Muss die Erstellung einer „IHK Abschluss Projekt Präsentation“ in Betrieb gemacht werden?

Ein Auszubildender im 3ten Lehrjahr sagt:

"Er möchte nicht die Projekt Präsentation Zuhause erstellen / vorbereiten da er es während der Arbeitszeit zu Erledigen hat und nicht seine Private Freizeit für diese Aufgabe aufwenden möchte.“
  • Die Örtliche IHK hat für sein Projekt 70 Stunden als Ziel gesetzt.
  • Er ist Fachinformatiker in Fachrichtung Anwendungsentwicklung.
  • Dieses Zeit Kontingent (70 Stunden für das Projekt) wurde von der Firma dem Auszubildenden ausgestellt und wurde von dem Auszubildenden aufgebraucht.

Muss die Firma, den Auszubildenden rechtlich die Möglichkeit geben die Projekt Präsentation in der Arbeitszeit zu erstellen? (wenn ja, welcher Zeitraum währe angebracht? Die Präsentation selbst hat eine Dauer von 15 min.) Oder ist es seine Heim-Investition? Die Firma möchte den Auszubildenden ungerne die Zeit geben da dieser Auszubildende andere Projekte mit größerer Wirtschaftlichkeit in den nächsten Zeiträumen erledigen sollte.

Aktuell wird vermutet das die Erstellung der Präsentation in den 70 stunden hätte erledigt werden sollen. Und der Mehraufwand sein eigenes verschulden(darum ist es jetzt seine Hausaufgabe geworden).

Die Firma selbst hat keinen Betriebsrat dieser kann nicht gefragt/involviert werden.

Beruf, Ausbildung, Arbeitsrecht, Gesetz, Präsentation, Abschlussprüfung, Anwendungsentwicklung, Betriebsrat, Fachinformatiker, IHK, Jura, Projekt, Rechtslage
IHK Ausbildungsvertrag nicht zurück

Hallo, vor gut 4 Monaten hab ich meinen Vertrag bekommen, unterschrieben und zurückgeschickt. Zwei Unterschriften konnte ich draufmachen und die Unterschrift des Betriebes war auch bereits drauf - sollte also alles rechtens sein. Ich sollte alle Blätter zurückschicken und sollte dann laut Brief von der IHK meinen Vertrag zurückbekommen.

Da ich mir erst unsicher war ob der Brief angekommen ist und ich passenderweise umgezogen bin habe ich eine schöne Email verfasst mit der neuen Adresse. Als Antwort kam erstmal nur dass der jeweilige Personaler sich im Urlaub befindet - den hab ich demnach abgewartet. Danach kam die antwort in Form einer Weiterleitung im Email austausch zwischen jemandem aus der IHK und meinem personaler, da wurde noch dazu gesagt dass der Vertrag bitte an die neue Adresse zu schicken ist. Hörte sich für mich erstmal zufriedenstellend an - Betrieb will mich demnach Immernoch und Vertrag bei der IHK, sollte dann nicht mehr all zu lange dauern? Dachte ich. Bis jetzt ist der Vertrag aber nicht da. Ich habe zwar jede Seite des Vertrages eingescannt weil ich generell alles einscanne was ich wegschicke aber hätte doch gern ein Original. Bekomme allerdings weiterhin die Betriebseigene Zeitung, demnach müsste ich irgendwie bei ihnen im System drin sein. Mein Stiefvater sagt ich soll ruhig länger warten, aber nach Monaten müssten sie doch langsam den Vertrag zurückschicken können?

Lohnt es sich da mal bei der IHK anzurufen oder sollte ich beim Betrieb nachfragen? Oder soll ich doch noch warten? Würde im betrieb nur ungern nachfragen da der Vertrag ja nicht dort ist/sein sollte. Hab allerdings auch Sorge, dass die Post das vermasselt hat und ich deshalb keinen Vertrag hier hab.

Ausbildung, Vertrag, IHK
Mündliche Prüfung durchgefallen, Widerspruch möglich?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem schnell helfen.

Am Dienstag, 28.01.2014, hatte ich meine mündliche Abschlussprüfung und bin da ,,komischerweise" durchgefallen. Ich mache eine Ausbildung zum Industriekaufmann und habe auf 2,5 Jahre verkürzt. Ich fühle mich nicht fair bewertet.

nähere Details:

ich war jetzt rund 6 Monate in meiner Fachabteilung, der Rechnungseingangsprüfung, eingesetzt. Meine Fachaufgabe habe ich zum Thema ,,Umstellung vom papierhaften Rechnungseingang auf INVOIC, digitaler Rechnungseingang, und die daraus resultierenden Vorteile für das Unternehmen" gemacht. Grob Abrechnungsart ändern - von Papierrechnung auf digitale Rechnung. Eigentlich ein sehr einfaches Thema aber naja der IHK Prüfungsausschuss hats nicht verstanden.

Meine Bewertungen:

Präsentation 4 (zitate: kein roter Faden, keine Struktur, wir haben das Thema nicht verstanden,...) Fachgespräch 5 (zitat: das war nichts!)

ich muss dazu sagen, dass ich mein Thema bei mir im Unternehmen rund 3 mal vorgestellt habe, 2 mal in meiner Fachabteilung und 1 mal vorm Personal. Ich habe von allen Seiten ein ,,GO!" bekommen.

,,wir haben das nicht verstanden" ist doch keine richtige Begründung! ich meine die Prüfer haben doch vorher mein Report gelesen und meine Präsentation war sogar noch einfacher zu verstehen, da ich viele Grafiken benutzt habe.

Ich habe direkt danach ein Gedächnisprotokoll verfasst und mir sind da viele fragwürdige Sachen aufgefallen. Zum einen haben die mich gar nicht nach meinem Berichtsheft gefragt und zum anderen wurde ich mehrmals bei meinen Antworten unterbrochen. (nach dem Motto ,,den lassen wir durchfallen für die Quote")

Ich habe mein Fachgespräch am nächsten Tag mit meinem Chefausbilder (der auch im IHK Prüfungsausschuss sitzt) analysiert. Klar die Fragen habe ich alle nicht optimal beantwortet, aber beantwortet! Eine 5 bekommt man nur wenn man das Fachgespräch schon fast verweigert. Meine Antworten wären im 3er Bereich. Nach telefonischer Absprache mit einem anderen Prüfer sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass ich nie hätte durchfallen dürfen!

Ich will jetzt einen Widerspruch gegen meine Prüfungsergebnisse einleiten, wie stehen meine Chancen?

ich weiß ist ziemlich viel Text aber ich hoffe einer von euch hat sich das komplett durchgelesen und kann mir helfen :)

Arbeit, Beruf, Schule, Ausbildung, IHK, Industriekaufmann
Beschwerde über den Ausbildungsbetrieb

Moin, Moin

Ich bin 20 Jahre alt und mache eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer im 2. Lehrjahr. Ich würde mich gerne bei der IHK über meinen Betrieb beschweren und würde gerne ein paar Punkte auf den Tisch legen.

  • Wir Azubis haben eine im Vertrag stehen das wir 40 Std die Woche, 8 Std am Tag Arbeiten müssen. Ich komme aber meist auf 55-60 Std (Zur härte Zeit ca. 15 std am tag) und dann müssen wir auch noch Samstags Arbeiten. Irgendwie nicht richtig oder?
  • Überstunden machen wir sowieso ohne ende aber dazu kommt wenn wir mal eher Feierabend haben dann bekommen wir Minus Std was nicht okay ist laut Berufsbildungsgesetz § 19: Entfällt die Ausbildung, ohne dass der Azubi etwas dafür kann, dürfen ihm keine Minusstunden anrechnet werden!
  • Pausen dürfen wir eigentlich garnicht machen! nach 6 Std steht uns eine Pause von 30min zu wenn ich sie mache werde ich angeschrien was ich da rumsitze etc. oder wir müssen los springen und unterbrechen aber dann wenn ich nicht länger als 15min Pause hatte verfällt diese.
  • Der umgang mit den Azubis ist Barbarisch... Der 2. Chef Diskremeniert und Schikaniert einen das geht bis zur Beleidigung aber die nächste höhren sind nicht besser... Die Pfeifen einen her wie Hunde und Schreien einen an als wenn man gerade unter beschuss steht und man nichts verstehen würde! Man wird ohne Grund kritisiert, Arbeitsleistung wird aberkannt etc.
  • Wir verrichten Arbeiten die absolut nichts zu unserem Ausbildungswesen gehören dazu gehören: Mülltonnen säubern, unkraut entfernen und ich musste schon kleine Tannen einpflanzen.
  • Mein Chef und Ausbilder ist sogut wie nie im Betrieb und wenn man ihn mal sprechen möchte hat er keine Zeit
  • Ich musste 1 Jahr warten bis ich meinen Führerschein machen dürfte und muss mir jetzt was anhören lassen weil ich dank der neuen Regelung eine Mpu machen muss ob ich nicht zu blöde dafür sei usw.

Also ich könnte jetzt noch mehr aufzählen aber mir fällt nur das wichtige ein im moment. Ich würde gerne eure meinung dazu hören den ich will was dagegen unternehmen weil so langsam bin ich auch mit dem Latain am ende. Schlafen ist nicht mehr richtig möglich, die Laune ist dauerhaft im keller, innere unruhe usw. plagen mich seit langer Zeit.

Wenn die IHK mir helfen kann habe ich das Problem das ich eig. auf den Job angewiesen bin weil ich sonst Probleme habe mit dem Arbeitsamt und Laufende Zahlungen nicht mehr leisten kann.

Wenn noch Fragen offen sind bitte schreibt sie einfach drunter.

Mfg Freezyy

Arbeit, Beruf, Ausbildung, Arbeitsrecht, Rechte, IHK
IHK Prüfung anfechtbar?

Guten Morgen, ich hab eine Frage, zu der ich im Internet leider keine befriedigende Antwort finden kann. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich mache eine Umschulung, die jetzt mit den Abschlussprüfungen ihr Ende findet. Los ging es am Mittwoch mit Wiso und KSK. Wiso war ok, ist ja vieles ableitbar. KSK allerdings war der Horror. Wir haben über 3 Wochen hin nur Kalkulationen, Abgerenzungsrechnungen, BAB, den BEP und Lagerberechungen gemacht. Wir sind so fitt darin, dass man uns nachts wecken kann und wir schütteln die Berechnung aus dem Ärmel. Mind. 90 Punkte wären locker zu erreichen gewesen. Tja, und jetzt kommt das Problem: Wir bekamen unsere Prüfung und waren geschockt. Es war nur eine kleine Aufgabe den BEP und den DB betreffend, ansonsten reine Theorie, die wir in der Schule nicht einmal behandelt haben. Einige gaben nach 30 Minuten ab, die anderen versuchten sich durchzukämpfen so gut es eben ging. Entweder fällt ein Großteil von uns durch (Idealfall, da dann wiederholt werden kann) oder schafft es mich Ach und Krach (Worst Case, da wie alle ab 35+ sind und gute Noten brauchen). Wir sind nicht lernfaul, haben uns aber leider darauf verlassen, was der Dozent sagte u.a. sollte wir keine Lohnabrechnung üben, da sie mit Sicherheit NICHT drankommt. Ha, bei beiden Prüfungen mussten wir den Lohn berechnen. BEP zeichenrisch bestimmen? Braucht ihr nicht, kommt nicht dran usw. usw. usw. Gibt es für uns die Möglichkeit, diese Prüfung anzufechten, zu wiederholen oder einfach nachweisbar nicht behandelte Themen streichen zu lassen? Puh, das war jetzt ja ein längerer Text als gedacht, ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen und freue mich auf diverste Antworten. Ich wünsche euch einen schönen Tag

Prüfung, Recht, IHK
Ausbildung beenden ohne Betrieb möglich?!

Guten Abend,

ich hatte im Juni meine schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Leider habe ich die schriftliche Prüfung nicht bestanden und muss somit meine Ausbildung bis zum Januar verlängern. Bis jetzt kamen schon viele Situationen in meinem Betrieb vor, die mich sehr mitgenommen haben, aber ich trotzdem meine Ausbildung weiter gemacht habe.

Jetzt kam es aber zum Höhepunkt, ich habe mir meinen Fuß verstaucht und war somit diese Woche krank geschrieben. Habe mich natürlich Montag Morgen auf Arbeit gemeldet und auch nach meinem Arztbesuch bescheid gegeben, dass ich die ganze Woche krank geschrieben bin.

Montag Abend habe ich einen Anruf von meinen Eltern bekommen, dass meine Chefin auf die Mailsbox des Haustelefon´s von Ihnen angerufen hat und sich über meine Krankheit beschwert hat. (Ich wohne allein, bin 21 und die Nummer meiner Eltern hat meine Chefin noch, da ich am Anfang meiner Ausbildung noch zu Hause gewohnt habe). Ich finde es unverschämt, dass sie bei meinen Eltern anruft. Ich kann ja nun wirklich selber entscheiden, wann ich zum Arzt gehe und wann nicht und ich bin 21 Jahre alt, dass meine Eltern nicht mehr kontaktiert werden müssen.

Meine Frage ist es, ob ich eventuell meine Ausbildung ohne Betrieb beenden kann. Das war wirklich die Spitze und ich habe keine Lust und kein Nerv mehr, mich mit meiner Chefin auseinander zu setzen, wegen irgendwelchen Behauptungen! Ich wurde ja schon als Alkoholikerin abgestempelt, obwohl ich nicht einmal Alkohol trinke. Habe jetzt jedenfalls vor, meine Ausbildung ohne Betrieb zu beenden und mir einen Job zu suchen um die Prüfungen und meine Wohnung finanzieren zu können. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Lg

Ausbildung, IHK
Letzte Ausbildungsvergütung (Prüfungsmonat) für die Ausbildung.

Hallo zusammen,

ich habe bereits mehrere Seiten der IHK und ähnliche durchsucht, leider ohne Antwort.

Es geht sich um die Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsmonats, welcher ja auch das Ende der Ausbildung mit beinhaltet, bei bestehen der mündlichen Prüfung (24.06.2013 bestanden). Meine Exchefin ist eine Woche vor der Prüfung in den Urlaub und kommt am 8.07.2013 wieder arbeiten. Sie ist auch für die Zahlung der Vergütung verantwortlich und hat immer pünktlich zum letzten Arbeitstag des Monats gezahlt . Da ich die Prüfung hatte und auch mit so etwas gerechnet habe, da mein Chef, naja sagen wir doch immer recht sparsam war, in Bezug auf Urlaub und Vergütung, mal abgesehen davon, das weder Überstunden vergütet, geschweige denn Freizeit angerechnet wurde und es waren einige, da ich übernommen werden wollte und es auch seit dem ersten Halbjahr so immer wieder gesagt und sogar bei Bewerbungsgesprächen für die gleiche Ausbildung, nur ein Jahr später, den Bewerbern gesagt wurde, eine Übernahme für diese vlt. nicht möglich ist, da ich übernommen werde, habe ich auch nie auf ausgleich oder Auszahlung der Überstunden bestanden, aber diese auch nie wörtlich oder schriftlich abgelehnt, also Angeboten oder beglichen bekommen.

Drei Jahre im wahrsten Sinne des Wortes "den A*** aufgerissen" und dann einen Tag nach der Prüfung sagt er mir, er könne mich wenn überhaupt und die Mietverhandlungen für die neue Filiale gut ausgehen, in zwei Monaten übernehmen. Er hat sich natürlich nicht bis ende dieser Woche gemeldet, wie versprochen.

Ich habe viel hingenommen und nie mehr für mehr Arbeit verlangt, aber nun ist bereits der 03.07 und meine Vergütung für Juni ist immer noch nicht da, weil meine Exchefin, erst noch prüfen wollte ob mir volle monatliche Vergütung oder nur anteilig zusteht, also von dem wo fast nix ist und war, was abziehen. Da ich aber hier Rechnungen liegen habe, kann es sein das Gebühren und Strafen wegen Knollen dazu kommen, bevor ich Geld habe.

!Lastschrift Handyvertrag nicht gebucht (noch nie passiert)!

Fragen:

-Was kann ich bei Umkosten machen, da ich ja keine Finanzmittel derzeit besitze und seit dem 01.07.2013 meinen Chef darüber in Kenntnis gesetzt habe (telefonisch / persönlich), dass ich kein Geld bekommen habe und heute (03.07.2013) nochmal telefonisch um Zahlung gebeten habe, aber er alles auch wusste, nur mir nichts gesagt wurde.

-Im Vertrag steht "Der Auszubildende zahlt dem AZUBI eine angemessene Vergütung, diese beträgt zur Zeit monatlich brutto..." und "Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt 8Std.. Die regelmäßige wöchentliche 40Std.", also keine monatlichen min. Std. und sonst steht im Anhang oder sonst wo was von Abzügen bei verkürzten Monaten oder vorzeitigem Vertragsende. Normaler IHK NRW Vertrag (§§ 10,11 BBIG) ohne anzuwendende Tarifverträge oder anderen Zahlungs- oder Arbeitszeitvereinbarungen. Also volles Gehalt oder?

Danke im voraus und sry langer Text ich weiß

Gehalt, Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Ausbildungsvertrag, IHK, Lohn, Vergütung, Vertragsrecht

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