Antrag Jobcenter? ?
Hallo,
ich muss gerade einen Antrag für eine Freundin ausfüllen, die mit Ihrer Mutter zusammenwohnt. Der Antrag ist für den Jobcenter. Jetzt sind wir hier aber an einem Punkt am diskutieren und wollten hier nochmals nachfragen bevor wir etwas falsches ausfüllen.
Zur Info: Meine Freundin lebt bei ihrer Mutter mietfrei. Die Mutter übernimmt die Kosten für die Miete, Strom, Wasser etc.
Die Mutter zahlt ja auch Miete deshalb ist sie ja die MIETERIN DER GEMEINSAMEN WOHNUNG ODER? Meine Freundin ist nämlich der Meinung, dass wir NICHT EIGENTÜMERIN BZW MIETERIN ANKREUZEN MÜSSEN. Anbei finden Sie den Antrag. Ich bedanke mich im Voraus.
5 Antworten
das ist eine Bedarfsgemeinschaft, wenn sie auch Kühlschrank usw alles teilen und deine Freundin ist auch Mieterin oder Untermieterin der Mutter und die Miethöhe und NK müssen auch dem Jobcenter angegeben werden und das Einkommen der Mutter auch und das der Freundin auch.
Wenn Ihr mit dem Ausfüllen Schwierigkeiten habt, dann gebt doch die tatsächlichen Wohnverhältnisse so, wie hier beschrieben, auf einem separaten Blatt an.
Das Jobcenter wird Eure Angaben dann schon interpretieren.
Wie alt ist die Freundin?
Sofern die Mutter Mieterin der Wohnung ist und auch als solche im Mietvertrag deglariert ist, ist sie die Mieterin der Wohnung. Wohnt die Tocher dort ohne sich an den Kosten zu beteiligen ist anzukreuzen dass die Unter Abschnitt 2 genannte Person (sofern dort die Tochter genannt ist) in der Wohnung unentgeltlich wohnt und nicht Eigentümer/Mieter ist.
Unter Abschnitt 2 genannte Person ist die Mutter. Sie muss nämlich angeben, mit wem Sie in einem Haushalt wohnt. Dann lag ich wohl richtig. Dann müsste man also den Punkt : Die unter Abschnitt 2 genannte Person ist Mieterin der gemeinsamen Wohnung. Die Bedarfsgemeinschaft ( Mutter) beteiligt sich in folgender höhe an den Kosten der Unterkunft XXX ankreuzen und ausfüllen richtig ?
Da sie keine Miete zahlt hat sie auch keinen Anspruch auf Wohnunsgeld. Alles andere anzukreuzen wäre eine Erschleichung von Leistung und somit strafrechtlich belangbar.
das Gegenteil ist richtig. es muss alles angegeben werden an einkommen der mutter und der tochter und an miethöhe und nebenkosten und tochter muss auch dem vermieter gegenüber angemeldet werden und beim einwohnermeldeamt auch angemeldet werden und evtl. in den mietvertrag mit aufgenommen werden und dann steht der tochter auch die halbe miete vom amt zu incl. halben NK. Es nicht anzugeben wäre betrug. sie sind eine bedarfsgemeinschaft, es sein denn die haben auch ganz getrennte leben und kühlschränke und wasserzähler usw und zimmer. es geht nicht um wohngeld soben sondern um ALG II.
Den Mietvertrag etc. hat Sie ja schon beim Jobcenter abgegeben. Aber sie ist ja da nur für eine kurze Zeit angemeldet ( aufgrund einer Krankheit). Die Mutter übernimmt alle Kosten und Sie braucht ja nur das Geld für Lebensmittel und Amt.
dann weiß ich das nicht. fragt bitte in dem JC nach wg der kurzen Zeit usw.
und wenn einer von beiden stirbt an der krankheit? dann verliert der andere teil die wohnung, wird raus geworfen und deshalb meldet man beide, mutter und tochter in dem mietvertrag an beim vermieter und auch beim JC. macht, was ihr wollt. ich hatte es nur gut gemeint.
Einfach nur ankreuzen keine mitkosten bzw das die mietfrei da wohnt!
Also nur 5. 2 kasten ankreuzten!
Damit sollte das erledigt sein da sie Dan nur den Regelsatz von 450€ bekommt!
Die unter Abschnitt 2 genannte Person ist ja aber die Mutter. Wir müssen ja angeben in wie weit die Mutter dort wohnt und ob sie Miete zahlt oder nicht ?
Die mutter hat damit nicht zu Tun den das ist ja nicht der Antrag der Mutter! Und wen da die mutter gemeint sein sollte bleiben die Felder leer!
dann gebt das wahrheitsgemäß an, ob die zusammen da wohnen oder nicht. das jobcenter macht auch hausbesuche zur kontrolle.
das ist eine BG. fragt den sachbearbeiter oder sozialberatungsstellen.
Ich verstehe gerade nicht, wo das Problem ist :D Die wissen doch, dass Mutter und Tochter gemeinsam leben. Wo geben wir denn hier etwas falsches an? Verstehe ich gerade nicht. Die Mutter übernimmt die Mietkosten und die Tochter benötigt lediglich das Geld für Essen und Trinken. Warum sollen wir mehr Geld vom Jobcenter verlangen?
ok. wenn das JC es so akzeptiert, ist es ja gut. und wenn die Mutter eines tages mal stirbt? was dann? muss sie nicht mit in den mietvertrag, um dann auch die wohnung zu behalten und dann das geld vom Amt auch zu bekommen?
Von Wegen Hausbesuche die Dürfen nicht einfach mal in die Wohnung kommen und mutter und Tochter haben ja den gleichen Nachnamen und damit kann man nichts kontrollieren Nichtmal den Briefkasten!
Würde da einfach jemand ohne Termin vor der Tür stehen und will in die Wohnung kann man sogar die Polizei rufen ! Den man muss deswegen niemanden in die Wohnung lassen und erst recht nicht wen man selber nicht Mieter ist!
Das amt hat nur das recht rauszukommen und sich in der wohnung umzuschauen wen man geld für möbel als darlehn bzw eine waschmaschine Beantragt hat sonst hat es da nichts zu suchen!
das geht mit termin sehr wohl. von ohne termin habe ich nichts gesagt, habe 30 jahre erfahrung mit dem JC gehabt. tochter muss immer dem JC zur verfügung stehen und sich bewerben und wenn die wohnverhältnisse, BG, unklar sind, kommt hausbesuch.
das akzeptiert das JC nicht= leere Felder. Keine Bearbeitung des antrages.
lasst euch bitte hier beraten. https://www.koelnerarbeitslosenzentrum.de/
fragt den sachbearbeiter vom JC.
dann bekommt die Tochter nur das Geld für die Lebensmittel vom Amt und keinen Zuschuss zur Miete, aber besser bekäme sie ja einen Zuschuss zur Miete, da sie auch Heizkosten und Wasser verbraucht.