Wer haftet, wenn ein fremdes Kind in den Teich fällt?

Hallo,

wir haben hier ein großes Problem. Mein Mann und ich habe seit 2 Jahren einen Teich in unserem Garten.

Im Dezember 2016 ist eine neue Familie mit 3 Kindern in unsere Straße eingezogen. Die Familie hat eine 4jährige Tochter u diese hört nicht u ist absolut frech. Sie betritt ohne Erlaubnis u trotz mehrerer Verbote von der Mutter das Grundstück meiner Nachbarin um dort zu spielen. Auch meine Nachbarin hat ihr schon gesagt, dass das nicht geht.

Jetzt kommen wir mal zum eigentlichen Problem. Als unser Haus gebaut wurde, wurde eine Hecke gezogen, aber an einer Stellen wurde bewusst der Garten offen gelassen, so dass man direkt von der Auffahrt in den Garten gehen kann. Es wurde vom damaligen Eigentümer auch nie ein Tor gesetzt. Wir haben das Haus 2015 gekauft u haben bislang auch kein Tor gesetzt, so dass man nach wie vor in den Garten gehen kann.

Ich muss und möchte wissen wie die rechtliche Lage ist, wenn die 4jährige Tochter meiner Nachbarin unser Grundstück ohne unsere Erlaubnis betritt u in den Teich fällt. Natürlich muss die Mutter auch die Aufsichtspflicht gewährleisten u tut dies in diesem Fall nicht, aber haften wir dann zum Teil, haften wir ganz oder haften wir gar nicht???

Wir wollten erst im nächsten Jahr ein Tor an die Stelle setzen, weil wir selber eine kleine Tochter haben und wollten das Grundstück dann so absichern, dass sie nicht aus dem Garten kann.

...Und bitte kommt mir jetzt nicht mit Moral. Wenn so etwas passieren sollte, ist dass das Schlimmste was passieren kann u ich muss daher wissen wie die Rechtssprechung ist. Ich habe im Internet verschiedene Sachen dazu gefunden.

...Ohne dass es jetzt böse gemeint ist, kann es irgendwo nicht richtig sein, dass wir ggf haften müssen, da wir keine Erlaubnis gegeben haben und die Mutter ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt.

Ach ja und meine Nachbarin hat inzwischen ein Tor. Das Mädchen aus der Nachbarschaft klettert da rüber.

Viele Grüße

Haus, Kinder, Unfall, Sicherheit, Versicherung, Recht, Gebäude, Haftung, Nachbarschaft, Versicherungsrecht
Wir haben unserem Markler die schriftliche Zusage über einen Hauskauf gegeben. Auf einmal verkauft er es an wen anders. Geht das?

Meine Familie und ich sind bei der Suche nach einem Haus nach langer Zeit endlich fündig geworden. Nach ein paar Preisverhandlungen über den Markler mit dem Verkäufer sind wir uns da dann auch irgendwann einig geworden. Wir haben dem Markler dann per Mail eine schriftliche Zusage zukommen gelassen, dass wir das Haus für den ausgemachten Preis nehmen. Der Markler hat die Immobilie in der Anzeige auch als "Reserviert" eingetragen. Dann machten wir uns umgehend an die Finanzierung. Hierzu mussten wir von einigen Firmen für die Sanierungen Angebote einholen, was teils ein paar Wochen gedauert hatte. Wir hatten sogar schon den Kaufvertrage vorliegen und einen Notartermin, der aber wegen der noch nicht stehenden Finanzierung verschoben wurde. Nun, als wir alle Angebote hatten und einen Tag vor dem abschließenden Termin mit der Bank für die Finanzierung standen, rief der Markler mich an, dass sich jetzt jemand gemeldet hätte der 10.000€ mehr für die Immobilie zahlen würde und der zuvor verhandelte Preis nicht mehr zähle. Können wir uns rechtlich nicht auf die schriftliche Zusage berufen? Darf der Markler das Haus einfach so, trotz Zusage weiter anbieten und verkaufen? Haben wir hier eine Handhabe?

Wir wären echt froh üner eine nette und schnelle Antwort!

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