Hartz 4 Betriebskostenguthaben alte Wohnung abgeben oder behalten?

3 Antworten

Ob Du noch beim Alten oder einem neuen Jobcenter bist ist hier völlig irrelevant.

Was zählt ist ist, ob Du noch im Leistungsbezug bist und ob das alte Jobcenter die Wohnkosten für die Berechnung deines Bedarfs voll oder wegen unangemessen Kosten nur anteilig berücksichtigt hat, Du also dann hättest einen Teil selber zahlen müssen.

Dann hättest Du diesen selber gezahlten Teil von einem BK - Guthaben erst einmal abziehen können, bevor es dann mindernd auf die Wohnkosten angerechnet werden dürfte.

Wäre das also nicht der Fall, dann wird auch dieses Guthaben mindernd auf deine neuen Wohnkosten angerechnet, ob Du nur einen Teil für deine Warmmiete bekommen hast oder noch gar nicht im Leistungsbezug warst, spielt dabei gar keine Rolle, nennt sich auch Zuflussprinzip.

Auf jeden Fall hast Du die Abrechnung und den Zufluss zeitnah zu melden und nachzuweisen, egal ob Nachzahlungen oder Guthaben.

So lange sie dich nicht anschreiben und das sehen wollen, machst nichts.

Mich haben sie immer angeschrieben. Von allein gabs nichts.


Fiona07569 
Beitragsersteller
 20.07.2021, 16:34

Mir wurde am Anfang (leider) schriftlich mitgeteilt, dass ich sämtliche anrechenbare Zahlungen ohne Aufforderung vorlegen muss. Als ich mein Stromguthaben vorgelegt habe (weil ich dachte das muss ich auch) wollten sie das auch voll berechnen obwohl ich die Gesamtkosten selber bezahlt habe.

Ich möchte denen ja auch nichts unterschlagen, aber da ich leider auch die Erfahrungen machen musste, dass sich einige JC Sachen unter den Nagel reißen, welches ihnen nicht zusteht wollte ich mich selber vorher informieren wie es mit dem Guthaben einer wohnung ist bei dessen JC ich kein „Kunde“ mehr bin.

Wenn das Jobcenter in dem gesamten von Dir hinterfragten Zeitraum bereits sämtliche , oder auch nur anteilige Kosten an den Betriebskosten der Wohnung übernahm , mußt Du dieses Guthaben , bzw. diese jetzt zu Deinen Gunsten erfolgende Gegenrechnung Deines Vermieters bei dem aktuell für Dich zuständigen Jobcenter unverzüglich im Rahmen einer Veränderungsmitteilung melden, wenn Du immer noch Leistungen / Aufstockungen der Grundsicherung erhältst .