Kriegt das Jobcenter mit wenn ich mich ummelde?
6 Antworten
Du bist verpflichtet jedwede leistungsrelevante Änderung umgehend selbst zu melden.
Und wenn sich Deine Anschrift ändert, ändert sich auch Deine Miete , bzw. deren Zahlungsempfänger.
Und das JC ( Berlin ) kann überzahlte Leistungen ( wegen Nichtzuständigkeit ) zurückfordern.
Das hast Du ohne Aufforderung selber zu melden und nachzuweisen, nennt sich Mitwirkungspflicht.
Natürlich musst du dich auch beim jobcenter ummelden. Deine Miete wird sich ändern.
Miete bekomme ich eh nicht wohne bei bekannten außerhalb Berlins... Jetzt frage ich mich ob das Jobcenter das irgendwie mitbekommt... Da ich ich kein Bock habe hier beim Jobcenter das ganze Verfahren von vorne zu beginnen das kann alles ruhig in Berlin bleiben :)
Hoffe du verstehst wie ich das meine? Muss dem JC in Berlin das ja nicht mitteilen bezahle hier eh keine Miete...
Also willst Du das Jobcenter betrügen und damit den arbeitenden Steuerzahler indem Du Leistungen beziehst welche Dir nicht zustehen.
Mach nur, wenn Du wegen Erschleichung, Betruges verurteilt wirst darfst Du die Geldstrafe absitzen, viel Spaß dabei.
Verstehst was falsch... Aber ich wohne hier nicht fest.
Wenn du nicht fest wohnst, solltest du dich nicht ummelden
nach Bock geht es nicht und nur nach dem Gesetz. https://www.hartz4.de/kostenuebernahme-fuehrerschein-durch-jobcenter/
Du solltest dich nicht ummelden, wenn du nicht wirklich dauerhaft dort leben willst.
Wenn du dort dauerhaft lebst musst du dich ummelden
dann melde dich nicht um, wenn du da nicht fest wohnt und längere abwesendheit musst du auch dem JC melden und Urlaub auch vorher bei denen beantragen 3 Wochen pro jahr.
jede abwesendheit musst du aber mitteilen und wenn du vermögen hast für den führerschein das auch mitteilen und immer dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen musst du.
du musst es ihnen selbst sofort melden jede veränderung.
es kann auch ein neues jobcenter einer anderen stadt dann zuständig werden. umzug solltest du dir vorher von denen genehmigen lassen, miethöhe, mietvertragskopie denen auch schicken.
Nein, auch Hartz4 Empfänger können umziehen wohin sie wollen ohne jegliche Genehmigung - so sie auf eigene Kosten umziehen. Abmelden beim Jobcenter des alten Wohnortes und am neuen Wohnort Hartz4 beantragen.
sie bekommen aber dann den umzug und erstausstattung nicht bezahlt vom Sozialamt und die neue miete ggf. nicht bezahlt, wenn die neue wohnung zu groß über 45 qm ist. machen kann man alles und das jobcenter wird dem dann nicht zustimmen.
Miete bezahle ich ja nicht. kein Bock einfach hier beim JC zu sein. Brauche die Ummeldung nur um mir ein Perso zu machen da ich dringend mein Führerschein hier beginnen will und nicht dafür nach Berlin reisen möchte...
frage das JC, was Du tun sollst und sie können Dir den Führerschein sogar bezahlen und fördern und rede bitte mit denen ehrlich. sie helfen dir dann sogar. du brauchst ihn beruflich und kannst ihn vom JC ganz gut auch bezahlt bekommen.
Das sagte ich doch, auf EIGENE Kosten brauchst Du keinerlei Genehmigungen da Du keine Leistungen in Anslruch nimmst. Und das die neue Wihnung den örtlichen Hartz IV Normen entsprechen muß versteht sich von selbst.
ja, dann ist es ja gut. dann kann er es machen auf seine kappe. freizügigkeit. alle bürger dürfen hinziehen, wo sie hin wollen.
Wenn du weiterhin beim Jobcenter bleibst schon.
und jede solche verweigerung der mitwirkung kann zum ausbleiben des geldes vom amt führen. das gilt sofort als betrugsversuche. darauf warten die nur im jobcenter.