Erbschaftsstreit - Bruder zieht nicht aus - Hilfe!?

3 Antworten

Hole Dir mal Anwaltschaftliche Beratung, dass wäre das erste was ich täte.

Die Räumungsklage- sehe ich keine Möglichkeit. Inwieweit die Angemessenheit des Wohnraum bei Eigentum berücksichtigt wird- weiss ich nicht. Er hat verwertbares Vermögen, welches er zu verbrauchen hat. Sofern es noch Barvermögen zum Erben gab - hatte er dieses anzugeben.

Der erste Weg wäre die Auflösung der Erbengemeinschaft- und hier wäre zunächst zu prüfen- ob der Bruder mit den Eltern einen Mietvertrag hatte - welcher Umständen nun aktuell von ihm nicht mehr erfüllt wird. Sofern dies der Fall ist - Mietrecht prüfen, Vertrag kündigen.

Ist dies nicht der Fall ihn per Einwurfeinschreiben zum Auszug auffordern, Teilungsversteigerung betreiben - mit Anwalt.

Ihr könnt von ihm Nutzungsentgelt (vergleichbar der ortsüblichen Miete) verlangen, jeder Eigentümer für seinen Anteil. Da eine Zahlung nicht zu erwarten ist - bleibt vor Verjährung die Überlegung eines Mahnbescheid.

Seine eigene Post nicht öffnen- sein Problem. Post der Erbengemeinschaft- kannst du an eine andere Anschrift erbitten. Habe ich bei mir mit der Grundsteuer auch gemacht. Versorger waren mir egal, diese hatte ich auf die Besitzer umgemeldet. Alles geschrieben, wurde freiwillig unterschrieben, selbst zur Post gebracht. Hier war aber auch kein Hartz IV oder Böswilligkeit im Spiel- sondern die schlichte Überforderung mit der Situation und der Bürokratie.

Schornsteinfeger- könntest du einer Person deines Vertrauens einen Schlüssel geben- bleibt das Risiko, dass Bruder Schloss austauscht.

Die weitere Möglichkeit wäre - ihm eure Anteile zu schenken- je nach Situation, Nachlasswert insgesamt- eine Rechenaufgabe. Hängt auch davon ab, warum der Bruder im Hartz IV Bezug ist und wie ihr die Situation einschätzt, dass er dort wieder raus kommt. Vielleicht lässt es sich auch mit anderer Hilfe bereinigen.

Ebenfalls könnte man prüfen, ob für den Bruder eine Betreuungsverfahren eingeleitet werden könnte - wobei jeder das Recht auf Verwahrlosung hat - wenn es die bewusste Entscheidung hierfür ist.

Egal für welchen Weg ihr euch entscheidet- von dem Wort zeitnah- solltet ihr euch verabschieden, wenn er nicht freiwillig mitwirkt.