Nebenjob nicht bei Arge angegeben?
Hallo Leute,
ich schildere meine Situation mal..
seit dem 1.6 bekomme ich ALG 1, hatte davor noch einen Minijob den ich dann aber gekündigt habe, zum 4.6..
Habe das erste mal ALG 1 bekommen, kenne mich nicht so gut aus.
Jetzt habe ich einen Brief von der arge bekommen, „Anhörung“ dort steht drin, dass mein ex Arbeitgeber eine nebeneinkommenbescheinigung erstellen soll und denen rüberschicken soll, also der arge. Also Zeitraum April Und Mai & ich bekomme seit dem 3.5 alg 1 und ich idiot dachte seit dem 1.6 weil da halt das Geld erst kam 🤦🏽♀️, den Überschuss bezahle ich ohne weiteres sofort zurück, nur ich habe Angst, dass ich eine fette Strafe bekomme … ich habe so Angst.. kennt sich da einer vielleicht aus..kann nicht mehr richtig schlafen 😔
4 Antworten
Bekommst Du ALG 1 oder 2? Wenn Du von der ARGE sprichst, die es seit Jahren nicht mehr gibt und die seitdem Jobcenter heißt, gehe ich von ALG 2 aus.
Offensichtlich hast Du den Minijob bei der Antragstellung nicht gemeldet und die Einkommen nicht angegeben.
Falls dem so ist, wird das seit Leistunsgbezug erzielte Einkommen mutmaßlich rückwirkend angerechnet, und im schlimmsten Fall gibt es eine Strafanzeige.
Dies alles gilt aber auch, falls Du tatsächlich ALG 1 beziehst.
nur ich habe Angst, dass ich eine fette Strafe bekomme - kann nicht mehr richtig schlafen
Ggf. ist die Arbeitsagentur wegen des regelmäßigen Abgleichs mit den Daten der Minijobzentrale auf Deine Nebentätigkeit aufmerksam geworden.
Du hättest schon bei der Arbeitslosmeldung den Nebenjob angegeben müssen - das hast Du vergessen - Du warst, so wie Du das schilderst, ggf. in einem Rechtsirrtum - das solltest Du auch so (ggf. in einer möglichen Anhörung) der Arbeitsagentur schildern.
Es wird nun, aufgrund der Nebenverdienstbescheinigung des ArbG der Betrag ermittelt, der angerechnet werden muß; der wird mit der zukünftigen Leistung verrechnet oder er muß zurückgezahlt werden.
Es handelt sich hier um ein geringfügiges fahrlässiges Vergehen (Rechtsirrtum, kurze Zeit, geringer Betrag, Schwarzarbeit liegt nicht vor, da der Minijob angemeldet war) - strafrechtlich (wegen Betrug) ist hier grundsätzlich nichts zu befürchten - es bliebe ggf. eine Ordnungswidrigkeit, die aber wahrscheinlich entweder ganz unter den Tisch fällt (wovon ich ausgehe) oder es wird ggf. ein geringes Verwarngeld unter 60 € ausgesprochen.
Du kannst also wieder ruhig schlafen...
Solltest Du wieder einen Nebenjob während des ALG-I-Bezuges anfangen, so mußt Du das der Arbeitsagentur VOR Beginn der Tätigkeit mitteilen.
Andere nennen "Rechtsirrtümer" Dummheit und/oder Naivität. Und Dummheit schützt bekanntermaßen nicht (immer) vor Strafe.
Ich an Deiner Stelle würde den geschilderten Sachverhalt nicht derart verharmlosen.
Dann erkläre das so im Anhörungsschreiben und warte ab was als Antwort kommt, vorher kannst Du da eh nichts machen.
Wenn Du dann deinen Bescheid über die Rückforderung bekommst, wirst Du darin auch über deine rechtlichen Mittel aufgeklärt, die Du dann ausnutzen kannst.
hattest du den nebenjob schon vor der arbeitslosigkeit im hauptjob?
weil man darf dann diesen neben-job ohne abzüge weitermachen.
ob das eine strafe gibt, weiss ich nicht. ich hab gedacht, die können einen als "strafe" maximal eine geld-sperre geben.
ich hab gedacht, die können einen als "strafe" maximal eine geld-sperre geben.
kann durchaus auch ein Bußgeld im 3-Stelligen Bereich werden.
Nur weil man einen Nebenjob schon vorher hatte, darf man nicht automatisch dieses Einkommen auch weiter im ALG 1 Bezug ohne Anrechnung verdienen.
Diesen Job müsste man dann vor der Arbeitslosigkeit innerhalb von 18 Monaten min.schon 12 Monate haben.
Dann würde aus den 12 Monaten ein Durchschnitt ermittelt und diesen kann man dann weiter ohne Anrechnung verdienen, min.aber 165 Euro Netto.
Ja, hatte den Nebenjob seit dem 8.4 & mein Haupt Job wurde gekündigt bzw. nicht verlängert zum 3.5