Wasserablauf am Waschtisch lässt sich nicht abdichten?

Guten Morgen, ich habe den Waschtisch im Bad ausgetauscht. Leider bekomme ich die Ablaufgarnitur nicht dicht. Offensichtlich tritt das Wasser unterhalb des Waschtisches aus. Öffne ich den Wasser hahn...ist alles trocken....nach ungefähr 10 sec. fängt es aber an zu tropfen. Ich habe ddie Ablaufgarnitur wieder ausgebaut und noch einmal alles überprüft und neu installiert...leider ohne Erfolg. Dann habe ich die Dichtung im Waschtisch gegen Dichtband ausgetauscht.....kein Erfolg. Wenn ich den Verschluß im Waschtisch verschließe....bleibt das Wasser im Waschtisch.... Ich schließe also daraus, dass die ober Dichtung (Dichtband) hält. Bleibt, nach meiner laienhaften Einschätzung, nur die Dichtung unterhalb des Waschtisches. Hierbei handelt es sich um eine schwarze, relativ harte Dichtung. Diese wird mittels einer großen Überwurfmutter gegen den Waschtisch gedrückt. Ich habe diese Überwurfmutter mit Gewalt festgezogen....leider wieder ohne Erfolg.

Was mache ich falsch?

WIe bekomme ich die Ablaufgarnitur "dicht"

Dazu noch eine Verständnisfrage... In der Ablaufgarnitur befinden sich zwei Öffnungen, welche Aufgabe haben diese Öffnungen?

Hier ein Beispiel, wie die Ablaufgarnitur aussieht... https://www.amazon.de/profizeug24-Ablaufgarnitur-Waschtisch-Waschbecken-Dr%C3%BCcken/dp/B004IUTVA8

Vielen Dank für Eure schnellen Antwort.

Gruß Vera

Haus, Bad, Haustechnik, Sanitär
Schaden am Fahrrad nach Parken im Fahrradkeller - Anezeige - Versicherungsfall?

Hallo liebe Communtiy, ich könnte euren Rat gebrauchen. Hier erstmal zum Fall:

Ich stelle mein Fahrrad für gewöhnlich immer im hauseigenen Fahrradkeller ab (Mehrparteienhaus, ca 18). Wie auch zuletzt am 09.03.2017. Gestern (16.03.2017) Abend gegen 20.20 Uhr wollte ich mein Fahrrad erneut benutzen. Zuerst fiel mir nur auf, dass es nich stand, wie beim Abstellen vor einer Woche, sondern eher halb lag. Leider musste ich beim Losfahren feststellen, dass das Zahnrad, welches die Kette führt (Kettenblätter?), verbogen ist. In diesem Zustand ist das Fahrrad nicht mehr zu fahren. Der Schaden ist mir unerklärlich, da das genannte Zahnrad aus robustem Stahl gefertigt ist. Meiner Ansicht nach kann dies nicht bei z.B. versehentlichem Hinfallen des Rads passiert sein. So steht die Frage im Raum,ob es sich um mutwillige oder aber anderweitige, nicht gemeldete Beschädigung handelt.

Wie würdet ihr in meinem Fall handeln bzw. womit ist zu rechnen? Ich habe nun meine Hausratsversicherung angeschrieben, den Fall geschildert und um Prüfung gebeten. Was meint ihr, greift in diesem Fall die HR-Versicherung? Meinem Vermieter (für das ganze Haus zuständig) habe ich den Fall kurz geschidlert. Sollte ich Anzeige gegen Unbekannt aufgeben? Oder erstmal einen Zettel im Haus aufhängen?

Besten Dank im Vorraus

Haus, Fahrrad, Versicherung, Mietwohnung, Anzeige, beschaedigung, Vandalismus
Wie schütze ich ein Haus gegen Feuchtigkeit, das im Winter nicht bewohnt ist?

Hi Zusammen,

folgende Ausgangssituation: Wir besitzen im Ausland ein Haus (BJ. 1910 mit 80cm dicken Wänden), welches direkt am Hang gebaut ist und wir ungefähr 3 mal im Jahr für 2 Wochen hinfahren. Wenn wir zu Ostern hinfahren und es aus dem Winterschlaf holen, dann riecht es im Keller sehr modrig und Schimmel setzt sich teilweise an den Wänden an. Der Keller, der weiter in den Hang rein ragt ist, ist am stärksten betroffen und da blättert ordentlich der Putz ab, aufgrund der Feuchtigkeit die vom Hang reindrückt. Dann wird erst mal ordentlich gelüftet. Wen wir aber im Sommer kommen, dann haben wir nicht das Problem. Es müffelt zwar ein bisschen, aber mit ein wenig Stoßlüften ist es wieder ganz ok.

Jetzt zur Frage: Welche präventive Maßnahme sollten wir eurer Meinung nach machen? Normalerweise sagt man ja: was von außen kommt, muss von außen bekämpft werden. Eine Ausgrabung von außen ist nicht möglich, da wir über 10 Meter Länge ca. 4 Meter tief graben müssten Selbstverständlich ist es schwer ohne Begutachtung der Bausubstanz (Bauwerksdiagnostik) eine ordentliches Statement abzugeben, jedoch haben wir familien-intern unterschiedliche Ansichten: DA meine Mutter Angst hat, dass das Haus komplett zerfällt, so möchte Sie im ganzen Haus eine Gas Etagenheizung mit Heizkörper installieren, damit Das Haus auch im Winter eine konstante Wärme hat. Dementsprechend müssten wir den ganzen Winter heizen, ohne dass überhaupt jemand im Haus lebt. Ich zum Beispiel, würde diese enorme Investition nicht tragen wollen und den dazugehörigen Rattenschwanz mit enorm erhöhter Gas – und Stromrechnung bis zu meinem Tod und darüber hinaus. Ich hätte erst mal versucht jemanden zu finden der mit Injektion arbeitet oder horizontale Sperren mit Edelstahl oder einfach kompletten Putz ab, dann Grundierung, Dichtschlämme, flexible Spachtelmasse und Sanierputz drüber. Das müsste für die nächsten 10 Jahre langen und dann eben nochmal.

Was meint ihr?

Haus, heimwerken, bauen, Wand, Hausbau, Renovierung, Feuchtigkeit, Keller, Mauer, Bausubstanz
Noppenbahn hinter Pflanzringe?

Wir haben ein Fenster im Keller einbauen lassen und dafür die Lichthof-Variante gewählt (kein echter Lichthof, aber im Internet unter diesem Namen zu finden - halt kein Lichtschacht, sondern mehr Platz). Die Abböschung wollen wir mit Pflanzringen gestalten. Beim Ausschachten fiel auf, dass am Haus keine Noppenbahn ist bzw. dass diese ca. 25 cm unter dem neuen Fenster endet. Wir wollen nun unter dem Fenster und bis zu dieser Höhe auch hinter den Pflanzsteinen Noppenbahn verlegen. Vor dem Fenster, in und hinter den Pflanzsteinen wird auf dieser Höhe mit Kies aufgefüllt. Nun die Frage: Ergibt es Sinn, oberhalb des neuen Erdniveaus (bzw. Kiesniveaus) auch Noppenbahn zu verlegen? Die Noppenbahn wäre ja nur direkt hinter den Pflanzsteinen und noch ein Stück weiter (ca. 20 cm), denn wir werden nicht das gesamte Haus ausbuddeln. Lohnt es sich, seitlich jeweils ca. 50 cm Noppenbahn zu verlegen direkt hinter den Pflanzsteinen oder ist das Quatsch (die Rolle Noppenbahn ist gekauft, die reicht auch, aber wenn es Quatsch wäre, will ich es nicht machen). D. h. die Wahl ist zwischen: Isolation grenzt an Pflanzsteine und Kies oder Isolation grenzt an Noppenbahn. Pflanzstein 1 und 2 sind direkt übereinander, 3 und 4 auch (wegen Platzmangel), es sind zusammen jeweils 60 cm Höhe. Oder empfehlt ihr gar, wenigstens bis zum zweiten Pflanzsteinring (das wären noch ca. 40 cm zusätzlich lang und ca. 40 cm tief) seitlich auszuschachten, um mehr Noppenbahn zu verlegen? Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Danke, wenn ihr nur antwortet, wenn ihr Ahnung habt (bisher habe ich immer Pech, der Erste, der antwortet hat absolut keine Ahnung und fragt bspw. was Noppenbahn ist ...). Schönen Abend!

Haus, Bau, Isolierung
Nachbar baut Garage/Carport/Terasse auf Grundstücksgrenze ohne Mindestabstand, städt. Bauamt nickt das ab. Wie vorgehen?

Der Fall liegt so: Ein sanierungbedürftiger Altbau wird von einem stadtbekannten Architekten erworben. An das Gebäude anschließen soll nun eine neu zu errichtende Garage mit Terrassenfläche oben und direktem Zugang ins 1. Obergeschoss des Hauses. Unsere Terasse liegt dann direkt gegenüber auf gleicher Höhe. Das Bauamt hat den Plänen statt gegeben, Widerspruchsfrist läuft! Nach Prüfung des Entwurfs durch mich musste ich feststellen, dass der Abstand der Bauwerke nur wenige Zentimeter beträgt, die stadt. Vorschriften verlangen aber m.W. deutlich mehr (Altstadt, teils historisch, Brandschutzvorschriften). Nach den vom Bauamt genehmigten Plänen lägen nun die Gebäude (Terrassen) dicht an dicht (Abstand ca. 20cm), wo vorher eine freie Fläche war von ca. drei Metern war. Das Bauamt behauptet, es gebe da Ausnahmen von dieser Regelung, es sehe keine Probleme. Ich könnte ja einsprechen. Indirekt ließ man durchblicken, dass man als Behörde sehr an dieser Bebauung interessiert sei, da es sich um eine hässliche Baulücke handelt im Altstadtbereich- das ist nachvollziehbar für mich. Der Bauherr -geichzeitig Eigentümer (selbstst. Architekt von Beruf) - will keinen Kompromiss eingehen und die Abstände größer planen. Er sieht offensichtlich keinen Anlass, uns entgegenzukommen, antwortet nicht einmal auf unsere Vorschläge.Er ließ nur durchblicken, dass er nicht daran denkt, einen neuen Bauplan einzureichen. Kann man ggf. einen finanz. Ausgleich von ihm verlangen, und ist das alles rechtens was die städt. Baubehörde da macht? Kann man Entschädigung verlangen, von wem, wie hoch usw. Sinnvoll? Vielen Dank, eilt etwas, da Einspruchsfrist läuft. Ort: Stadt 80 000 Einw. Baden-Württemberg

Haus, Baurecht, Baurecht Baden Württemberg
Neue dachfenster / Rückbau wegen Denkmalschutz

Hallo,

meine Familie hat 2009 ein Denkmalgeschütztes Haus ( Einfamilienhaus, bj1742 , 180qm Grundfäche, 3 Wohnetagen , Speicher+ Keller auf 5000qm Bauland ) von meinen Vater übernommen / geerbt. Bei dem kauf 1979 wurde Grunderwerbssteuer bezahlt, was bei Dänkmälern eigentlich nicht zu zahlen ist. Trotz Klage wurde das Haus weiterhin in der Denkmalschutzliste geführt. 1992 war die letzte bauliche Maßnahme, welche vom Denkmalamt genehmigt wurde. Von 1979 bis heute haben wir alle Unterhaltungskosten aus eigener Tasche bezahlt. Momentan bekommen wir ein neues Dach. Da auch auf der straßenseite Gerüst aufgebaut wurde, hat sich heute die Denkmalschutzbehörde gemeldet. 1 Das verschiferte Dach ist auch wieder in Schiefer ausgeführt worden, aber es sind neue Dachfenster eingebaut worden. (Sind von der Straße aber nicht zu sehen) 2. 1982 beanstandete der Schornsteinfeger den mangelnden Bantschutz über dem Öl- Tankraum, Die darüber liegende Decke wurde in Stahlbeton ausgefürt und die 3 darüber liegenden Räume (20qm) wurden zusammengelegt und bilden das heutige Badezimmer. 3. Im Haus befindet sich eine Treppe, welche damals Massenware war. Dummerweise hat der Schreiner die Pfosten falschherum eingebaut und die Treppe nicht wieder auseiander bekommen. Jetz, 200 Jahre später, sind 2 Doktorarbeiten über diesen weltweit einzigartigen Murks geschrieben worden. Auf der Treppe befanden sich 7 Farbschichten, welche von uns abgebeitzt wurden. Durch das schaben können Spuren auf dem Holz sein. Außer den ist Sie im laufe der zeit etwas aus den Fugen geraten.

Nun möchte das Denkmalamt das Gebaüde besichtigen. Kann es unter den Punkten 1-2-3 zu Forderrungen des Rückbaues, der Schadensersatz, Strafgelder gefordert werden.

Haus, Dachfenster, Fenster, bauen

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