Keller = Speicherraum? Im Inserat aufgeführt aber nicht im Mietvertrag?
Hallo, ich hätte da mal eine Frage an euch.
Situation: 4 Parteien Haus, worin momentan 2 leere Wohnungen sind.
Bei der Besichtigung der Mietwohnung stellt man dem Vermieter/in die Frage was mit dem Keller ist, der im Inserat auch aufgeführt ist unter dem Punkt Austattung - Allgemeine Merkmale.
Sie/Er antwortet, es gibt keinen Keller, sondern nur Speicherräume. Diese kann man zusätzlich anmieten. Es gibt aber eine lange Warteliste.
Daraufhin meine Frage: Ja mieten das fremde wenn alles belegt ist? Also Leute die nicht in diesem 4 Parteien Haus eine Wohnung haben?
Antwort: Nein. Aber der ist momentan komplett belegt. Und es ist eine lange Warteliste.
Auf die Frage wieviel das denn kostet konnte Sie/Er mir keine Antwort geben. Nur das ich den Mieterrat dafür Fragen muss, der 1x in der Woche tagt für 1 Stunde.
(Da habe ich mir schon gedacht, da stimmt etwas nicht. In diesem besagten Haus sind 4 Wohnungen. Davon stehen momentan 2 leer. Wie kann es dann sein das die Speichrräume alle belegt sind? Und warum eine lange Warteliste, wenn keine fremden diese anmieten?)
In dem Mietvertrag ist der Speicherraum nicht mitaufgeführt. Im Inserat aber schon.
Meine Fragen sind nun:
Ist der im Inserat aufgeführte Keller gleichzusetzen wie ein Speicherraum unter dem Dach, wenn kein Keller vorhanden ist?
Und habe ich nun einen oder habe ich doch keinen Anspruch auf einen Keller/Speicherraum, der im Inserat aufgeführt ist, aber nicht im Mietvertrag? (Im Inserat ist nirgends geschrieben das ein Speicherraum exklusiv angemietet werden kann).
PS: Ich habe Angst das Thema nochmals anzusprechen, da ich auf jedenfall diese Wohnung brauche. Ich habe keine Zeit mehr mir eine neue zu suchen. Aber wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, kann ich glaub nichts mehr daran ändern.
4 Antworten
Egal wie auch immer du es betrachtest, du kannst es nicht erzwingen einen Keller oder Speicherraum zu bekommen. Das Inserat hilft dir nicht weiter, es hat keine Rechtswirkung, um einen Anspruch abzuleiten. Es zählt nur, was im Vertrag zugesichert wurde. Dir bleibt daher nur, nochmal höflich nachzufragen und um Zuteilung eines Speicherraums zu bitten.
Wenn der Vermieter schon bei der Anzeige lügt und Dich übers Ohr hauen will, dann lass es. Da wirst Du nicht glücklich. Zudem stimmt der Preis dann nicht, wenn es keinen Keller hat.
Wie bei fast allen Kauf- und Mietverträgen gilt letztlich nur, was im Vertrag steht. Klar darf da nicht alles drinnen stehen, aber wenn der Keller / Speicherraum da nicht aufgeführt ist hast du kein Recht auf einen.
Ich vermute, dass da Mieter mehr als einen Speicherraum haben, oder es weniger Speicherräume als Mieter gibt. Oder Altmieter noch Räume haben. Ändern kannst du nichts daran.
Du hast auf das Anspruch was im Mietvertrag drinnen steht, (oder dir gesagt wird, dass du es nutzen darfst). Das Inserat ist wie ein Werbeflyer ohne Wirkung.
Noch ist es nicht soweit. Ich habe noch nichts unterschrieben. Daher habe ich Angst das Thema nochmal anzuschneiden, und Sie/ER sagt dann, wissen Sie was, dann lassen wir es. Es gibt genug die diese Wohnung haben wollen. Die Wohnung hat gerade mal 42qm. Daher ist so ein Lagerraum Gold wert.
Aber dann könnte man das doch eine vorsätzliche Täuschung nennen. Und kein Lockangebot.