Jobcenter: Darf der Ehemann ein Jahr Elternzeit nehmen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, Dein Ehemann darf Elternzeit nehmen und steht dann nicht mehr zur Vermittlung zur Verfügung.

Du jedoch dann schon. Denn es reicht, wenn ein Elternteil das Kind betreut. Dass beide einfach zu Hause bleiben, ist nicht möglich.

Du denkst doch nicht wirklich, dass euch das Jobcenter beide 1 Jahr Elternzeit nehmen lässt, ohne das einer von euch der Vermittlung zur Verfügung stehen muss ?

Einer von euch kann min. bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres das Kind selber betreuen, ohne das dieses Elternteil der Vermittlung zur Verfügung stehen muss, danach nur, wenn die Betreuung des / der Kinder auch gesichert wäre, also wäre z.B. auch Teilzeit möglich.

Für die Kinderbetreuung reicht ein Elternteil aus. Also wird das andere sich um Arbeit bemühen MÜSSEN.

Das geht so natürlich nicht (wie in den anderen Antworten schon erwähnt)!

Wenn ihr beide eure Ruhe haben wollt, könnt ihr euch vom Leistungsbezug abmelden!

Aber jetzt mal ehrlich, ihr werdet Eltern! Dein Mann sollte sich dringend um einen Job bemühen!

Ja, er kann Elternzeit nehmen und wäre dann erst mal nicht zu vermitteln.

Dafür darfst Du dann einen Job annehmen - das wird sogar von Dir erwartet.