Erbschaftsstreit - Bruder zieht nicht aus - Hilfe!?
Hallo liebe Community -
folgender Fall passiert hier gerade und ich hoffe, jemand kann mir Tipps geben wie wir am besten weiter machen.
Erbengemeinschaft - 4 Personen. Drei wollen das Haus verkaufen, der 4.te ist Hartz 4 Empfänger ( ca. 40 Jahre ) und wohnt nach dem Tot der Eltern nun alleine im Haus ( was meiner Meinung nach schon gar nicht gehen dürfte, er lebt alleine auf knapp 120 qm ) . Er zahlt keine Miete, keine Rechnungen, lässt den Schornsteinfeger nicht rein sodass es schon Probleme mit der Versicherung gibt und vernachlässigt generell Haus und Garten. Post wird auch nicht aufgemacht.
Kurz - Ihm ist alles scheissegal, auch das die Geschwister auf den ganzen Kosten sitzen bleiben ( Grundsteuer, Versicherung, etc. ).
Jegliche Versuche Ihm zu helfen werden abgeblockt - es wurde angeboten Ihm eine Wohnung zu suchen ( Termine zur Besichtigung wurden nicht wahrgenommen ) , Hilfe beim Umzug wurde vereinbart - er tut einfach gar nichts.
Ich bin der Meinung das da jetzt harte Geschütze aufgefahren werden müssen- sonst sitzt er in 15 Jahren noch da drin.
Was bleibt uns noch an Maßnahmen? Räumungsklage dauert auch ca 1,5 Jahre und da das Haus zu 1/4 Ihm gehört, bin ich mit gar nicht sicher ob das geht.
Das Problem ist, dass das Haus ca. 200 km weit weg steht, also bleibt mir momentan nur zu versuchen, aus der Ferne was auszurichten.
Über jeden Tipp / Maßnahme wäre ich dankbar und wünsche euch ein schönes Wochenende!
Liebe Grüße, J.
3 Antworten
Auflösung der Erbengemeinschaft durch Versteigerung .....
Die Teilungsversteigerung bei der Erbengemeinschaft (erbrecht-anwalt-frankfurt.de)
Teilungsversteigerung
Hole Dir mal Anwaltschaftliche Beratung, dass wäre das erste was ich täte.
Die Räumungsklage- sehe ich keine Möglichkeit. Inwieweit die Angemessenheit des Wohnraum bei Eigentum berücksichtigt wird- weiss ich nicht. Er hat verwertbares Vermögen, welches er zu verbrauchen hat. Sofern es noch Barvermögen zum Erben gab - hatte er dieses anzugeben.
Der erste Weg wäre die Auflösung der Erbengemeinschaft- und hier wäre zunächst zu prüfen- ob der Bruder mit den Eltern einen Mietvertrag hatte - welcher Umständen nun aktuell von ihm nicht mehr erfüllt wird. Sofern dies der Fall ist - Mietrecht prüfen, Vertrag kündigen.
Ist dies nicht der Fall ihn per Einwurfeinschreiben zum Auszug auffordern, Teilungsversteigerung betreiben - mit Anwalt.
Ihr könnt von ihm Nutzungsentgelt (vergleichbar der ortsüblichen Miete) verlangen, jeder Eigentümer für seinen Anteil. Da eine Zahlung nicht zu erwarten ist - bleibt vor Verjährung die Überlegung eines Mahnbescheid.
Seine eigene Post nicht öffnen- sein Problem. Post der Erbengemeinschaft- kannst du an eine andere Anschrift erbitten. Habe ich bei mir mit der Grundsteuer auch gemacht. Versorger waren mir egal, diese hatte ich auf die Besitzer umgemeldet. Alles geschrieben, wurde freiwillig unterschrieben, selbst zur Post gebracht. Hier war aber auch kein Hartz IV oder Böswilligkeit im Spiel- sondern die schlichte Überforderung mit der Situation und der Bürokratie.
Schornsteinfeger- könntest du einer Person deines Vertrauens einen Schlüssel geben- bleibt das Risiko, dass Bruder Schloss austauscht.
Die weitere Möglichkeit wäre - ihm eure Anteile zu schenken- je nach Situation, Nachlasswert insgesamt- eine Rechenaufgabe. Hängt auch davon ab, warum der Bruder im Hartz IV Bezug ist und wie ihr die Situation einschätzt, dass er dort wieder raus kommt. Vielleicht lässt es sich auch mit anderer Hilfe bereinigen.
Ebenfalls könnte man prüfen, ob für den Bruder eine Betreuungsverfahren eingeleitet werden könnte - wobei jeder das Recht auf Verwahrlosung hat - wenn es die bewusste Entscheidung hierfür ist.
Egal für welchen Weg ihr euch entscheidet- von dem Wort zeitnah- solltet ihr euch verabschieden, wenn er nicht freiwillig mitwirkt.