Leasingübernahme fehlgeschlagen wegen Autohaus. Anspruch auf Schadensersatz?

Guten Abend,

ich möchte meinen laufenden Kfz-Leasingvertrag an einen Interessenten überschreiben lassen, weil ich keinen Bedarf mehr für das Auto habe.

Die Bonitätsprüfung war erfolgreich, nun muss sich der Interessent bei meinem Autohaus legitimieren lassen und den Vertrag unterzeichnen.

Das Problem ist nur, der Händler sitzt weder an meinem (Distanz: 600 km), noch am Wohnort des Interessenten (Distanz: 200 km) und besteht darauf, die Legitimation vor Ort durchzuführen. Obwohl die Leasinggesellschaft PostIdent zulässt, weigert sich das Autohaus dieses Identifikationsverfahren anzuwenden.

Nachdem der Interessent knapp zwei Monate geduldig auf diesen Moment gewartet hat, verweigert er nun (verständlicherweise) eine dreistündige Anreise zum Autohaus, da er das Fahrzeug nicht gleich nach der Vertragsunterzeichnung mitnehmen kann. Sollte PostIdent nicht möglich sein, platzt die gesamte Übernahme.

Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, weil mein Händler ein akzeptiertes Identifikationsverfahren verweigert und somit die Leasingübernahme in diesem Fall unmöglich macht? Die Vertragsumschreibung entlastet mich um ca. 5000€ (inkl. Leasingraten, Tankkosten, Kfz-Steuer, Versicherung, Service).

Zur Info: Ich bin seit 20 Jahren Kunde des Autohauses.

Vorab schonmal vielen Dank für eure Antworten!

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Kooperation mit Influencer auf Instagram ohne Erfolg. Darf ich den Werbeartikel zurück verlangen?

Guten Abend,

ich bin Gründer eines Modelabels, welches Winterjacken für Damen im mittleren Preissegment (300-400€) herstellt und vertreibt.

Vor zwei Monaten hat sich bei mir eine Fashion-Bloggerin mit ca. 100.000 Follower auf Instagram gemeldet, um mit meiner Firma zu kooperieren. Sie war von den Jacken begeistert und war sich sicher, dass Ihre Follower darauf “abfahren“ würden.

Der Deal: Sie erhält eine Jacke und postet im Gegenzug Fotos auf denen die Jacke zu sehen ist und das Label entsprechend markiert wird. Ich war damit einverstanden, weil sich unter Ihren 100.000 Follower bestimmt einige gefunden hätten, die meine Jacken kaufen würden. Nachdem gemeinsam besprochen wurde, wie der Post auszusehen hat, startete die Kooperation.

Vor drei Wochen wurde der Post auf Instagram hochgeladen. Das Foto war nicht schlecht, es gab 6.000 Likes und ca. 30 Kommentare, die jedoch nur aus Emojis bestanden. Bezüglich der Jacke wurden keine Fragen gestellt. Unter dem Bild fehlten aber auch jegliche Informationen zum Werbeprodukt. Klar, Sie kann nicht alle meine Wünsche umsetzen, weil Sie dadurch Ihre Online-Authentizität auf Spiel setzt. Es wurde aber kein einziger USP genannt, weshalb aus der abgebildeten Jacke augenblicklich ein x beliebiges Kleidungsstück wurde.

Bei 100.000 Follower erwartet man als Brand etwas mehr, deshalb wurde Sie von mir auf das Fehlen jeglicher USPs hingewiesen. Daraufhin gab einen zweiten Post, der genauso wenig aussagekräftig und voller nicht brauchbarer Kommentare war wie der erste. Drei Wochen habe ich die Entwicklungen der Kooperation betrachtet.

Vorgestern habe ich Ihr schließlich mitgeteilt, dass ich mit der Kooperation unzufrieden sei, die Posts meinem Unternehmen keinen Mehrwert geschaffen haben und ich die Jacke deswegen zurück haben möchte. Zur Info, es gab weder einen signifikanten Zuwachs an Follower (ca. 15), noch Kaufanfragen. Die Kampagne hat somit Ihren Sinn nicht erfüllt.

Sie möchte die Jacke hingegen nicht zurückschicken, weil Sie Ihren Teil der Aufgabe “erfüllt“ hat und der Verkaufserfolg nicht in Ihrer Hand liege. Ich finde jedoch, dass Sie mehr Empathie zeigen kann, da der eigentliche Zweck dieser Kampagne nicht erfüllt wurde.

Nun zur Frage: Darf ich die Jacke von Ihr zurückverlangen, weil mir die Kooperation absolut nichts gebracht hat? Bedenkt bitte, dass meine Firma kein Großkonzern, ein von Investoren finanziertes Start-Up oder Daniel Wellington ist (Marge pro Uhr liegt bei 900%). Unsere Jacken sind in der Herstellung nicht günstig, weshalb wir sie nur ungerne verschenken würden.

Vielen Dank im Voraus!

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