Hallo,

ich möchte mit ein paar Freunden eine GmbH gründen. Da ich aber in meinem derzeitigen Haupt-Arbeitsvertrag ein Verbot von nicht genehmigten Nebenbeschäftigungen habe, wollte ich wissen, ob ich als Gesellschafter schon automatisch Sozial- und Arbeitsrechtlich einer Nebenbeschäftigung nachgehe, oder ob dafür ein Arbeitsvertrag mit einer Entlohnung vorhanden sein muss.

Danke