Hallo liebe Community,

Im April 2020 habe ich per WhatsApp ein Tattoo Termin gemacht (kein schriftlicher Vertrag, ausschließlich Terminvereinbarung per Smartphone) für den 18.09.2020 und eine Anzahlung in Höhe von 250 Euro getätigt (ausschließlich für den Termin, es wurde nie eine Vorlage entworfen oder sonstige Leistung erfüllt). Durch Corona und den Lockdown hat das Tattoo-studio den Termin abgesagt da die Tattowiererin welcher aus Russland kommt nicht einreisen durfte. Ich wollte den Termin allerdings bei dieser Künstlerin. Daraufhin haben sie den Termin wiederum auf den 05.12.2020 geschoben. Inzwischen hat sich bei mir einiges geändert und ich habe erneut angefangen zu studieren und bin auf das Geld finanziell angewiesen. Ich habe den Termin für den 05.12.2020 am 27.10.2020 vor Beginn des zweiten Lockdowns (November 2020) abgesagt. Nun will das Tattoo-studio mir nur einen online Gutschein ausstellen und beziehen sich auf Aussagen der Regierung das es ihnen gestattet sei das Geld auch in Gutscheinform "zurück" zu heben. In den AGB's haben sie keinerlei Richtlinien für die Anzahlung oder die Rückerstattung oder Absagen eines Termins. Nun würde ich gerne wissen ob Sie das Recht haben mir die Rücküberweisung zu verweigern obwohl nie eine wirkliche Leistung erbracht worden ist.

Vielen Dank im voraus :)

Gruß Lukas