Krankengeld bei Hartz 4?
Guten Tag,
ich habe für die Zeit vom 13.04. bis 15.05. Krankengeld von meiner Krankenkasse bekommen. Weil ein Berechnungsfehler vorlag wurde das Geld erst im Juni gestaffelt ausgezahlt. Ca. 1500 Euro. (Davon zahlte ich Miete und andere Rechnungen von der Zeit der Krankschreibung)
Am 28.06. reichte ich einen Antrag auf Hartz4 ein. Weil das Krankengeld im Juni erst aufs Konto kam hat das Jobcenter es als Einkommen für Juni berechnet wodurch ich nun für Juni keine Leistung bekomme und dadurch wieder Schulden habe.
Montag wollte ich zum Amtsgericht um Beratungskostenhilfe für den Anwalt zu beantragen aber vorher;
Hat jemand eine solche Erfahrung schon gemacht und konnte erfolgreich dagegen angehen oder ist das Aussichtslos???
5 Antworten
Es gilt das strenge Zuflußprinzip - wenn die Krankengeldnachzahlung während des Leistungsbezuges zufließt, wird es im Monat des Zuflusses angerechnet. Wenn Du am 01.07 ALG-II beantragt hättest, dann würde es nicht angerechnet - Das Geld für den Anwalt kannst Du Dir sparen.
danke für die schnelle Antwort :/ Hatte gehofft das jemand was anderes sagt^^
Den Anwalt kannst du dir leider sparen.
die Zahlung des Krankengeldes hat das Jobcenter zu recht auf deinen Bedarf für Juni 2021 angerechnet.
Wenn Du den Antrag im Juni gestellt und abgegeben hast und im Antrag nicht ausdrücklich einen anderen Zeitpunkt für den Leistungsbeginn angibst, dann wirkt der Antrag auf den 1 des Antragsmonats zurück.
Was dir dann in diesem Monat zufließt, ist im Regelfall dann Einkommen und das wird dann entsprechend auf den Bedarf im Monat des Zuflusses angerechnet, nennt man deshalb auch Zuflussprinzip.
Den Gang zum Amtsgericht usw.kannst Du dir also sparen.
Als Experte solltest Du das anhand der Angaben durchaus beurteilen können, ich kann das zumindest !
Ob da nun ein Berechnungsfehler vorlag oder nicht, ist hier völlig irrelevant, es kommt alleine auf den Zufluss des Einkommens an und der war wie vom FS - ler angegeben der Juni.
Oder meinst Du, nur weil z.B. Erwerbseinkommen verspätet zufließt, dass dann das Zuflussprinzip nicht mehr angewendet wird ?
Die Anrechnung erscheint mir grundsätzlich korrekt.
Ich an Deiner Stelle würde jedoch durchaus zum Amtsgericht und bei Bewilligung Deines Antrags auf Beratungshilfe zum Anwalt gehen, da man die 1.500 € auch hätte aufteilen können, so daß man Dir ein paar Monate lang weniger ALG 2 zahlt, anstatt für Juni gar keine.
Versuch (einen Anwalt zu konsultieren) macht klug.
Das ist aussichtslos.
Das ist Deine Einschätzung, die noch lange nicht der Realität entsprechen muß.