Eingliederungsvereinbarung unterschreiben trotz Vollzeit Job?

3 Antworten

Leben Deine Eltern zusammen? Eine Antwort auf diese Frage wäre nützlich, um Deine Frage beantworten zu können.

Falls Deine Eltern zusammen einer Bedarfsgemeinschaft leben, muß sie grundsätzlich "mitwirken". D.b. sie muß die EGV entweder unterschreiben oder ihren Inhalt verhandeln. Wenn sie die EGV nicht unterschreibt, passiert ihr nichts. Es kann jedoch passieren, daß die EGV dann als sog. Verwaltungsakt erlassen wird = sie gilt dann auch ohne Unterschrift der Mama.


Donky1234 
Beitragsersteller
 21.07.2021, 14:29

Ja sie leben zusammen. Sind verheitatet, was bedeutet das Sie auch in der Bedarfgemeinschaft ist. Das sie es nicht unterschreiben muss hab ich gelesen. Klingt aber so als würde die das aufzwingen. Was bedeutet das mit dem verwaltungsakt können sie mir da beispiele geben. Damit ich es verstehe

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WICHTIG: Das Jobcenter kann den Leistungsempfänger nicht dazu zwingen, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, auch wenn die Sachbearbeiter gerne Druck auf die Hilfebedürftigen ausüben, indem sie mit  Hartz IV Sanktionen oder sogar dem kompletten Leistungsentzug drohen. Davon sollten sich Betroffene aber nicht beirren lassen, da Jobcenter nicht aufgrund von einer verweigerten  (freiwilligen!) Unterschrift in der Eingliederungsvereinbarung Sanktionen verhängen können.

https://www.hartziv.org/eingliederungsvereinbarung-hartz-iv-ev-nach-15-sgb-ii.html

Als Vollzeitbeschäftigte hat deine Mutter doch mit dem Jobcenter und einer Eingliederungsvereinbarung gar nichts zu tun, oder?

Ich würde da anrufen und fragen, was das soll. Vielleicht ist es ein Irrtum und es war für deinen Vater?