Fälligkeitsmitteilung?

Guten Abend,

Wir haben bzw wollen ein Haus kaufen, im April diesen Jahres war die Beurkundung beim Notar.Nun hat das ganze Elend immer noch kein Ende genommen.Wir haben über 2 Banken finanziert, nennen wir sie Bank A und Bank B.Nun ist aber nur für die eine Bank A eine Grundbestellung eingetragen worden, die 2te fehlt. Die Papiere würden dem Notar noch nicht vorliegen.Der hat aber eine Zahlungsaufforderung an die bereits eingetragene Bank A geschickt, welche aber im Vertrag stehen hat, dass diese eine Auszahlung der Bank B mit Voraussetzung hat. Bank B zahlt aber logischerweise noch nicht aus, da für diese noch keine Grundschuldbestellung vorliegt. Nun wissen wir nicht, wie kann dass denn sein, dass eine Zahlungsaufforderung ohne vollständige Papiere raus geht, denn der Notar hat ja schließlich alle Unterlagen in einem Ordner verstaut, wo er jederzeit Zugriff haben sollte und die Lage überprüfen sollte, bevor er was raus schickt.Da hätte ihm doch der wischi waschi mit den Voraussetzungen für die Auszahlung der jeweiligen Banken ins Auge springen sollen und schreien, hier hör mal, kannst erst fordern, wenn alles da ist...So....ist es aber nicht.Nun stellen sich natürlich beide Kreditinstitute quer und sagen: ich hab die Unterlagen von Bank B nicht und die anderen sagen, ich hab noch keine Grundschuldbestellung und keine Zahlungsaufforderung...Nachdem wir jetzt mit Notar und Bankbearbeiter telefoniert haben, da uns so langsam die Geduld ausgeht, sagt eine Dame am Telefon vom Notar doch tatsächlich, dass sie keine Lust hat darüber zu diskutieren, was eine Kollegin versaubeutelt hat...Nach noch ein bisschen fragen und nach haken beim Bankbearbeiter, sagte der, dass der Notar wie ein wilder beim Amtsgericht die noch fehlenden Unterlagen am anfordern wäre, doch es tut sich nix.Also....deren Optimismus teilen wir mal gerade gar nicht und wissen nicht so recht, wie wir uns jetzt verhalten sollen und was auf uns nun zu käme.Ganz klar, Verzugszinsen, Schadensersatz oder gar eine Rückabwicklung seitens der Verkäufer wegen der nicht Auszahlung.Aber eig ist es doch nicht unsere Schuld. Denn der Notar hat eine Zahlungsaufforderung raus geschickt, ohne alle Unterlagen für die Voraussetzungen zu haben. Also die Grundschuldbestellung für Bank B sowie Zahlungsaufforderung für Bank B damit Bank A überhaupt auszahlt.Jetzt fallen auch Grundbuch Kosten doppelt an, die wir zahlen müssen. Einmal die Auflassungsvormerkung für Bank A und dann kommt noch Bank B hinzu, vorausgesetzt der bekommt das noch mit dem Amtsgericht geregelt...Könnten wir denn im Schlimmsten Fall (wirklich im allerschlimmsten Fall) Bank A zahlt nicht, Bank B springt ab oder Bank A zahlt doch aber Bank B springt trotzdem ab, Verkäufer tritt zurück ect pp...(was da noch so kommen könnte) selber als eig die Leidtragenden, die ja schon ordentlich Kohle investiert haben (Notar, Makler, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) noch irgendwie Schadensersatz für uns fordern? Oder was käme auf uns zu?

Haus, Recht, Notar, Wirtschaft und Finanzen
Auto mit Motorkontrolle an gekauft?

Hallo,

Habe letztes Jahr ein Auto im autohaus gekauft.

Am selben Tag, auf dem Heimweg ging die mototkontrolle an. Hab direkt im autohaus angerufen, sollte dann in die hauseigenen Werkstatt kommen. Nun 8 Monate und gefühlte 1000 Reparaturen später ist der Fehler immer noch da. War mehrfach in der Werkstatt und die haben sämtliche Teile ausgetauscht. (Zumindest wurde es mir so gesagt) für mich entstanden keine Kosten, bis auf Spritkosten für das hin und her fahren (ist ca 30km von meinem Wohnsitz entfernt).

Nach ewigem Hin her, immer noch der Fehler und Probleme wie Leistungsverlust, startprobleme oder unruhiges fahren (Auto ruckelt) etc waren nach noch nicht mal paar Minuten wieder zu bemerken.

Hatte also alles nichts gebracht.

Hab dann beim Anwalt anrufen und wollte mich erkundigen ob ich das so hinnehmen muss. Ganz klar, nein.

Nun aber folgendes.

Das autohaus hat mich kontaktiert und gesagt, dass sie ein neues Steuergerät für mich hätten. Ich solle einfach vorbei kommen und die bauen es ein.

Ich bin es aber ehrlich gesagt, nach so langer Zeit leid, dass immer irgendwas repariert oder neu eingebaut werden soll und im Endeffekt habe ich trotzdem die Mängel gehabt.

Hab dann nochmal im autohaus angerufen und gesagt, dass ich das eig nicht mehr möchte und sie mir doch vllt ein anderes geben sollen. Verkäufer A war am telefon damit einverstanden (zumindest hab ich dass so aufgefasst) ging aber dann in den Urlaub und übergab die Angelegenheit Verkäufer B. Dieser aber weigert sich und meint ich würde mir eine Menge Zeit und Ärger ersparen, wenn ich doch einfach vorbei komme und das Steuergerät tauschen lasse.

Mein Anwalt sagt, dass muss ich nicht, wenn ich es nicht möchte und die würden einen Rückkauf eher in Betracht ziehen.

Verkäufer B hat am Telefon deutlich gemacht, dass die das nicht hin nehmen werden und mir doch die Möglichkeit geben würden den Fehler zu beheben... Und was mir leiber wäre eine Std meiner Zeit zu opfern um das Steuergerät zu tauschen oder mich auf einen Prozess einlassen, bei dem ich nach vielen Kosten und evtl sehr langer Zeit und evtl keiner Rechtssprechung leer ausgehen würde.

Mein Anwalt sagt, dass es eine Frechheit ist, mich so unter Druck zu setzen und mir so eine Angst zu machen. Wenn es nach ihnen ginge, würden sie sofort einen Rückkauf des Autos fordern.

Dennoch läge die Entscheidung bei mir, ob ich dem Tausch des Steuergerätes zustimmen würde als, quasi letzte (mittlerweile eig 3te letze) Chance.

Denn die 2 letzten "letzte chancen" der Nachbesserung hatte ich dem autohaus schon gegeben.

Ich bin mir nun ehrlich gesagt unsicher ob ich es einfach machen lasse und wer weiss, was im Laufe der zeit noch auf mich zu kommt (da es ja schon merkwürdig ist, was da so alles gemacht werden musste bzw kaputt sein sollte) oder ob ich doch auf mein Recht bestehen soll und ein anderes Auto bzw das Geld mit eventuellem Wertverlust wegen den gefahrenen Kilometern wähle.

Danke für eure Meinungen

Auto, Autokauf, Auto und Motorrad