Hallo zusammen,

ich hätte eine kurze Frage; Und zwar habe ich letzten Dienstag an der schriftlichen Prüfung für den Ausbilderschein teilgenommen und nun per Post eine Einladung zu meiner mündlichen Prüfung erhalten, mit dem Hinweis, dass mein Prüfungsergebnis der schriftlichen Prüfung sich im Anhang befindet oder mir am Tag meiner mündlichen Prüfung bekannt gegeben wird.

Meine Frage nun: Hab ich jetzt bestanden oder nicht? Ich weiß, dass man die schriftliche Prüfung nachholen kann. Kann ich nun dennoch zur mündl. Prüfung eingeladen werden, obwohl ich die Schriftliche nicht bestanden habe oder ist es ein sicheres Zeichen dafür, DAS ich bestanden habe?

Über eine Antwort, würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße, Tina