Glasschaden, Mietwohnung selbst bezahlen?
Also es ist so passiert das in unsere Mietwohnung ist von beiden Fenstern, ca. 2m x 1m die beiden Glasscheiben von allein kaputtgegangen. Von kleinem Bruch an der Seite die Glasscheibe an einem Fenster bis 2 volle Glasscheiben an beiden Fenstern. Und da ich kein Glasversicherung oder Hausratsversicherung habe, muss also ich selbst für das Fenster bezahlen? Da der Hausmeister sagt, dass er damit nichts zu tun hat, aber unsere Versicherung sagte, wo stand das Mietsachständen und Wohnräumen mitversichert sind, dass Glas schaden zählt nicht mit rein.
Da wenn das Glas von allein in beiden Fenster kaputtgeht, Problem kann viel größer sein, nach meiner Meinung und dann natürlich auch sehr viel Teurer.
Ich muss leider für die viele Rechtschreibungen entschuldigen…
2 Antworten
ca. 2m x 1m die beiden Glasscheiben von allein kaputtgegangen.
Somit meldest du den Schaden deinem Vermieter. Er soll sich um die Reparatur kümmern.
Du hast damit nichts zu tun, da kein Verschulden deinerseits vorliegt.
Wenn die Glasscheiben von allein kaputt gegangen sind, weshalb musst Du dann überhaupt etwas bezahlen?
Mietsachschäden sind nicht von vornherein in der Privathaftpflicht mitversichert. Es ist eine Option, die man wählen kann und als Mieter normalerweise bei Abschluss auch wählt. Mag sein, dass es in vielen neueren Policen zum Grundbestandteil gehört.
Für Glasschäden gibt es die Glasbruchversicherung, die aber ziemlich teuer ist. In manchen Haftpflichtversicherungen ist sie optional oder als Grundbaustein dabei und in anderen eben nicht und dann muss man zerbrochene Gläser eben selbst bezahlen.
Wäre nun bei Dir der Glasbruch mitversichert, könntest Du die Versicherung auch als Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, um den evtl. unberechtigten Anspruch Deines Vermieters abzuwehren.
Die Kernfrage für Dich, da Du ggf. selbst zahlen müsstest, wie kann es sein, dass die beiden Scheiben einfach mal so ohne Dein Zutun zerbrechen? Da liegt es an Dir, zu beweisen, dass Du unschuldig daran bist. Evtl. dadurch zu Stande gekommen, dass Möbel von Dir zu nahe dran standen und in der Sommerhitze im verbleibenden Zwischenraum zwischen Mobiliar und Fenster Temperaturen aufgetreten sind, die zu extremen Spannungen geführt haben, was den Bruch zur Folge haben kann. In so einem Fall bleibt immer noch die Frage, ob Du das hättest wissen müssen und dementsprechend Abstand lassen musstest oder nicht. Schwierige Angelegenheit und evtl. nicht ohne einen Sachverständigen und ggf. ohne Rechtsbeistand zu klären. Wieviel würde es kosten, den Schaden einfach zu bezahlen?
Für Glasschäden gibt es die Glasbruchversicherung, die aber ziemlich teuer ist. In manchen Haftpflichtversicherungen ist sie optional oder als Grundbaustein dabei
Deine Behauptungen sind in keinem Punkt zutreffend!
Wie viel es kosten würde weiß ich noch nicht. Ich habe eine Glassreparatur Firma angesprochen, die müssen noch vorbeikommen und die Fenster angucken.
Also ob das erste Mal wenn die Glasscheibe kaputt gegangen ist bin ich 100% nicht sicher ob die Kinder waren nicht daran schuld, aber später hat die selbe Glasscheibe von allein weiter gebrochen (1 knack jede ca.10-30min) , nach paar Tagen ist die Glasscheibe von zweiten Fenster eingebrochen wenn keiner dran war, und auch von allein weiter eingebrochen. Und für jetzt sind nur die innere Scheiben kaputt
Wenn z. B. eine Couch direkt vorm Fenster steht, sodass kaum ein Luftaustausch im Zwischenraum möglich ist, heizt sich die Luft dort u. U. so stark auf, dass die Hitze die Scheiben zum Zerbrechen bringt.
Wo diese Gefahr besteht, weisen wir unsere Mieter immer gleich zu Beginn des Mietverhältnisses darauf hin, dass Möbel einen gewissen Abstand zu den Fenstern haben müssen, um solches zu vermeiden.
Gesagt hat der Hausmeister uns nichts davon.
Das ist ein Umstand, von dem man als Mieter nichts wissen kann, wenn es einem nicht gesagt wird. Insofern würde ich sagen, könnt Ihr nichts dafür und Ihr solltet Euren Vermieter bitten, die Rechnung für die Neuverglasung zu übernehmen. Diese sollte möglichst bald, also noch vor dem Winter passieren, damit Ihr nicht buchstäblich zum Fenster raus heizt.
Fragt den Vermieter, ob Ihr selbst einen Glaser beauftragen könnt. Der Glaser wird zwar womöglich die Rechnung auch erst auf Euch ausstellen und von Euch das Geld verlangen, aber Ihr könntet es dann vom Vermieter zurück fordern oder von der Miete einbehalten.
Ok danke, aber was soll ich tun wenn er sagt das gleiche wie der Hausmeister? Das er damit nichts zu tun hat?