Keller = Speicherraum? Im Inserat aufgeführt aber nicht im Mietvertrag?

Hallo, ich hätte da mal eine Frage an euch.

Situation: 4 Parteien Haus, worin momentan 2 leere Wohnungen sind.

Bei der Besichtigung der Mietwohnung stellt man dem Vermieter/in die Frage was mit dem Keller ist, der im Inserat auch aufgeführt ist unter dem Punkt Austattung - Allgemeine Merkmale.

Sie/Er antwortet, es gibt keinen Keller, sondern nur Speicherräume. Diese kann man zusätzlich anmieten. Es gibt aber eine lange Warteliste.

Daraufhin meine Frage: Ja mieten das fremde wenn alles belegt ist? Also Leute die nicht in diesem 4 Parteien Haus eine Wohnung haben?

Antwort: Nein. Aber der ist momentan komplett belegt. Und es ist eine lange Warteliste.

Auf die Frage wieviel das denn kostet konnte Sie/Er mir keine Antwort geben. Nur das ich den Mieterrat dafür Fragen muss, der 1x in der Woche tagt für 1 Stunde.

(Da habe ich mir schon gedacht, da stimmt etwas nicht. In diesem besagten Haus sind 4 Wohnungen. Davon stehen momentan 2 leer. Wie kann es dann sein das die Speichrräume alle belegt sind? Und warum eine lange Warteliste, wenn keine fremden diese anmieten?)

In dem Mietvertrag ist der Speicherraum nicht mitaufgeführt. Im Inserat aber schon.

Meine Fragen sind nun:

Ist der im Inserat aufgeführte Keller gleichzusetzen wie ein Speicherraum unter dem Dach, wenn kein Keller vorhanden ist?

Und habe ich nun einen oder habe ich doch keinen Anspruch auf einen Keller/Speicherraum, der im Inserat aufgeführt ist, aber nicht im Mietvertrag? (Im Inserat ist nirgends geschrieben das ein Speicherraum exklusiv angemietet werden kann).

PS: Ich habe Angst das Thema nochmals anzusprechen, da ich auf jedenfall diese Wohnung brauche. Ich habe keine Zeit mehr mir eine neue zu suchen. Aber wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, kann ich glaub nichts mehr daran ändern.

Haus, Recht, Keller
Brunnenwasserleitung im Haus über den Winter entleeren oder gefüllt lassen?

Moin zusammen,

wir haben bei uns eine Brunnenwasserleitung, die unterm Estrich durchs Haus geht. Installation wie folgt:

  1. Bunnen mit Tiefbrunnenpumpe neben dem Haus.
  2. Druckleitung geht von der Brunnenstube durch die Bodenplatte in den Hausanschlussraum, wo Feinfilter > Rückschlagventil > Presscontrol intalliert sind.
  3. Von dort aus geht eine Leitung (Aluverbundrohr) unter dem Estrich zu zwei frostsicheren Außenarmaturen.

Im Winter nehme ich das Filtergehäuse ab und lasse das offen, sodass die Wassersäule auf Grundwasserniveau zurückfällt und in der Brunnenstube nichts einfrieren kann sowie die Druckleitung zwischen Pumpe und Rückschlagventil möglichst gut abtrocknet. Nach dem Rückschlagventil besteht keine Frostgefahr. So weit so gut...

Zu meinen Fragen:

  1. Ergibt es Sinn, die Leitung über die Winterpause (4...6 Monate) nach dem Rückschlagventil mit Pressluft zu entwässern oder sollte man die lieber gefüllt lassen? Ich bin mir unsicher, bei welcher Art der Stillegung die geringere Bakterienbelastung entsteht bzw. sich weniger Biofilm in der Leitung bildet. Regelmäßiges Spülen entfällt, da ich dafür jedes Mal die Pumpe in Betrieb nehmen müsste.
  2. Gibt es eine Methode (z.B. zugelassene Reinigungs- oder Desinfektionsmittel), die Leitung nach der Winterpause bei der Wiederinbetriebnahme zu spülen, um ggf. gesundheitsschädliche Keime zu entfernen? Das Brunnenwasser wird neben der Gartenbewässerung auch zur Planschbecken- und Poolfüllung verwendet. Die Wasserqualität im Brunnen gibt das auf jeden Fall her und ich möchte das ungerne durch eine verunreinigte Leitung zu Nichte machen. Dass ich erstmal ausreichend Wasser durchlaufen lasse, ist klar.

Besten Dank schon mal vorab.

Haus, Garten, installieren, Hausinstallation, Sanitär, Wasserinstallation, Legionellen
Erbschaftsstreit - Bruder zieht nicht aus - Hilfe!?

Hallo liebe Community -

folgender Fall passiert hier gerade und ich hoffe, jemand kann mir Tipps geben wie wir am besten weiter machen.

Erbengemeinschaft - 4 Personen. Drei wollen das Haus verkaufen, der 4.te ist Hartz 4 Empfänger ( ca. 40 Jahre ) und wohnt nach dem Tot der Eltern nun alleine im Haus ( was meiner Meinung nach schon gar nicht gehen dürfte, er lebt alleine auf knapp 120 qm ) . Er zahlt keine Miete, keine Rechnungen, lässt den Schornsteinfeger nicht rein sodass es schon Probleme mit der Versicherung gibt und vernachlässigt generell Haus und Garten. Post wird auch nicht aufgemacht.

Kurz - Ihm ist alles scheissegal, auch das die Geschwister auf den ganzen Kosten sitzen bleiben ( Grundsteuer, Versicherung, etc. ).

Jegliche Versuche Ihm zu helfen werden abgeblockt - es wurde angeboten Ihm eine Wohnung zu suchen ( Termine zur Besichtigung wurden nicht wahrgenommen ) , Hilfe beim Umzug wurde vereinbart - er tut einfach gar nichts.

Ich bin der Meinung das da jetzt harte Geschütze aufgefahren werden müssen- sonst sitzt er in 15 Jahren noch da drin.

Was bleibt uns noch an Maßnahmen? Räumungsklage dauert auch ca 1,5 Jahre und da das Haus zu 1/4 Ihm gehört, bin ich mit gar nicht sicher ob das geht.

Das Problem ist, dass das Haus ca. 200 km weit weg steht, also bleibt mir momentan nur zu versuchen, aus der Ferne was auszurichten.

Über jeden Tipp / Maßnahme wäre ich dankbar und wünsche euch ein schönes Wochenende!

Liebe Grüße, J.

Haus, Erbengemeinschaft
Wohnrecht auf lebenszeit?

Hallo zusammen...

Vielleicht kann uns jemand helfen...

Und zwar, ich habe das Haus meiner Mutter geerbt und mein Vater hat lebenslanges Wohnrecht ohne Grundbucheintrag..er bewohnt die untere Etage und hat ca 80m2...Wir wohnen zu dritt auf ca. 35m2 und unsere Tochter muss bei uns im Schlafzimmer schlafen, da sie kein eigenes Zimmer hat, unsere Tochter ist 4 1/2 und wir haben oben weder ein Bad mit Toilette noch eine Küche...Wir müssen wegen jedem scheiß runter...mein Vater ist kettenraucher, säuft den ganzen tag und qualmt quasi unten alles zu ohne mal zu lüften...Wir müssen immer unten durch, wenn wir raus wollen...

Meine Tochter traut sich nicht mehr runter auf Toilette weil es dort stinkt wie die Pest...und nein, wir können leider nicht anbauen...

Er zahlt nur Wasser 65€ monatlich und die grundstücksteuer von 105€ im Jahr...

Wir bezahlen den Rest, Strom 120€, Gas 125€ Müll, gez, alle Reparaturen die im Haus anfallen, den Schornsteinfeger, die Wartung für die Heizung...also ich gehe nur noch arbeiten um das Haus zu unterhalten....

Strom gab es jetzt auch eine Nachzahlung...

Mein Vater und wir sind ziemlich dolle zerstritten und wir wollen ihn nur noch raus haben...

Was haben wir eventuell für Möglichkeiten???

Achja, sein dummer Sohn kommt auch ständig her und holt ihm Suff, Bier und korn...Wir haben schon die schlösser ausgetauscht, weil er von meinem Vater einen Schlüssel bekommen hat...darf er das eigentlich wenn ihm nicht das Haus gehört???

Haus, Recht
Fälligkeitsmitteilung?

Guten Abend,

Wir haben bzw wollen ein Haus kaufen, im April diesen Jahres war die Beurkundung beim Notar.Nun hat das ganze Elend immer noch kein Ende genommen.Wir haben über 2 Banken finanziert, nennen wir sie Bank A und Bank B.Nun ist aber nur für die eine Bank A eine Grundbestellung eingetragen worden, die 2te fehlt. Die Papiere würden dem Notar noch nicht vorliegen.Der hat aber eine Zahlungsaufforderung an die bereits eingetragene Bank A geschickt, welche aber im Vertrag stehen hat, dass diese eine Auszahlung der Bank B mit Voraussetzung hat. Bank B zahlt aber logischerweise noch nicht aus, da für diese noch keine Grundschuldbestellung vorliegt. Nun wissen wir nicht, wie kann dass denn sein, dass eine Zahlungsaufforderung ohne vollständige Papiere raus geht, denn der Notar hat ja schließlich alle Unterlagen in einem Ordner verstaut, wo er jederzeit Zugriff haben sollte und die Lage überprüfen sollte, bevor er was raus schickt.Da hätte ihm doch der wischi waschi mit den Voraussetzungen für die Auszahlung der jeweiligen Banken ins Auge springen sollen und schreien, hier hör mal, kannst erst fordern, wenn alles da ist...So....ist es aber nicht.Nun stellen sich natürlich beide Kreditinstitute quer und sagen: ich hab die Unterlagen von Bank B nicht und die anderen sagen, ich hab noch keine Grundschuldbestellung und keine Zahlungsaufforderung...Nachdem wir jetzt mit Notar und Bankbearbeiter telefoniert haben, da uns so langsam die Geduld ausgeht, sagt eine Dame am Telefon vom Notar doch tatsächlich, dass sie keine Lust hat darüber zu diskutieren, was eine Kollegin versaubeutelt hat...Nach noch ein bisschen fragen und nach haken beim Bankbearbeiter, sagte der, dass der Notar wie ein wilder beim Amtsgericht die noch fehlenden Unterlagen am anfordern wäre, doch es tut sich nix.Also....deren Optimismus teilen wir mal gerade gar nicht und wissen nicht so recht, wie wir uns jetzt verhalten sollen und was auf uns nun zu käme.Ganz klar, Verzugszinsen, Schadensersatz oder gar eine Rückabwicklung seitens der Verkäufer wegen der nicht Auszahlung.Aber eig ist es doch nicht unsere Schuld. Denn der Notar hat eine Zahlungsaufforderung raus geschickt, ohne alle Unterlagen für die Voraussetzungen zu haben. Also die Grundschuldbestellung für Bank B sowie Zahlungsaufforderung für Bank B damit Bank A überhaupt auszahlt.Jetzt fallen auch Grundbuch Kosten doppelt an, die wir zahlen müssen. Einmal die Auflassungsvormerkung für Bank A und dann kommt noch Bank B hinzu, vorausgesetzt der bekommt das noch mit dem Amtsgericht geregelt...Könnten wir denn im Schlimmsten Fall (wirklich im allerschlimmsten Fall) Bank A zahlt nicht, Bank B springt ab oder Bank A zahlt doch aber Bank B springt trotzdem ab, Verkäufer tritt zurück ect pp...(was da noch so kommen könnte) selber als eig die Leidtragenden, die ja schon ordentlich Kohle investiert haben (Notar, Makler, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) noch irgendwie Schadensersatz für uns fordern? Oder was käme auf uns zu?

Haus, Recht, Notar, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Haus