Freiberufler oder Gewerbeanmeldung?

Hallo!

Ich bin Student und möchte neben dem Studium als Texter/Redakteur, Übersetzer und Korrektor/Lektor arbeiten, bzw. tue es schon. Alles sog. "Freie Berufe", so viel weiß ich. Das Thema Scheinselbstständigkeit habe ich schon ausgeschlossen. Ich habe mich bereits beim Finanzamt als freiberuflich gemeldet und habe eine Steuernummer erhalten. Zwei Auftraggebern habe ich schon Rechnungen geschrieben (in denen die Übersetzungs- und Texttätigkeit hervorgehen) und Honorare bekommen.

Ich habe am Beginn meiner Tätigkeit einen Antrag bei der Künstlersozialkasse gestellt wg. Rentenversicherung. Krankenversichert bin ich gesetzlich als Student. Die KSK hat meinen Antrag jetzt geprüft und will zig Dinge als Nachweis jetzt von mir haben, unter anderem meinen Schriftwechsel mit Auftraggebern und wie ich Kunden akquiriere, was ich sehr seltsam finde.

Dazu kommt, dass ein Auftraggeber, dem ich etwas übersetzt habe, sich weigert, mit der KSK zu kooperieren, weil die angeblich so viel Dinge wissen wollen vom Auftraggeber, was Geld (Steuerberater) und Zeit kostet. Er hat mir empfohlen, vom Antrag zurückzutreten und mir eine Gewerbeanmeldung als "Werbeagentur" zu besorgen.

Meine Fragen zu der Angelegenheit:

1.) Sind die beschriebenen Tätigkeiten mit einer Anmeldung als Werbeagentur abgedeckt oder bekomme ich da Probleme, weil ich die sog. "Katalogberufe" der Freien Berufe ausführe? Soll ich evtl. andere Tätigkeiten angeben, damit ich eine "Werbeagentur" sein kann?

2.) Geht die KSK solche Dinge an wie Schriftwechsel und Kunden-Akquise? Muss ich darauf eingehen?

3.) Habe ich steuerliche / finanzielle Vor- oder Nachteile als Gewerbetreibender? Muss ich in die IHK?

4.) Falls ich doch in die KSK muss bzw. darf: Muss ich alle Nachweise, die die KSK haben will und die sie in dem Schreiben aufführen, erbringen, oder reichen ein/zwei Nachweise?

5.) Gibt es für mich als Student in solchen Fragen eine weitere (kostenlose) Beratungsmöglichkeit? (Evtl. Rechtsberatung, meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung? An der Uni habe ich jetzt nichts gefunden...)

Noch als Background: Ich möchte auch nach meinem Sprach- und Literaturwissenschaftsstudium in einem der Freien Berufe arbeiten (Texter, Lektor), vielleicht auch freiberuflich. Soll ich das mit in die Entscheidung einbeziehen und gleich in der KSK bleiben? Hat das Vorteile für mich?

Für Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar! Vielen Dank im Voraus!

Christoph

Steuern, Selbständigkeit, Übersetzer, Finanzamt, Freiberuf, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, IHK, Korrektur, KSK, Künstlersozialkasse, Lektor, Texter, Werbeagentur
Was haltet ihr davon ,Ausbildung zur Hundefachwirtin IHK Postdam?

Hallo Zusammen,

ich habe hier etwas gefunden, und da ich eh sehr Hundevernarrt bin, würde mich intressieren, was ihr davon haltet? Und ich überlege die ganze Zeit was für Perspektiven man nach dieser Zertifikierung hat..

Eigene Hundeschule( wäre mir derzeit noch zu Kostenaufwendig, und dazu würde ich gerne mehr Wissen und Erfahrung sammeln wollen),

..und was noch?

Was für Berufe gibt es mit Hunden?

Derzeit bin ich gelernte Pferdewirtin und Verkäuferin--> Weiterbildung zur Einzelhandelskauffrau...

Freu mich über weitere Anregungen von Euch :-).. LG Bella

Hundefachwirt/ Hundefachwirtin IHK

Das Qualifizierungsangebot der IHK Potsdam „Hundefachwirt (IHK)” I „Hundefachwirtin (IHK)” berücksichtigt die Entwicklungen und Anforderungen der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Es werden professionelle Hundeerzieher und Verhaltensberater (Hundetrainer) benötigt, die als Branchenspezialisten für einen modernen Freizeitwirtschaftsbereich fungieren. Die Fachwirtausbildung stellt erstmals für eine volkswirtschaftlich innovative Branche eine Managementqualifizierung dar, die Fachwissen vertieft und vor allem Führungs- und Methodenkompetenz vermittelt.

Lehrgangsziel:

Die Teilnehmer erwerben die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse, einen Betrieb in einem Dienstleistungsbereich der Hundewirtschaft selbständig zu führen und die damit verbunden Sach-, Organisations-, Ausbildungs- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Die Wissensvermittlung umfasst die betrieblichen Funktionsfelder eines Hundefachwirtes (IHK) unter besonderer Berücksichtigung der ökonomischen, rechtlichen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens sowie des Tierschutzes.

Lehrgangsinhalte:

* Volks- und Betriebswirtschaft (64 U.-Std.)
* Recht und Steuern (64 U.-Std.)
* Rechnungswesen (80 U.-Std.)
* Biologische Grundlagen (120 U.-Std.)
* Lernverhalten und Training (96 U.-Std.)
* Marketing (96 U.-Std.) 

Zulassungsvoraussetzungen:

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Tierpfleger, Tierarzthelferin, Pferdewirt und mindestens eine zweijährige Berufspraxis oder

  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

(2) die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss im Bereich der Hundewirtschaft erworben worden sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Hundefachwirtes (IHK)”/einer „Hundefachwirtin (IHK)” gemäß § 1 Absatz 2 haben.

  1. Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Termine: Veranstaltungskalender, (520 U.-Std.)

Veranstaltungsort: Bildungszentrum IHK Potsdam, Breite Straße 2 a – c, 14467 Potsdam

Abschluss: IHK-Zeugnis „Hundefachwirt (IHK)”/„H

Beruf, Tiere, Hund, Ausbildung, IHK, Weiterbildung

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