Hallo, ich hätte da mal eine Frage an euch.

Situation: 4 Parteien Haus, worin momentan 2 leere Wohnungen sind.

Bei der Besichtigung der Mietwohnung stellt man dem Vermieter/in die Frage was mit dem Keller ist, der im Inserat auch aufgeführt ist unter dem Punkt Austattung - Allgemeine Merkmale.

Sie/Er antwortet, es gibt keinen Keller, sondern nur Speicherräume. Diese kann man zusätzlich anmieten. Es gibt aber eine lange Warteliste.

Daraufhin meine Frage: Ja mieten das fremde wenn alles belegt ist? Also Leute die nicht in diesem 4 Parteien Haus eine Wohnung haben?

Antwort: Nein. Aber der ist momentan komplett belegt. Und es ist eine lange Warteliste.

Auf die Frage wieviel das denn kostet konnte Sie/Er mir keine Antwort geben. Nur das ich den Mieterrat dafür Fragen muss, der 1x in der Woche tagt für 1 Stunde.

(Da habe ich mir schon gedacht, da stimmt etwas nicht. In diesem besagten Haus sind 4 Wohnungen. Davon stehen momentan 2 leer. Wie kann es dann sein das die Speichrräume alle belegt sind? Und warum eine lange Warteliste, wenn keine fremden diese anmieten?)

In dem Mietvertrag ist der Speicherraum nicht mitaufgeführt. Im Inserat aber schon.

Meine Fragen sind nun:

Ist der im Inserat aufgeführte Keller gleichzusetzen wie ein Speicherraum unter dem Dach, wenn kein Keller vorhanden ist?

Und habe ich nun einen oder habe ich doch keinen Anspruch auf einen Keller/Speicherraum, der im Inserat aufgeführt ist, aber nicht im Mietvertrag? (Im Inserat ist nirgends geschrieben das ein Speicherraum exklusiv angemietet werden kann).

PS: Ich habe Angst das Thema nochmals anzusprechen, da ich auf jedenfall diese Wohnung brauche. Ich habe keine Zeit mehr mir eine neue zu suchen. Aber wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, kann ich glaub nichts mehr daran ändern.