!

Nimm das Geld einfach für die nächste Kaution den Dan musst du beim amt kein Darlehn dafür Aufnehmen und Dan kann auch das amt nichts machen!


Ced889023888 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 21:01

Die Neue Kaution wurde schon Darlehensweise zugesichert hatte mir da vor Beantragung des Darlehens für die neue Kaution keine Gedanken gemacht. Was nun einfach so das Geld behalten?

herakles3000  16.07.2021, 22:52
@Ced889023888

Das geht auch aber denken mal darüber nach das das amt dir Dan 10 % vom Regelbedarf Dan abzieht das sind dan bei 450 € jeden Monat 45€ ist zwar nicht viel Aber das Dan für ein paar Monate! Aber du könntest zb auch das Darlehn senken Dan hast du immer noch was über!