Hat jemand eine Erklärung für diese Amazon-Geschenkgutschein Betrugsmasche?

Hallo zusammen,

mir ist vor einigen Tagen folgendes passiert:

Ich habe einen Amazon Geschenkgutschein bei eBay angeboten, da ich dort selber so gut wie nie bestelle. 

Direkt bekomme ich ein Kaufangebot, der Käufer willigt ein per Überweisung zu bezahlen, sodass ich ihm nach Erhalt der Zahlung ein Foto von dem freigerubbelten GutscheinCode zusende. 

Der Käufer fragt, ob ich ihm zuvor ein Foto von zumindest den ersten 6 Ziffern (besteht insg. aus 14 Zahlen und/oder Buchstaben) des Gutscheincodes schicken kann. Er gibt an zuvor schon mal ‚verarscht‘ worden zu sein und wolle erst prüfen, ob die Karte echt ist, bzw. ob ich sie wirklich besitze. Das kam mir schon etwas komisch vor, aber da ich nach kurzem googeln nach so einer Betrugsmasche nichts finden konnte und mir selber auch keine Möglichkeit eingefallen ist, habe ich ihm ein Foto der ersten 6 Ziffern geschickt. 

Es kam, wie es kommen musste, er schrieb noch „ok Moment“ und meldete sich ab dann nicht mehr

Ein paar Stunden später (mit der Hoffnung, ihm sei vielleicht etwas dazwischen gekommen oder sonstiges) habe ich versucht den Code selber zu nutzen. „Der GutscheinCode wurde bereits von einem anderen Konto eingelöst“

Das Geld (es waren lediglich 25€) ist nicht so wichtig, was mich einfach wahnsinnig macht, ist dass ich nicht verstehe, wie er den Gutschein ohne den kompletten Code einlösen konnte...

Hat dafür jemand eine Erklärung?🤔 

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Betrug, Amazon, Gutschein, Kleinanzeigen, Abzocke im Internet, betrugsmasche
Gutscheine als Entschädigung?

Hallo liebe Community,

Im April 2020 habe ich per WhatsApp ein Tattoo Termin gemacht (kein schriftlicher Vertrag, ausschließlich Terminvereinbarung per Smartphone) für den 18.09.2020 und eine Anzahlung in Höhe von 250 Euro getätigt (ausschließlich für den Termin, es wurde nie eine Vorlage entworfen oder sonstige Leistung erfüllt). Durch Corona und den Lockdown hat das Tattoo-studio den Termin abgesagt da die Tattowiererin welcher aus Russland kommt nicht einreisen durfte. Ich wollte den Termin allerdings bei dieser Künstlerin. Daraufhin haben sie den Termin wiederum auf den 05.12.2020 geschoben. Inzwischen hat sich bei mir einiges geändert und ich habe erneut angefangen zu studieren und bin auf das Geld finanziell angewiesen. Ich habe den Termin für den 05.12.2020 am 27.10.2020 vor Beginn des zweiten Lockdowns (November 2020) abgesagt. Nun will das Tattoo-studio mir nur einen online Gutschein ausstellen und beziehen sich auf Aussagen der Regierung das es ihnen gestattet sei das Geld auch in Gutscheinform "zurück" zu heben. In den AGB's haben sie keinerlei Richtlinien für die Anzahlung oder die Rückerstattung oder Absagen eines Termins. Nun würde ich gerne wissen ob Sie das Recht haben mir die Rücküberweisung zu verweigern obwohl nie eine wirkliche Leistung erbracht worden ist.

Vielen Dank im voraus :)

Gruß Lukas

Rechtsanwalt, Recht, Gutschein, Geld zurück, Rechtsfrage, Rückerstattung, Termin, Coronakrise

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